Der migrationsrechtliche Rahmen Guinea-Bissaus verteilt sich auf die Verfassung, die Vorschriften zu ausländischen Pässen und Visa, ECOWAS-Rechtsinstrumente, das Staatsangehörigkeitsrecht und das Flüchtlingsrecht. Artikel 28 der Verfassung gewährt Ausländern und Staatenlosen im Allgemeinen vorbehaltlich der Gegenseitigkeit gleiche Rechte und Pflichten. Ausgenommen sind politische Rechte, öffentliche Ämter und weitere gesetzlich vorbehaltene Rechte. Die Direcção Geral de Migração e Fronteiras ist für Ein- und Ausreisekontrollen, Migrationskontrolle, Verlängerungen von Visa und Aufenthalt sowie die administrative Ausweisung zuständig. Verfügbare Hinweise verbinden Aufenthaltsvisa mit dem Ministério do Interior; Anträge auf Einreisevisa werden üblicherweise bei Botschaften und Konsulaten bearbeitet. Zu den Visumkategorien gehören Transit-, Touristen-, befristete, Aufenthalts-, Höflichkeits-, Amts- und Diplomatenvisa. Verfügbare Sekundärinformationen beschreiben Transitvisa mit einer Dauer von vier Tagen und einmaliger Einreise, Touristenvisa mit 60 Tagen und bis zu zwei Verlängerungen sowie befristete Visa mit 180 Tagen oder der Dauer eines Auftrags beziehungsweise Vertrags, die innerhalb von 90 Tagen genutzt werden müssen. Ein Aufenthaltsvisum ist für einen dauerhaften Aufenthalt vorgesehen. Diplomaten-, Amts- und Höflichkeitsvisa sollen 60 Tage und mehrfache Einreise erlauben. Die verfügbaren offiziellen Botschaftsinformationen für Lissabon nennen jedoch Laufzeiten von 30, 45, 90 oder 180 Tagen und eine, zwei oder mehrfache Einreisen. Daher müssen die aktuelle Kategorie, Gültigkeit und Gebühr bei der zuständigen Vertretung oder Behörde für den konkreten Antrag bestätigt werden. Bei einer üblichen Einreiseprüfung werden ein gültiger Reisepass oder ein Reisedokument, das passende Visum oder eine anwendbare bilaterale oder internationale Befreiung, ausreichende Mittel zur Bestreitung des Lebensunterhalts, das Fehlen eines Einreiseverbots und Nachweise geprüft, die zum Reisegrund passen. Je nach Fall gehören dazu eine Einladung, ein Arbeits- oder Dienstvertrag, Studiennachweise oder Geschäftsunterlagen. Eine gültige Aufenthaltserlaubnis kann in den von den geltenden Regeln erfassten Fällen die Einreise ohne Visum ermöglichen. Die Behörden Guinea-Bissaus sowie die zuständige Botschaft oder das zuständige Konsulat sollten vor der Reise die aktuelle Unterlagenliste bestätigen, da keine vollständige zentral veröffentlichte Checkliste verifiziert wurde. Guinea-Bissau ist Mitglied der ECOWAS. Nach deren Protokollen zur Freizügigkeit können Bürger der Mitgliedstaaten grundsätzlich visumfrei einreisen und Arbeit suchen oder aufnehmen sowie sich niederlassen; Einschränkungen aus Gründen der öffentlichen Ordnung, Sicherheit und Gesundheit bleiben möglich. Für längere Aufenthalte kann die nationale Einwanderungsbehörde dennoch eine Aufenthaltskarte oder Aufenthaltserlaubnis verlangen. Der öffentliche Dienst ist im Allgemeinen ausgenommen. Eine politische Entscheidung von 2024 betraf die Aufhebung der üblichen 90-Tage-Grenze, doch eine allgemeine Umsetzung war noch nicht verifiziert. ECOWAS-Bürger sollten deshalb die aktuelle nationale Praxis bestätigen lassen, statt sich allein auf die angekündigte Änderung zu verlassen. Für Arbeit, Studium, Geschäftstätigkeit und Zusammenarbeit können unterschiedliche Rechtsgrundlagen gelten. Eine befristete Erlaubnis kann sich auf Studium, Geschäftstätigkeit, Zusammenarbeit oder einen öffentlichen Vertrag beziehen. Der Zugang zu Arbeit muss getrennt von Aufenthalt und Dokumentationspflichten betrachtet werden: Ein Migrationsprofil von 2018 berichtete, das Allgemeine Arbeitsgesetz von 1986 enthalte keine allgemeine Staatsangehörigkeitsbarriere. Der tatsächliche Zugang kann aber weiterhin von Aufenthaltsstatus, Unterlagen, Beschäftigungsform und davon abhängen, ob die Arbeit formell oder informell ist. Für ein allgemeines Verfahren zur Familienzusammenführung liegen keine ausreichend aktuellen, konkreten Nachweise vor. Familienangehörige sollten sich deshalb fallbezogen beraten lassen und kein Standardverfahren voraussetzen. Schutzanträge fallen unter Lei No. 6/2008 und die Zuständigkeit der CNRD, der Nationalen Kommission für Flüchtlinge und Vertriebene. Guinea-Bissau ist außerdem an die Genfer Flüchtlingskonvention von 1951 und die OAU-Flüchtlingskonvention gebunden. Der Schutzrahmen sieht Registrierung, Dokumentation, Schutz vor Zurückweisung, Flüchtlings- oder Statuskarten, Bewegungsfreiheit, Zugang zu