Bei einer Promotion in der Schweiz gelten die Doktoratsordnung und die Vorgaben der verleihenden Universität. Zum Abschluss gehören die angenommene wissenschaftliche Arbeit sowie die im Programm vorgesehenen Prüfungs- oder Verteidigungsleistungen. Weitere Anforderungen können sich nach Fakultät und Doktoratsprogramm unterscheiden. Der Doktorgrad im Studium wird erst verliehen, wenn sämtliche Abschlussbedingungen erfüllt und die formellen Schritte abgeschlossen sind. Als zentraler Nachweis dient die Doktorurkunde, die je nach Hochschule auch Doktoratsdiplom genannt wird. Sie nennt den verliehenen Grad in seiner offiziellen Form und die ausstellende Universität. Ergänzende Dokumente können weitere Angaben zum Programm, zur Forschungsarbeit oder zum Abschluss enthalten. Bei Bewerbungen oder anderen Nachweiszwecken bestimmt die empfangende Stelle, welche Unterlagen vorzulegen sind. Für die Titelführung ist die auf der Urkunde ausgewiesene Form massgebend. Selbst gewählte Übersetzungen oder die Umwandlung in einen anders bezeichneten Grad sollten vermieden werden. Bei einer Verwendung im Ausland sind zusätzlich die dort geltenden Regeln und die Anforderungen der jeweiligen Stelle zu prüfen.
Doktoratsabschluss nach einem Studium in der Schweiz
Der Doktoratsabschluss bestätigt den erfolgreichen Abschluss eines universitären Doktorats und die Verleihung eines Doktorgrads. Er beruht auf einer eigenständigen wissenschaftlichen Forschungsleistung und den weiteren Anforderungen der zuständigen Universität. Die offizielle Gradbezeichnung ergibt sich aus der Doktorurkunde.

