Für die Verhandlung wird das Stellenangebot zunächst mit Aufgaben, Verantwortung und verlangtem Kompetenzprofil geprüft. Vergleichswerte zum Absolventengehalt sind nur aussagekräftig, wenn sie zu Funktion, Branche, Region und Pensum passen. Auch der eigene Studienabschluss und belegbare relevante Erfahrungen können in die Begründung einbezogen werden. Bei jeder Lohnangabe muss klar sein, ob ein Brutto- oder Nettobetrag gemeint ist und für welchen Zeitraum er gilt. Das Salär zum Berufseinstieg wird zudem zusammen mit Pensum, Arbeitszeit und weiteren vertraglichen Leistungen betrachtet. Einzelne Zusatzleistungen dürfen nicht ohne bezifferbaren Wert mit dem Lohn gleichgesetzt werden. Nennt das Unternehmen zuerst einen Betrag, sollte dieser anhand derselben Vergleichskriterien geprüft werden. Eine abweichende Vorstellung lässt sich mit den Anforderungen der Stelle und dem eigenen passenden Profil begründen. Noch offene Punkte werden vor der Zustimmung festgehalten und mit dem Unternehmen geklärt. Das Ergebnis der Lohnverhandlung sollte in den Vertragsunterlagen eindeutig wiedergegeben sein. Erst die schriftlichen Bedingungen zeigen, welcher Lohn und welches Pensum tatsächlich vereinbart werden.
Lohnverhandlung vor der Arbeitsaufnahme nach dem Studium in der Schweiz
Der Einstiegslohn für Hochschulabsolventinnen und Hochschulabsolventen richtet sich nach Funktion, Verantwortung, Pensum, Branche, Arbeitsort und persönlichem Profil. Vor der Lohnverhandlung in der Schweiz sollte geklärt sein, auf welchen Zeitraum und welches Arbeitspensum sich das angebotene Salär bezieht. Eine Lohnvorstellung für das Stellenangebot sollte mit nachvollziehbaren Angaben zur konkreten Funktion begründet werden.

