Den Doktortitel zu führen bedeutet, die von der Schweizer Hochschule verliehene Bezeichnung in der vorgesehenen Form zu verwenden. Massgebend sind die Doktoratsurkunde und die Vorschriften der verleihenden Hochschule. Die Titelform kann je nach Hochschule und Doktoratsprogramm unterschiedlich sein. Eine andere Abkürzung darf nicht allein deshalb verwendet werden, weil sie im beruflichen Umfeld bekannter erscheint. Für Bewerbungen sollte der Titel zusammen mit der verleihenden Hochschule angegeben werden, wenn dies zur eindeutigen Einordnung beiträgt. Bei der Verwendung eines Doktoratsabschlusses im Ausland können ergänzende Angaben zum Programm und zur Hochschule hilfreich sein. Solche Erläuterungen verändern den verliehenen Grad jedoch nicht. Ob für einen bestimmten beruflichen, akademischen oder amtlichen Zweck weitere Nachweise verlangt werden, entscheidet die empfangende Stelle. Bei Übersetzungen sollte erkennbar bleiben, welche offizielle Titelform tatsächlich verliehen wurde. Die Abschlussurkunde und ergänzende Dokumente liefern die Grundlage für eine nachvollziehbare Darstellung. Eine abweichende Titelführung sollte nur erfolgen, wenn dafür eine ausdrückliche Grundlage besteht.
Verwendung eines Doktoratsabschlusses nach dem Studium in der Schweiz
Wer einen schweizerischen Doktorgrad verwenden möchte, richtet sich nach der auf der Urkunde ausgewiesenen Titelform. Dies gilt sowohl für die Titelführung in der Schweiz als auch für die Darstellung des Doktoratsabschlusses im Ausland. Selbst gewählte Übersetzungen oder Umwandlungen in einen anderen Grad sind zu vermeiden.

