Das Código do Trabalho gilt, wenn eine beschäftigte Person organisierte Arbeit unter der Leitung eines Arbeitgebers leistet, üblicherweise am Arbeitsplatz des Arbeitgebers oder nach dessen Zeitplan, mit vom Arbeitgeber bereitgestellten Arbeitsmitteln oder in wirtschaftlicher Abhängigkeit von ihm. Ein Beschäftigungsverhältnis kann vermutet werden, wenn diese Merkmale mindestens 30 ununterbrochene Tage bestehen. Das Gesetz gilt außerdem für NGOs, gemeinnützige und religiöse Einrichtungen, Genossenschaften und gemischte Unternehmen, ansässige diplomatische oder konsularische Vertretungen sowie öffentliche Stellen, wenn diese Einzelarbeitsverträge verwenden. Beschäftigte im öffentlichen Dienst unterliegen grundsätzlich Sondergesetzen. Das Arbeitsgesetzbuch erhält jedoch gegebenenfalls Vorschriften zur Gleichbehandlung, Nichtdiskriminierung, Mutter- und Vaterschaft, Arbeitnehmerausschüssen und Streik aufrecht. Ein Arbeitsvertrag kommt normalerweise durch Vereinbarung zustande. Schriftform ist für befristete und auf ungewisse Dauer geschlossene Verträge, Teilzeitarbeit, ausländische Beschäftigte, Hausarbeit, Lehrverhältnisse, Probezeit, Verträge mit auflösender Bedingung und weitere festgelegte Vereinbarungen vorgeschrieben. Ein befristeter Vertrag dauert normalerweise einschließlich Verlängerungen höchstens sechs Jahre und kann im Allgemeinen höchstens zweimal verlängert werden; eine unzulässige Befristung kann dazu führen, dass das Verhältnis als unbefristet behandelt wird. Die Probezeit kann für leitende Führungskräfte bis zu sechs und für andere Beschäftigte bis zu drei Monate dauern; für bestimmte längere oder kürzere befristete Verträge gelten kürzere Grenzen. Die reguläre Arbeitszeit ist normalerweise auf acht Stunden täglich und 45 Stunden wöchentlich begrenzt. In der Landwirtschaft gilt eine wöchentliche Grenze von 44 Stunden; die tägliche Arbeitszeit kann zehn Stunden betragen. Minderjährige dürfen höchstens acht Stunden täglich und 40 Stunden wöchentlich arbeiten. Beschäftigte sollen spätestens nach fünf Stunden eine Pause und einen wöchentlichen Ruhetag erhalten, normalerweise am Sonntag. Nachtarbeit dauert von 20:00 bis 07:00 Uhr; die durchschnittliche tägliche Arbeitszeit von Nachtarbeitenden darf gewöhnlich acht Stunden nicht übersteigen. Arbeitgeber müssen Arbeitszeitpläne aushängen und Beschäftigte vor deren Änderung konsultieren. Vorgeschrieben sind mindestens sieben Tage für Aushang oder Mitteilung sowie eine Benachrichtigung der Inspeção do Trabalho. Überstunden sind auf vorübergehend erhöhten Arbeitsbedarf, höhere Gewalt oder die Verhinderung schwerer Schäden beschränkt. Im Allgemeinen sind höchstens zwei Stunden über die normale tägliche Arbeitszeit hinaus und 175 Stunden pro Jahr zulässig; eine Kollektivvereinbarung kann die Jahresgrenze auf 200 Stunden erhöhen. Arbeitgeber müssen Überstunden erfassen, die Bestätigung der beschäftigten Person einholen, Aufzeichnungen fünf Jahre aufbewahren und zweimal jährlich Berichte bei der Inspeção do Trabalho einreichen. Ausgleichsruhe wird mit 25 % der Überstunden berechnet. Arbeit an einem wöchentlichen Ruhetag erfordert normalerweise doppelte Bezahlung und einen weiteren Ruhetag innerhalb von drei Tagen. Teilzeitarbeit darf 75 % der vergleichbaren Vollzeitarbeitszeit nicht überschreiten. Der Vertrag muss die tägliche oder wöchentliche Arbeitszeit nennen; ohne die vorgeschriebenen schriftlichen Bedingungen kann die Arbeit als Vollzeitarbeit vermutet werden. Teilzeitbeschäftigte erhalten anteiliges Entgelt und anteilige Leistungen und dürfen ohne berechtigten Grund nicht ungünstiger behandelt werden. Ein vorübergehender Wechsel zwischen Voll- und Teilzeit erfordert eine schriftliche Vereinbarung, kann bis zu drei Jahre dauern und umfasst das Recht, zur Vollzeit