Die vorläufige Arbeitskräfteerhebung EDST 2025 für das erste und zweite Quartal ist die erste national repräsentative Erhebung dieser Art in Dschibuti. Sie zeigt, dass 51,8 % der Bevölkerung im erwerbsfähigen Alter nicht am Arbeitsmarkt teilnehmen. Von den Erwerbspersonen waren 63,8 % beschäftigt und 36,2 % arbeitslos. Die Beschäftigungsquote der Frauen lag bei etwa 20,9 %, während 64,1 % nicht am Arbeitsmarkt teilnahmen. Mehr als die Hälfte der jungen Frauen war arbeitslos; 46,2 % der 16- bis 24-Jährigen waren weder beschäftigt noch in Bildung. Diese Zahlen bleiben vorläufig, bis die vollständigen Ergebnisse für alle vier Quartale vorliegen. Die jüngste verfügbare ILOSTAT-Haushaltserhebung aus dem Jahr 2017 eignet sich weniger für aktuelle Vergleiche. In der Hauptstadt entfallen 70,4 % der Beschäftigung auf Dienstleistungen, 16,5 % auf die Industrie und 11,9 % auf den Handel. Außerhalb der Hauptstadt verteilt sich Beschäftigung breiter: 50,3 % Dienstleistungen, 20,5 % Handel, 17,1 % Landwirtschaft und Viehzucht sowie 12,1 % Industrie. In der Hauptstadt sind 84,5 % der Arbeitskräfte abhängig beschäftigt, 12,8 % selbstständig und 2,1 % Arbeitgeber. In den übrigen Regionen betragen die Anteile 57,2 %, 32,8 % und 6,3 %. Diese Unterschiede erklären, warum formelle Arbeitsplätze stärker in der Hauptstadt konzentriert sind und Einkommen in den Regionen häufiger aus Selbstständigkeit, Familienarbeit oder informellen Tätigkeiten stammen. Beschäftigungsmöglichkeiten gibt es besonders in Häfen, Logistik, Verkehr, Handel, Bauwesen, Tourismus, öffentlicher Verwaltung, Energie und digitalen Dienstleistungen. Das Wirtschaftswachstum lag 2025 bei 6,5 %, wurde jedoch hauptsächlich durch Dienstleistungen und Logistik getragen. Kapitalintensives Wachstum schafft nicht automatisch genügend Arbeitsplätze. Störungen des Außenhandels oder im Roten Meer können deshalb den Hafen- und Logistiksektor besonders hart treffen. Eine Reform des Arbeitsrechts wurde 2025 erörtert. Der Regierungsfahrplan für 2026 bis 2030 legt unter anderem den Schwerpunkt auf Formalisierung, Beschäftigung von Jugendlichen und Frauen sowie berufliche Qualifikationen. Die Qualifikationsstruktur entspricht der Nachfrage nur teilweise. 50,6 % der Beschäftigten hatten keine formale Schulbildung, während 34 % eine obere Sekundarschulbildung abgeschlossen oder einen tertiären Abschluss erworben hatten. Zugleich verfügten 40,3 % der Arbeitslosen über einen Hochschulabschluss. Dadurch fehlen sowohl geeignete Einstiegsprofile als auch technische Fachkräfte. Das Ausbildungsprojekt SKILLS Project qualifizierte etwa 1.500 Personen in Logistik, Bauwesen, Energie, Gastgewerbe, Sprachen, Beschaffung, Arbeitsschutz, Monitoring und Evaluation, Big Data und Cybersicherheit. Eine Vermittlungsquote von 100 % wurde nur für eine projektspezifische Gruppe von Kranführerinnen und Kranführern dokumentiert und ist keine landesweite Vermittlungsquote. Die Agentur für Beschäftigung, Ausbildung und berufliche Integration (Agence Nationale de l’Emploi, de la Formation et de l’Insertion Professionnelle, ANEFIP) ist für die Arbeitsvermittlung zuständig. Sie vernetzt Arbeitssuchende, Arbeitgeber, Ausbildung und berufliche Integration. Das Beobachtungszentrum für Beschäftigung und Qualifikationen (Observatoire National de l’Emploi et des Qualifications, ONEQ) und ANEFIP führen Daten über Arbeitssuchende, formelle Unternehmen, Stellenangebote und Qualifikationen und unterstützen damit Arbeitsmarktinformationssysteme. Private Arbeitsvermittlungen sind gesetzlich zulässig, dürfen Arbeitssuchenden aber keine Vermittlungsgebühr berechnen. Reichweite und Wirksamkeit der Arbeitssuche-Unterstützung sind landesweit nicht gesichert. Weitere Zuständigkeiten liegen beim Ministerium für Arbeit, Formalisierung und Sozialschutz, der Arbeitsinspektion, dem Statistikamt Dschibutis (INSTAD), der Behörde für berufliche Bildung (MENFOP) und