Das Ministerium für Bildung und Berufsbildung (MENFOP) organisiert das staatliche Schulsystem und beaufsichtigt auch private Schulen, die staatliche Grundsätze einhalten müssen. Das Bildungsrecht schützt den Zugang unabhängig von Alter, Geschlecht, sozialer oder ethnischer Herkunft und Religion. Die Schulpflicht gilt für dschibutische Staatsangehörige und Kinder mit regulärem Wohnsitz im Alter von 6 bis 16 Jahren. Ausnahmen umfassen Krankheit, eine Behinderung ohne geeignete strukturierte Beschulung, häuslichen Unterricht, nichtformale Bildungsangebote, internationale Vereinbarungen und Nomadenschulen mit formalen Bildungsinhalten. Vorschulbildung ist im Allgemeinen nicht verpflichtend. Sie wird durch öffentliche Angebote des Ministeriums, gemeindebasierte Angebote (MFF) und private französisch- oder arabischsprachige Einrichtungen bereitgestellt. Der Zugang stieg von etwa 14 Prozent im Jahr 2019 auf rund 28,5 Prozent im Jahr 2024. Der Staat strebt bis 2030 einen Zugang von mindestens 40 Prozent sowie ein Vorschuljahr für alle Fünfjährigen an. Bisher erreichen diese Angebote ärmere Haushalte und ländliche Gebiete seltener. Die Grundschule dauert fünf Jahre. CP und CE1 bilden den zweijährigen ersten Zyklus; CE2, CM1 und CM2 bilden den dreijährigen zweiten Zyklus. Das Regelalter liegt zwischen 6 und 12 Jahren. Innerhalb eines Zyklus erfolgt der Aufstieg bei einer Anwesenheit von mindestens 75 Prozent automatisch; über den Wechsel zwischen Zyklen entscheidet eine Bewertung. Am Ende kann das Abschlusszeugnis der Grundbildung (Certificat de Fin d’Etudes de Base (CFEB)) erworben werden; es ist keine Voraussetzung für den Zugang zur mittleren Bildung. Die mittlere Bildung dauert vier Jahre und findet gewöhnlich an einem Collège für mittlere Bildung (Collège d’Enseignement Moyen) statt. Der Zugang ist bis zum Alter von 13 Jahren vorgesehen und erfordert eine Aufnahmeprüfung. Abschluss ist das Zeugnis der Grundbildung (Brevet d’Enseignement Fondamental (BEF)). Zu den funktionalen Alternativen zählen Ausbildungszentren (Centres d’Apprentissage), deren Angebot stärker praktisch oder beruflich ausgerichtet ist. Die allgemeinbildende Sekundarschule dauert drei Jahre und wird an einem allgemeinbildenden Lycée (Lycée d’Enseignement Général) angeboten. Der Zugang ist bis zum Alter von 17 Jahren vorgesehen und erfordert das BEF sowie eine Aufnahmeprüfung. Abschluss ist das Abitur der Sekundarbildung (Baccalauréat de l’Enseignement Secondaire). Technische oder berufliche Bildung und Hochschulbildung folgen auf diese Stufe, gehören jedoch nicht vollständig zum enger gefassten Begriff Schule. Im Schuljahr 2023/24 gab es 234 Grundschulen, davon 177 öffentliche, mit 73.714 Schülerinnen und Schülern sowie 3.016 Lehrkräften. Auf der mittleren Bildungsstufe gab es 96 Schulen, darunter 53 öffentliche, mit 47.119 Schülerinnen und Schülern. Die allgemeinbildende Sekundarschule umfasste 48 Schulen, darunter 29 öffentliche, mit 20.666 Schülerinnen und Schülern. Die Übergangsquote von der Grundschule zur mittleren Bildungsstufe betrug bei Mädchen etwa 90 Prozent und bei Jungen etwa 98 Prozent. Je nach Einrichtung und Programm kann auf Französisch, Arabisch, Afar oder Somali unterrichtet werden. Englisch ist nicht automatisch Unterrichtssprache. Ein Schuljahr umfasst mindestens 32 effektive Unterrichtswochen; der Jahreskalender wird durch ministerielle Anordnung festgelegt. Ergebnisse laufender Bewertungen werden der Schulleitung und den Eltern mitgeteilt. Öffentliche Schulen können insbesondere dort, wo die Entfernung den Schulbesuch erschwert, Mensen oder Internatsplätze anbieten. In ländlichen Gebieten gibt es mitunter Mehrklassenunterricht. Armut, schwache Infrastruktur, fehlende Geburtsurkunden, Behinderungen, Nomadentum, Binnenvertreibung, Flucht und Natur- oder Klimarisiken begrenzen den Zugang. 