zurückzukehren. Beschäftigte haben Rechte auf sichere Bedingungen, wirksame Beschäftigung, Ausbildung und Beförderung, pünktliche Bezahlung, Gewerkschaftsmitgliedschaft, Kollektivverhandlungen, Versammlungen und Mitwirkung sowie rechtmäßigen Streik. Arbeitgeber dürfen Arbeit organisieren, rechtmäßige Anweisungen erteilen und Disziplinarmaßnahmen verhängen; sie dürfen jedoch weder Vergeltungsmaßnahmen ergreifen noch ohne vorgeschriebenes Disziplinarverfahren kündigen, unzulässige Abzüge vornehmen oder einen unsicheren Arbeitsplatz aufrechterhalten. Zwangs- oder Pflichtarbeit sowie Diskriminierung und Belästigung aufgrund von Faktoren wie Alter, Hautfarbe, Geschlecht, Gewerkschaftszugehörigkeit, politischer oder religiöser Überzeugung, Kultur, sozialer Herkunft, Staatsangehörigkeit oder Behinderung sind verboten. Gleichwertige Arbeit muss gleich bezahlt werden. Der jährliche Mindesturlaub beträgt 22 Arbeitstage. Das Gesetz sieht außerdem je nach Zahl der Abwesenheiten eine Staffelung von 30, 24, 18 oder 12 Kalendertagen vor. Während der ersten sechs Monate nach der Einstellung entstehen pro Monat zwei Arbeitstage Urlaub, höchstens 20 Tage. Urlaubsentgelt und zugehörige Zulage müssen mindestens dem Grundgehalt entsprechen. Arbeitgeber sollen den Urlaubsplan bis zum 15. April erstellen. Der nationale Mindestlohn wird von der Regierung nach sozialem Dialog jährlich festgesetzt; die geprüften Quellen belegen keinen aktuellen Betrag, weshalb kein Betrag angenommen werden sollte. Löhne können bar und, soweit zulässig, teilweise in Sachleistungen gezahlt werden. Sachleistungen dürfen den Baranteil nicht übersteigen, sofern keine Kollektivregel etwas anderes vorsieht. Abzüge sind grundsätzlich auf ein Sechstel des Entgelts begrenzt, ausgenommen gesetzliche, sozialversicherungsrechtliche und gerichtliche Abzüge. Wenn Lohnrückstände 60 Tage überschreiten, kann die beschäftigte Person die Arbeit möglicherweise aussetzen oder das Verhältnis nach schriftlicher Mitteilung an Arbeitgeber und Inspeção do Trabalho mit mindestens 15 Tagen Vorlauf beenden. Der Fundo de Garantia Salarial kann relevant sein, wenn geschützte Lohnforderungen unbezahlt bleiben. Arbeitgeber müssen Arbeitsplatzrisiken verhindern, Gesundheitsüberwachung bereitstellen, Notfall- und Evakuierungsmaßnahmen vorhalten, kollektive Schutzmaßnahmen priorisieren und Sicherheitsdienste bereitstellen. Bei ernster und unmittelbarer Gefahr dürfen Beschäftigte die Arbeit verlassen. Sicherheitsvertretungen werden direkt und geheim für eine Amtszeit von drei Jahren gewählt und erhalten monatlich fünf Stunden für ihre Aufgaben. Ihre Zahl reicht von drei in Betrieben mit weniger als 300 Beschäftigten bis zu sieben in Betrieben mit mehr als 1.500 Beschäftigten. Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten unterliegen gesetzlichen Entschädigungsregeln und erfordern eine Arbeitgeberversicherung nach der anwendbaren Police. Mutterschaftsurlaub dauert 90 Tage und Vaterschaftsurlaub 15 Tage. Die Mutter ist vor schädlicher Arbeit, Überstunden, Nachtarbeit und bestimmten Reisen oder Versetzungen geschützt und erhält bezahlte Still- oder Betreuungspausen. Der Vater kann den Anspruch der Mutter erhalten, wenn diese stirbt oder nicht für das Kind sorgen kann. Minderjährige können grundsätzlich ab 16 Jahren beschäftigt werden, sofern sie die Schulpflicht erfüllt haben und körperlich und geistig geeignet sind. Personen unter 18 dürfen keine gefährlichen oder entwicklungsgefährdenden Arbeiten, Überstunden oder Nachtarbeit leisten. Eine enge Ausnahme gilt für Beschäftigte über 16 mit Genehmigung der Direcção-Geral do Trabalho und ärztlicher Beurteilung. Beschäftigte aus einem CEDEAO- oder UEMOA-Staat oder einem Staat mit Gegenseitigkeitsabkommen haben nach den anwendbaren Regeln gleichen