Das Strafrecht Dschibutis beruht hauptsächlich auf Loi n°59/AN/94 Code pénal und Loi n°60/AN/94 Code de procédure pénale. Auch 2026 verwiesen geprüfte amtliche Texte weiterhin auf diese Gesetzbücher. 2023 wurde eine Reform angekündigt, doch in den geprüften Quellen fand sich kein Beleg für ein neues Gesetzbuch. Sondergesetze ergänzen die Gesetzbücher unter anderem zu Menschenhandel, Terrorismus, Korruption, Straßenverkehr und digitalen Straftaten. Französisch ist die Hauptsprache der Rechtsquellen und Verfahren. Nach dem Grundsatz der Gesetzmäßigkeit darf eine Handlung nur bestraft werden, wenn das dafür geltende Gesetz bereits zum Tatzeitpunkt in Kraft war. Strafvorschriften sind eng auszulegen. Das Gesetz unterscheidet crimes (Verbrechen), délits (Vergehen) und contraventions (Übertretungen). Strafrechtliche Verantwortung setzt normalerweise Vorsatz voraus. Fahrlässigkeit, mangelnde Sorgfalt oder vorsätzliche Gefährdung begründen sie nur, wenn ein Gesetz dies vorsieht. Einzelpersonen haften für ihr eigenes Verhalten. Ein Unternehmen oder eine andere juristische Person kann haftbar sein, wenn ein Gesetz dies zulässt und ein Organ oder Vertreter die Straftat in ihrem Namen und auf ihre Rechnung begeht. Das Strafrecht Dschibutis gilt im Inland und kann auch außerhalb des Landes auf einen dschibutischen Täter oder ein dschibutisches Opfer angewendet werden. Die Verfassung schützt Gleichheit, Leben, Freiheit, Sicherheit, körperliche Unversehrtheit, die Unschuldsvermutung, Verteidigungsrechte und den Zugang zu einem Rechtsbeistand in allen Verfahrensstadien. Sie verbietet Folter und grausame, unmenschliche, erniedrigende oder demütigende Behandlung. Eine festgehaltene Person kann einen Arzt ihrer Wahl verlangen; für eine Aufnahme ins Gefängnis ist ein richterlicher Haftbefehl erforderlich. Dschibuti schaffte die Todesstrafe mit der Verfassungsreform von 2010 ab. Eine Anzeige oder Meldung kann bei der police judiciaire (Kriminalpolizei), der Police nationale, der Gendarmerie, der Force Nationale de Sécurité oder dem Procureur de la République (Staatsanwalt der Republik) eingereicht werden. Ein Officier de police judiciaire, kurz OPJ (Beamter der Kriminalpolizei), ist ein entsprechend qualifizierter Gendarmerie- oder Polizeibeamter. Er kann Anzeigen entgegennehmen, Vorermittlungen durchführen und bei einer flagrante (auf frischer Tat begangenen) Straftat tätig werden, bevor er den Bericht an den Procureur weiterleitet. Ein Agent de police judiciaire, kurz APJ (Ermittlungsassistent), unterstützt Ermittlungen, darf aber nicht eigenständig eine garde à vue (polizeilichen Gewahrsam) anordnen oder eine Delegation durch einen juge d’instruction erhalten. In einer Vorermittlung ist für Durchsuchung oder Beschlagnahme grundsätzlich eine ausdrückliche schriftliche Einwilligung erforderlich, auch wenn Sondergesetze abweichende Regeln enthalten können. Ermittlungen zu Menschenhandel können Durchsuchungen bei Tag oder Nacht und den Einsatz elektronischer Beweise erlauben. Ein OPJ darf eine Person ab dem Zeitpunkt der Festnahme bis zu 48 Stunden in garde à vue halten. Das Ministère public kann eine schriftliche Verlängerung um 48 Stunden bewilligen. Wenn die Festnahme außerhalb des Sitzes eines Magistrats erfolgt, kann eine weitere Frist von 24 Stunden hinzukommen. Gründe, Beginn und Ende der Festhaltung sowie die vorgeschriebenen Registereinträge müssen dokumentiert werden. Die Person muss menschenwürdig behandelt werden, kann einen Arzt verlangen und einen Anwalt wählen oder sich einen von den Behörden bestellten Anwalt geben