2024 lebten rund 31.528 Flüchtlinge in Dschibuti, etwa 43,7 Prozent davon Kinder; rund 5.099 Kinder besuchten ministeriell beaufsichtigte Flüchtlingsschulen, etwa 4.000 besuchten öffentliche Schulen. Mädchen verlieren ab der Sekundarstufe häufiger den Zugang, auch aufgrund gesellschaftlicher Normen, früher Eheschließung und Schwangerschaft. Inklusion ist rechtlich anerkannt, befindet sich aber noch im Wandel. Neben dem Ausbau inklusiver Schulen betreibt das Ministerium weiterhin Sonderschulen. Inklusive Unterrichtsmethoden, barrierefreie Gebäude, angepasste Lernmaterialien und verlässliche Daten fehlen vielerorts. Das Ministerium arbeitet in diesem Bereich mit der Nationalen Agentur für Menschen mit Behinderungen (Agence Nationale des Personnes Handicapées (ANPH)) zusammen. Die Lernqualität bleibt eine zentrale Herausforderung. 2024 erreichten in der nationalen ENI-Erhebung mindestens 35 Prozent der Kinder Grundkenntnisse in Mathematik und 67 Prozent Grundkenntnisse im Lesen. In der EGRA-Erhebung in der zweiten Klasse verstanden 23 Prozent der Kinder den gelesenen Text korrekt; 54,1 Prozent erzielten keinen Punkt. Reformen konzentrieren sich deshalb auf Lehrplanänderungen, formative und nationale Bewertungen, Lehrkräfteausbildung sowie digitale und überbrückende Fernlernangebote. Schulangelegenheiten werden über Schulleitungen, Lehrkräfte und Schulaufsicht verwaltet. Das Nationale Zentrum für Lehrkräfteausbildung im Bildungswesen (Centre de Formation des Enseignants de l’Education Nationale (CFEEF)) unterstützt die Qualifizierung von Lehrkräften. Der Schulrat (Conseil d’Etablissement), der Schulausschuss (Comité de Gestion d’Etablissement) und Elternvereinigungen ermöglichen Mitwirkung; Eltern haben ein Mitwirkungsrecht. Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe haben zudem ein Recht auf freie Meinungsäußerung und einen Rat der Schülervertretungen. UNICEF, UNHCR und die Weltbank unterstützen einzelne Bereiche, ersetzen jedoch nicht die Verantwortung des Staates.
Schule in Dschibuti
Das Schulsystem in Dschibuti umfasst eine freiwillige Vorschulbildung (Préscolaire), fünf Jahre Grundschule, vier Jahre mittlere Bildung (Enseignement moyen) und drei Jahre allgemeinbildende Sekundarschule. Der Staat trägt die Gesamtverantwortung; öffentliche Schulen erheben gesetzlich kein Schulgeld, während private Gebühren je nach Einrichtung variieren. Für dschibutische Kinder und Kinder mit regulärem Wohnsitz gilt die Schulpflicht grundsätzlich im Alter von 6 bis 16 Jahren. Zugang und Verbleib unterscheiden sich jedoch insbesondere zwischen der Hauptstadt, abgelegenen Orten und ländlichen Regionen.
Tipp
Planen Sie den Schulbesuch in Dschibuti nicht nur nach Alter, sondern auch nach Bildungsstufe, Aufnahmeprüfung, Unterrichtssprache, Entfernung und erforderlichen Dokumenten. Öffentlicher Unterricht ist gesetzlich kostenlos; mögliche Beiträge sowie Fragen zu Verpflegung oder Unterkunft können den Alltag dennoch beeinflussen. Private Gebühren müssen direkt mit der Einrichtung geklärt werden. Wenn ein Kind eine Behinderung hat, keine Geburtsurkunde besitzt, nomadisch lebt oder geflüchtet ist, beziehen Sie die zuständige Schule und das Bildungsministerium früh ein, da Zugang und Unterstützung nicht überall gleich verfügbar sind.