Zugang zu Arbeit. Arbeitsverträge mit ausländischen Beschäftigten müssen schriftlich geschlossen werden. Die Direcção-Geral do Trabalho ist vor Arbeitsbeginn zu benachrichtigen; die Beendigung ist binnen 15 Tagen zu melden. Das Gesetz räumt bei gleich qualifizierten Personen unter den einschlägigen Bedingungen Staatsangehörigen Vorrang ein. Für Hausarbeit, ländliche Arbeit, Hafen- und Seearbeit, Luftfahrt, Telearbeit und Lehrverhältnisse gelten zusätzliche Regeln. Telearbeit erfordert eine schriftliche Vereinbarung, beginnt normalerweise mit einer Höchstdauer von drei Jahren, erlaubt beiden Parteien während der ersten 30 Tage den Ausstieg und ordnet Ausrüstung, Wartung und verbundene Kosten nach Maßgabe der Regelung dem Arbeitgeber zu. Ein unbefristeter Vertrag kann durch schriftliche Kündigung der beschäftigten Person beendet werden. Die Kündigungsfrist beträgt normalerweise 30 Tage bei höchstens zwei Jahren Betriebszugehörigkeit und 60 Tage bei längerer Beschäftigung. Die Frist bei befristeten oder auf ungewisse Dauer geschlossenen Verträgen richtet sich nach Vertrag und Dauer. Eine disziplinarische Kündigung erfordert eine schriftliche Ankündigung der beabsichtigten Kündigung und der Vorwürfe, mindestens zehn Arbeitstage für die Antwort der beschäftigten Person, Zugang zu Beweisen und Vertretung sowie eine schriftliche, begründete Entscheidung innerhalb von 30 Tagen. Fünf aufeinanderfolgende oder zehn über das Jahr verteilte unentschuldigte Fehlzeiten können einen schwerwiegenden Abwesenheitsgrund darstellen. Beschäftigte können eine Kündigung innerhalb eines Jahres vor dem Gericht anfechten; eine rechtswidrige Kündigung kann zur Wiedereinstellung oder zu einer Entschädigung von 15 bis 45 Tagen Grundgehalt und Dienstalter pro Jahr führen, mindestens jedoch drei Monatsgehälter. Beschäftigte können ohne vorherige Genehmigung Gewerkschaften gründen und sindicatos, Delegierte, Sektionen, Föderationen, Gewerkschaften, Konföderationen und Arbeitnehmerausschüsse bilden. Kollektivregelungen können Tarifverträge, Betriebsvereinbarungen, Beitritt, freiwillige oder verpflichtende Schiedsverfahren sowie Erweiterungs- oder Mindestbedingungsregelungen umfassen. Einzelstreitigkeiten, einschließlich Ansprüchen wegen rechtswidriger Beendigung, gehören vor das Gericht. Öffentliche Arbeitsdienste können Schlichtung, Mediation oder Schiedsverfahren anbieten; bei kollektiven Schlichtungsverfahren können die Parteien innerhalb von höchstens 15 Tagen einberufen werden. Allgemeine arbeitsrechtliche Ansprüche verjähren gewöhnlich drei Jahre nach Beendigung, Urlaubsansprüche nach fünf Jahren, Überstundenansprüche nach zwei Jahren, Ansprüche wegen Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten nach sechs Jahren und Kündigungsklagen nach zwölf Monaten.
Arbeitsrecht in Guinea-Bissau
Das Arbeitsrecht in Guinea-Bissau regelt abhängige Beschäftigung, darunter Arbeitsverträge, Arbeitszeit, Entgelt, Sicherheit, Arbeitnehmervertretung und Beendigung. Lei n.º 7/2022, das Código do Trabalho, gilt seit dem 19. Juli 2022 und ersetzte das frühere Arbeitsgesetz von 1986. Die Regeln gelten für private Arbeitgeber und mehrere Einrichtungen; für Beschäftigte im öffentlichen Dienst können Sonderregeln gelten.
Tipp
Behandeln Sie das Beschäftigungsverhältnis als dokumentierten Ablauf: Wählen Sie die richtige Vertragsform, erfassen Sie Arbeitszeit und Entgelt und bewahren Sie Nachweise zu Anweisungen, Zahlungen, Urlaub und Sicherheitsmaßnahmen auf. Achten Sie besonders auf kurze Fristen, Beschränkungen befristeter Verträge, Meldungen ausländischer Beschäftigter, Disziplinarverfahren und die einjährige Frist für Kündigungsanfechtungen. Nutzen Sie bei Streitigkeiten geeignete Schlichtung oder Mediation, ohne eine Gerichtsfrist verstreichen zu lassen.