lassen. Vor Einleitung der action publique (öffentlichen Strafverfolgung) darf sich der Anwalt bis zu 30 Minuten vertraulich mit der Person treffen. Während einer Verlängerung können ein Familienmitglied oder ein bevollmächtigter Anwalt verlangen, dass die festgehaltene Person den Behörden vorgeführt wird. Ein juge d’instruction (Untersuchungsrichter) muss Verbrechen untersuchen und kann bestimmte Vergehen untersuchen. Er kann Vorführungs-, Zuführungs-, Hinterlegungs- oder Haftbefehle erlassen. Untersuchungshaft ist bei einem Verbrechen oder einem Vergehen möglich, auf das mindestens ein Jahr Freiheitsstrafe steht. Als Gründe kommen der Schutz von Beweisen, die Verhinderung einer Einflussnahme auf Zeugen oder Opfer, die Unterbindung von Absprachen, der Schutz der öffentlichen Ordnung, die Verhinderung weiterer Straftaten und die Sicherstellung der Verfügbarkeit der beschuldigten Person in Betracht. Eine contrôle judiciaire (gerichtliche Aufsicht) kann eine Alternative sein. Die zulässige Dauer hängt von der angedrohten Strafe und dem Wohnsitz der Person ab. Die verfügbaren Quellen stützen daher keine allgemeine Prognose einer einheitlichen Dauer. Das Tribunal de Première Instance (Gericht erster Instanz) verhandelt Strafsachen und einfache Übertretungen. Ihm gehören außerdem der juge d’instruction und das Jugendgericht an. Die Cour d’Appel (Berufungsgericht) entscheidet über Berufungen in Vergehen und einfachen Übertretungen und umfasst die chambre d’accusation (Anklagekammer) und die chambre pour mineurs (Jugendkammer). Die Cour criminelle (Strafgericht) ist nicht ständig eingerichtet und verhandelt Verbrechen mit einem Vorsitzenden der Cour d’Appel, zwei weiteren Richtern und vier Geschworenen. Die Cour Suprême (Oberster Gerichtshof) überprüft über ihre Chambre criminelle Rechtsfehler im Kassationsverfahren, verhandelt aber die Tatsachen nicht erneut. Zu den Rechtsbehelfen gehören opposition (Einspruch), appel (Berufung), cassation (Kassation) und révision (Wiederaufnahme). Ein Verbrechen erfordert ein Untersuchungsverfahren; manche Verkehrs- oder Versicherungsübertretungen können im Bußgeldverfahren verfolgt werden. Verbrechen können mit lebenslanger Freiheitsstrafe oder einer befristeten Freiheitsstrafe von mindestens fünf Jahren geahndet werden. Die Höchststrafen betragen je nach Vorschrift 10, 15 oder 20 Jahre. Vergehen können Freiheitsstrafe, Geldstrafe oder travail d’intérêt général (gemeinnützige Arbeit) nach sich ziehen. Die möglichen Höchststrafen betragen sechs Monate, ein, zwei, drei, fünf oder zehn Jahre. Gemeinnützige Arbeit umfasst 50 bis 300 Stunden und muss innerhalb von höchstens zwei Jahren abgeschlossen werden. Übertretungen können mit einem Tag bis zu einem Monat Freiheitsstrafe oder einer Geldbuße geahndet werden. Zusätzliche Maßnahmen können Verbote bestimmter Rechte, beruflicher Tätigkeiten oder Aufenthalte, Maßnahmen zu Waffen oder Führerscheinen, Einziehung, Unternehmensschließung, Ausschluss von öffentlichen Aufträgen und Veröffentlichung des Urteils umfassen. Juristische Personen können mit einer Geldstrafe von bis zum Fünffachen der Höchststrafe für Einzelpersonen und weiteren gesetzlich zulässigen Maßnahmen belegt werden. Im Wiederholungsfall kann sich die Höchststrafe verdoppeln. Das Strafgesetzbuch erfasst Straftaten gegen den Staat und die öffentliche Sicherheit, Gewalt- und Tötungsdelikte, sexuelle Integrität, Freiheit, Würde, Familie und Kinder, Eigentum, Vertrauen und Urkunden, Korruption, Drogen, Umwelt und Straßenverkehr. Das Gesetz gegen Menschenhandel sieht fünf