Bei der Vertragsprüfung zum Berufseinstieg werden zuerst die Vertragsparteien, die Stellenbezeichnung und der vorgesehene Arbeitsort kontrolliert. Aufgaben und Verantwortung sollten zum besprochenen Tätigkeitsprofil passen. Für die erste Stelle muss der Vertrag eindeutig erkennen lassen, wann das Arbeitsverhältnis beginnt und ob es befristet oder unbefristet vorgesehen ist. Das vereinbarte Pensum und die Angaben zur Arbeitszeit werden mit dem Stellenangebot verglichen. Beim Lohn sind Betrag, Bezugszeitraum und weitere ausdrücklich vereinbarte Leistungen zu prüfen. Auch Regelungen zu Probezeit, Ferien, Kündigung und weiteren Arbeitsbedingungen können für die Beurteilung relevant sein. Verweist der Vertrag auf zusätzliche Bestimmungen oder Reglemente, sollten diese vor der Zustimmung zugänglich sein. Mündliche Zusagen sind mit der schriftlichen Fassung abzugleichen. Abweichungen werden nicht durch eine Annahme über ihre spätere Umsetzung geklärt. Falls die Arbeitsaufnahme eine Bewilligung voraussetzt, muss der vorgesehene Stellenantritt mit dem erforderlichen Verfahren vereinbar sein. Die unterzeichnete Fassung und sämtliche einbezogenen Unterlagen sollten vollständig aufbewahrt werden.
Arbeitsvertrag beim Berufseinstieg nach dem Studium in der Schweiz
Der Arbeitsvertrag für Absolventinnen und Absolventen hält die vereinbarten Bedingungen der ersten Stelle fest. Vor der Unterzeichnung eines Anstellungsvertrags in der Schweiz sollten insbesondere Funktion, Stellenantritt, Pensum, Lohn und Vertragsdauer mit dem Stellenangebot abgeglichen werden. Unklare oder abweichende Angaben sind vor der Arbeitsaufnahme mit dem Unternehmen zu klären.