Arbeit, Bildung, Gesundheit und Sozialleistungen, Reisedokumente sowie eine mögliche Einbürgerung vor. Der UNHCR berichtete 2025, dass eine Gesetzesänderung seit 2019 im Entwurfs- oder Wartestatus geblieben sei und der faire, transparente Zugang zu Asyl weiterentwickelt werden müsse. Guinea-Bissau ist auch den Staatenlosenübereinkommen von 1954 und 1961 beigetreten. Ein Regierungsversprechen von 2023, ein nationales Gesetz und eine Kommission zu Staatenlosigkeit einzurichten, hatte noch keinen abgeschlossenen Rahmen hervorgebracht. Informationen zum langfristigen Aufenthalt sind mit besonderer Vorsicht zu behandeln. Ein historischer Leitfaden nennt zunächst eine einjährige Aufenthaltsgenehmigung sowie mögliche Aufenthaltstitel von mehr als drei Jahren, mehr als fünf Jahren oder auf Lebenszeit nach fünf, zehn oder zwanzig aufeinanderfolgenden Jahren. Die aktuelle Rechtsgültigkeit, Voraussetzungen und das Antragsverfahren eines eigenständigen unbefristeten Aufenthaltsstatus wurden nicht durch eine aktuelle Primärquelle bestätigt. Vor einer Berufung auf diese historischen Zeiträume sollte man deshalb eine schriftliche Bestätigung der Einwanderungsbehörde einholen. Das Staatsangehörigkeitsrecht sieht gesonderte Wege zur Staatsbürgerschaft vor. Lei No. 6/2010 änderte Lei No. 2/92 und erlaubt doppelte Staatsangehörigkeit. Staatsbürgerschaft kann durch Abstammung, Geburt ohne eine andere Staatsangehörigkeit oder Geburt von staatenlosen oder unbekannten Eltern entstehen. Ein ausländischer Ehepartner kann nach drei Ehejahren und einem Jahr Aufenthalt anspruchsberechtigt sein. Eine Einbürgerung setzt im Allgemeinen Volljährigkeit, mindestens sechs Jahre rechtmäßigen Aufenthalt, Grundkenntnisse in Portugiesisch oder einer nationalen Kreolsprache und keine rechtskräftige Verurteilung wegen einer Straftat voraus, deren Höchststrafe mindestens drei Jahre beträgt. Der Antrag geht über die Conservatória dos Registos Centrais an den Justizminister. Vorprüfung und Stellungnahme sollen jeweils 30 Tage dauern, danach hat der Antragsteller 15 Tage für eine Antwort; anschließend entscheidet die Regierung über die Einbürgerung. Fälle zu Ehe, Abstammung und Adoption werden grundsätzlich unter Beteiligung des Justizministers behandelt. Sprachkenntnisse können durch ein anerkanntes Schulzeugnis oder eine Erklärung der Direcção Geral da Cultura nachgewiesen werden. In besonderen Fällen kann auf fehlende Unterlagen verzichtet werden. Ein Verlust der Staatsangehörigkeit betrifft vor allem ausdrücklichen Verzicht, schwere staatsbezogene Verurteilungen oder betrügerischen Erwerb. Eine vorläufige Ablehnung in einem Staatsangehörigkeitsverfahren muss begründet werden und eine Antwortfrist von 15 Tagen einräumen. Eine hierarchische oder gerichtliche Überprüfung kann möglich sein. Bei einer ECOWAS-Ausweisung soll die Entscheidung individuell und schriftlich begründet sein. Das nationale Recht sieht grundsätzlich einen Rechtsbehelf mit aufschiebender Wirkung vor, außer in Fällen der nationalen Sicherheit oder öffentlichen Ordnung. Eine konsularische Benachrichtigung sollte normalerweise mindestens 48 Stunden vorher erfolgen. Ein allgemeiner aktueller Rechtsbehelf gegen die Verweigerung der Einreise wurde nicht verlässlich bestätigt. Auch aktuelle Gebühren, vollständige Unterlagenlisten für Aufenthalt und Visa, Bearbeitungszeiten und ein zentrales Onlineantragssystem wurden nicht verifiziert. Antragsteller sollten diese Informationen daher direkt bei der DGMF, dem zuständigen Ministerium oder der zuständigen Botschaft beziehungsweise dem Konsulat bestätigen lassen.
Einwanderungsrecht in Guinea-Bissau
Das Einwanderungsrecht in Guinea-Bissau regelt Einreise, Visa, Aufenthalt, arbeitsbezogene Mobilität, Schutz, Einbürgerung und Ausweisung. Das System verbindet nationale Vorschriften mit den Freizügigkeitsrechten der ECOWAS. Aktuelle Gebühren, Dokumentenlisten und Bearbeitungszeiten sind jedoch nicht in einem verlässlich geprüften zentralen Onlineangebot zusammengefasst. Zuständige Behörde, Visumkategorie, Staatsangehörigkeit und Aufenthaltszweck bestimmen, welche Unterlagen und Genehmigungen gelten.
Tipp
Behandle die Planung einer Einwanderung nach Guinea-Bissau als Einzelfall: Staatsangehörigkeit, Aufenthaltszweck und geplante Dauer bestimmen, welche Erlaubnis und Nachweise erforderlich sind. Lass Kategorie, Unterlagen, Gebühren und zuständige Stelle schriftlich bestätigen, bevor du eine Reise buchst, eine Arbeit aufnimmst oder dich auf langfristige Aufenthaltsrechte berufst.