bis zehn Jahre Freiheitsstrafe vor; in schweren Fällen sind es zehn bis zwanzig Jahre. Schleusung von Migranten wird mit zwei bis fünf Jahren Freiheitsstrafe geahndet. Terrorismus und andere schwere Straftaten unterliegen teilweise Loi n°111/AN/11 in der Fassung von 2024. Korruptionsdelikte werden auch durch Loi n°103/AN/24 geregelt. Die Straßenverkehrsordnung von 1980 in der Fassung von 2010 ordnet Verkehrsverstöße fünf Kategorien zu. Die jeweiligen Geldbußen betragen 1.000 bis 6.000 FDJ, 6.000 bis 36.000 FDJ, 36.000 bis 300.000 FDJ, 300.000 bis 2.000.000 FDJ sowie 2.000.000 bis 10.000.000 FDJ. Für manche Kategorien ist zusätzlich Freiheitsstrafe vorgesehen. Die Grenze für Blutalkohol liegt bei 0,80 g/L. Fahren unter Alkoholeinfluss ist ein Verstoß der Kategorie drei; bei einem Wiederholungsfall innerhalb von 12 Monaten steigt er in Kategorie vier. Auch die Verweigerung einer medizinischen Untersuchung ist strafbar. Fahrerflucht ist ein Verstoß der Kategorie vier; Fahren ohne gültige Fahrerlaubnis gehört zu Kategorie drei. Ein Führerschein kann durch eine Verwaltungsmaßnahme bis zu einem Jahr ausgesetzt werden. Tod oder Verletzung bei einem Verkehrsunfall können zusätzlich Strafverfahren nach dem Strafgesetzbuch auslösen. Der Code du Numérique von 2025, Buch 6, erfasst Cyberkriminalität als Straftat, die mithilfe oder gegen ein Informationssystem begangen wird. Betrügerischer Zugriff auf ein Informationssystem oder der Versuch dazu kann mit bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe und einer Geldstrafe von bis zu 10.000.000 DJF geahndet werden. Unerlaubtes Verbleiben in einem System unterliegt denselben Höchststrafen. Weitere Straftaten betreffen die Integrität von Daten oder Systemen, Identität, personenbezogene Daten, geistiges Eigentum im Internet und gefährliche digitale Inhalte. Auch Vorschriften des Strafgesetzbuchs zu Versuchen, Beihilfe, Hehlerei, juristischen Personen und zusätzlichen Maßnahmen können gelten. Die ANC ist eine öffentliche Stelle unter dem Vorsitz und der DGSN für Cybersicherheit, kein Strafgericht. ARMD und vereidigte Bedienstete können spezialisierte Kontrollen durchführen, Berichte erstellen und Angelegenheiten an den Procureur weiterleiten. Das Ministère public (Staatsanwaltschaft) betreibt die action publique. Opfer mit unmittelbarem Schaden können eine action civile (zivilrechtliche Klage) erheben und Ersatz oder Schadensersatz verlangen. Opfer können sich vor einem juge d’instruction oder Gericht als partie civile (Nebenkläger) anschließen. Anerkannte Vereinigungen, die die erforderliche fünfjährige Dauer erfüllen, können unter den gesetzlichen Voraussetzungen in Fällen weiblicher Genitalverstümmelung oder sexueller Gewalt tätig werden. Für Opfer von Menschenhandel gelten besondere Ermittlungsregeln; eine erzwungene oder missbräuchlich erlangte Zustimmung beseitigt den Straftatbestand Menschenhandel nicht. Die geprüften Quellen belegen keine eigenständige allgemeine nationale Unterstützungs- oder Entschädigungsstelle für Opfer. Eine Person unter 18 Jahren ist nach dem Code de protection juridique des mineurs (Gesetz zum Rechtsschutz Minderjähriger) von 2015 minderjährig. Ein Kind unter 13 Jahren darf nicht in garde à vue genommen werden. Eine Person ab 13 Jahren darf nur bei einer schweren Straftat und ausreichenden belastenden Indizien mit Zustimmung und unter Kontrolle des Procureur für 20 Stunden festgehalten werden; eine Verlängerung um zehn Stunden ist möglich. Der Procureur, der juge des enfants (Jugendrichter) sowie Eltern oder Vormund sind unverzüglich zu