Einwanderungsrecht in Dschibuti

Das Einwanderungsrecht Dschibutis regelt Einreise, Visa, Aufenthalt, Arbeit, Schutz und Staatsangehörigkeit. Gesetz 40/AN/19/8ème L legt die allgemeinen Regeln für Einreise und Aufenthalt fest. Ausländische Staatsangehörige benötigen einen gültigen Reisepass und die passende Erlaubnis für den geplanten Aufenthalt. Für Aufenthalt, Asyl, Beschäftigung und Einbürgerung gelten jeweils eigene Voraussetzungen.

Tipp

Stimmen Sie die Erlaubnis auf den tatsächlichen Zweck und die Dauer Ihres Aufenthalts in Dschibuti ab. Halten Sie Aufenthalts- und Arbeitsgenehmigung gemeinsam gültig und berechnen Sie alle Ablaufdaten selbst. Eine unpassende Erlaubnis oder eine Überschreitung der Aufenthaltsdauer kann Geldbußen, Einreisesperren, Probleme bei der Beschäftigung oder eine Abschiebung zur Folge haben.

Aufenthaltsrecht

Aufenthaltsrecht klaert Aufenthaltstitel, Fristen, Rechte und Pflichten.