der Nationalen Sozialversicherungskasse (CNSS). Beschäftigung kann in Form von formeller Lohnarbeit, öffentlichem Dienst, Arbeit in einem privaten Unternehmen, Selbstständigkeit oder Unternehmertum sowie Haushalts- und Landwirtschaftsarbeit stattfinden. Informelle Arbeit ist außerhalb der Hauptstadt besonders verbreitet und bietet oft keinen vollständigen Zugang zu Sozialversicherung oder arbeitsrechtlichem Schutz. Im Privatsektor waren 77,9 % der Beschäftigung informell, im öffentlichen Sektor 14,2 %. Der gesetzliche nationale Mindestlohn SMIG nach Gesetz Nr. 221/AN/17 (Loi n° 221/AN/17) beträgt 35.000 FDJ im Monat. Eine aktuelle landesweite Anpassung ist nicht dokumentiert. Eine verlässliche aktuelle Lohnübersicht nach Beruf gibt es ebenfalls nicht. Der tatsächliche Lohn hängt daher stark von Tätigkeit, Arbeitgeber, Vertrag und Formalisierungsgrad ab. Das Arbeitsrecht gilt landesweit. Die gesetzliche Arbeitszeit beträgt 48 Stunden pro Woche, die wöchentliche Ruhezeit mindestens 24 Stunden und gewöhnlich 2,5 Arbeitstage bezahlten Urlaubs pro Monat. Unter anderem für eine Berufsausbildung im Betrieb, einen befristeten Vertrag mit mehr als einmonatiger Laufzeit, ausländische Arbeitskräfte, eine Probezeit und Arbeit außerhalb des üblichen Wohnorts ist ein schriftlicher Vertrag vorgeschrieben. Der Arbeitgeber muss sich spätestens 48 Stunden nach Aufnahme der Geschäftstätigkeit oder Einstellung bei der CNSS anmelden. Beschäftigte erhalten eine 13-stellige CNSS-Nummer. Der Arbeitgeber meldet und zahlt Beiträge monatlich bis zum zehnten Tag. Der offizielle CNSS-Beitragsplan nennt 5,5 % Arbeitgeberbeitrag für Familienleistungen, 1 % für Arbeitsunfälle, 4 % vom Arbeitgeber und 4 % von der beschäftigten Person für die Altersversicherung sowie 5 % vom Arbeitgeber und 2 % von der beschäftigten Person für Gesundheitsversorgung. Die Überschrift der offiziellen Seite nennt 21,7 %, die Einzelposten ergeben jedoch 21,5 %. Diese Abweichung sollte vor einer konkreten Berechnung mit der CNSS geklärt werden. Ausländische Arbeitskräfte benötigen zuerst einen Arbeitsvertrag und danach eine Arbeitserlaubnis über ANEFIP. Zu den Unterlagen des Arbeitgebers gehören eine Erklärung, vier Vertragsausfertigungen, ein Arbeitgeberschreiben, zwei Fotos sowie Pass und Visum. Antwortet die zuständige Behörde nicht innerhalb von 60 Tagen, gilt die Arbeitserlaubnis nach dem Gesetz als erteilt. Für Geflüchtete dient der Geflüchtetenausweis als verlängerbare Arbeitserlaubnis mit einer Gültigkeit von fünf Jahren. Eine Asylbescheinigung kann eine befristete, verlängerbare Arbeitserlaubnis für sechs Monate begründen. Zuständig sind die Flüchtlingshilfestelle ONARS und das Innenministerium. Diese formellen Wege bestehen neben praktischer informeller Beschäftigung, insbesondere bei regionaler Mobilität und im Verkehrs- und Logistiksektor. Die zuständige Stelle sollte zu konkreten Gebühren, Formalisierungskosten und erforderlichen Unterlagen befragt werden.
Arbeitsmarkt in Dschibuti
Der Arbeitsmarkt in Dschibuti umfasst Unternehmen, öffentliche Einrichtungen, selbstständige und informelle Tätigkeiten sowie die Vermittlung zwischen Arbeitskräften und Arbeitgebern. Dienstleistungen und Logistik prägen die Hauptstadt; außerhalb davon sind Landwirtschaft, Viehzucht, Handel und informelle Arbeit verbreiteter. Die Zugangschancen hängen oft von Qualifikationen, Region, Geschlecht, Aufenthaltsstatus und dem Übergang von informeller zu formeller Beschäftigung ab.
Tipp
Betrachte den Arbeitsmarkt in Dschibuti nicht als einheitlich: Region, Qualifikation, Formalisierungsgrad und Aufenthaltsstatus verändern die realistischen Möglichkeiten. Wenn dir Sozialschutz und belegbare Rechte wichtig sind, prüfe formelle Beschäftigung besonders sorgfältig, auch über ANEFIP. Ausländische Staatsangehörige und Menschen mit Schutzstatus sollten Vertrag und Arbeitserlaubnis vor Arbeitsbeginn klären.