benachrichtigen. Die minderjährige Person muss über den Tatvorwurf informiert werden, Zugang zu einem Anwalt und medizinischer Versorgung erhalten und darf in Anwesenheit der Eltern befragt werden; sie ist von Erwachsenen getrennt unterzubringen. Verfahren können vor dem juge des enfants, der chambre spéciale des mineurs (besonderen Jugendkammer) oder der cour criminelle pour mineurs (Jugendstrafkammer) stattfinden. Haft ist letztes Mittel und muss getrennt vollzogen werden; bei einem Verbrechen darf sie höchstens sechs Monate dauern. Verhandlungen sind nicht öffentlich; Identität und Falldaten der minderjährigen Person sind geschützt. Eine Jugendstrafe darf die Hälfte der Erwachsenenstrafe nicht überschreiten. Wird einer minderjährigen Person die Fähigkeit zugeschrieben, die Tat zu verstehen, wird eine lebenslange Erwachsenenstrafe auf zehn bis fünfzehn Jahre herabgesetzt. Kann die minderjährige Person sich keinen Verteidiger leisten, wird ein Anwalt bestellt. Mediation ist nur bei Vergehen mit einer Höchststrafe von einem Jahr und nicht bei Verbrechen zulässig. Die Verjährungsfrist beträgt zehn Jahre für Verbrechen, drei Jahre für Vergehen und ein Jahr für Übertretungen. Die Quellen legen keine allgemeine Höchstdauer für Strafverfahren fest. Strafverfolgung wird grundsätzlich staatlich finanziert. Aide judiciaire (staatliche Prozesskostenhilfe) kann nach einer Prüfung der finanziellen Mittel einen Anwalt und bestimmte Amtspersonen abdecken. Als Richtwert gelten durchschnittliche Monatseinkünfte von weniger als FDJ 100.000 oder weniger als FDJ 150.000 für Personen mit drei unterhaltsberechtigten Kindern. Minderjährige, Menschen mit HIV/AIDS und Opfer vorsätzlicher Tötung oder Körperverletzung, die zivilrechtlich vorgehen, müssen die Bedürftigkeitsprüfung nicht durchlaufen. Die staatliche Vergütung beträgt 50.000 FDJ für Tätigkeit vor der Cour criminelle oder als gerichtlich bestellter Anwalt und 75.000 FDJ vor dem Tribunal de Première Instance und der Cour Suprême. Für private Anwaltsgebühren oder andere Kosten ließ sich kein verlässlicher allgemeiner Tarif feststellen.
Strafrecht in Dschibuti
Das Strafrecht in Dschibuti definiert Straftaten, ordnet persönliche Verantwortung zu und legt Regeln für Ermittlungen, Verfahren und Strafen fest. Die wichtigsten Rechtsgrundlagen sind Loi n°59/AN/94 Code pénal und Loi n°60/AN/94 Code de procédure pénale, die 1995 erlassen und durch spätere Sondergesetze ergänzt wurden. Es schützt die Unschuldsvermutung, Verteidigungsrechte und den Zugang zu einem Rechtsbeistand. Strafverfahren führen über Ermittlungen durch Polizei oder Gendarmerie, das Ministère public und Strafgerichte. Je nach Straftat können Gewahrsam, Untersuchungshaft, Freiheitsstrafen, Geldbußen, gemeinnützige Arbeit oder weitere rechtliche Maßnahmen folgen.
Tipp
Behandeln Sie jede strafrechtliche Angelegenheit in Dschibuti als zeitkritisch. Klären Sie, ob es um eine Anzeige, Polizeigewahrsam, Untersuchungshaft, eine Gerichtsverhandlung, einen Opferanspruch oder einen besonderen Verkehrs- oder Digitalstraftatbestand geht, und suchen Sie geeignete Rechtsberatung. Wenn Sie festgehalten werden, haben ein Anwalt, die genaue Erfassung des Haftbeginns, medizinische Versorgung und die Benachrichtigung der Familie Vorrang. Wenn Sie Opfer oder anzeigende Person sind, sichern Sie Beweise und dokumentieren Sie die Anzeige. Gehen Sie nicht davon aus, dass ein Bußgeld, Polizeibericht oder erster Gerichtstermin die Sache abschließt: Tatkategorie, Sonderrecht, Verfahrensstand und Wiederholung können die Folgen verändern.

