In Dschibuti gibt es kein einheitliches Register, das sämtliche Berufe definiert. ANEFIP, die nationale Agentur für Beschäftigung und berufliche Integration (ANEFIP), führt Informationen zu Beschäftigung und Qualifikationen, ein Verzeichnis formeller Privatunternehmen und Erhebungen zur informellen Arbeit. Zu ihren Angeboten gehören Unterstützung bei Qualifikationen, Arbeitsmarktintegration, ergänzende Ausbildung, berufliche Neuorientierung und Anpassung, Unternehmertum sowie Programme für gemeinschaftlichen Nutzen. Das statistische Jahrbuch 2022 weist Branchenanteile auf Grundlage der Erhebung EDAM4-IS von 2017 aus, keine aktuellen Zahlen zu einzelnen Berufen. Auf die öffentliche Verwaltung entfielen 43,4 % der erfassten Beschäftigung, auf den Handel 16,79 %, die private Verwaltung 12,74 %, häusliche Dienstleistungen 4,42 %, das Bauwesen 3,95 % und Transport und Kommunikation 3,55 %. Diese Zahlen beschreiben Branchen, nicht die Zahl der Menschen in einzelnen Berufen. Tätigkeiten in Hafen und Logistik, Transport, Bau, IKT, Bildung, technischen Berufen, Gastgewerbe und Dienstleistungen sind praktisch bedeutsam. Die Genehmigungssystematik umfasst unter anderem Ärztinnen und Ärzte, Apothekerinnen und Apotheker, Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, Ingenieurinnen und Ingenieure, Lehrkräfte, Technikerinnen und Techniker, IT-Fachkräfte, Pflegekräfte, Mechanikerinnen und Mechaniker, Elektrikerinnen und Elektriker, Schweißerinnen und Schweißer, Fahrerinnen und Fahrer, Verkäuferinnen und Verkäufer, Köchinnen und Köche, Friseurinnen und Friseure sowie Hausangestellte. Eine Beschäftigung im Privatsektor beruht üblicherweise auf einem Arbeitsvertrag mit einem Arbeitgeber und unterliegt dem Arbeitsgesetzbuch. Qualifikationen und beruflicher Aufstieg hängen von Branche, Arbeitgeber und Tätigkeit ab. Informelle Arbeit und Selbstständigkeit gehören zum Auftrag und zu den Untersuchungen von ANEFIP; für solche Tätigkeiten gilt jedoch nicht allgemein eine einheitliche Qualifikationsschwelle. Stellen im öffentlichen Dienst werden häufig über Auswahlverfahren besetzt. Bewerberinnen und Bewerber benötigen grundsätzlich die dschibutische Staatsangehörigkeit, Bürgerrechte, einen guten Leumund, gesundheitliche Eignung sowie den erforderlichen Abschluss, das geforderte Diplom oder die entsprechende Erfahrung. Am 31. Dezember des Einstellungsjahres müssen sie zwischen 18 und 40 Jahre alt sein. Für die Laufbahngruppen A, B und C sind mindestens ein zweiter Hochschulzyklus, ein erster Hochschulzyklus beziehungsweise das Abitur erforderlich. Neue Einstellungen in Kategorie D sind nicht mehr möglich. Ausnahmen können Stellen mit Vorbehalt, neue Berufskörper, Umstrukturierungen, interne Beförderungen sowie anerkannte Ausbildungen oder die Validierung beruflich erworbener Kompetenzen (validation des acquis de l’expérience, VAE) betreffen. Nach den geltenden Regeln zur internen Beförderung können über VAE bis zu 20 % der Stellen eines Auswahlverfahrens besetzt werden. Anwärterinnen und Anwärter im öffentlichen Dienst absolvieren mindestens ein Jahr Vorbereitungsdienst; dieser kann im Allgemeinen einmal verlängert werden. Danach endet der Vorbereitungsdienst mit der Ernennung auf Lebenszeit oder der Entlassung. Ernennungen, Beförderungen, Disziplinarmaßnahmen und Dienstbeendigungen werden im Amtsblatt veröffentlicht. Beschäftigte des öffentlichen Dienstes müssen ihre zugewiesenen Aufgaben erfüllen, rechtmäßige Weisungen befolgen, ihre fachliche Kompetenz erhalten und Disziplin wahren. Zugleich gelten gleichberechtigter Zugang, Schutz vor geschlechtsbezogener Diskriminierung und Schutz vor sexueller Belästigung. Gesundheitsberufe bilden eine stark reglementierte Gruppe. Zu den medizinischen Berufen gehören Ärztinnen und Ärzte, Apothekerinnen und Apotheker, Zahnärztinnen und Zahnärzte sowie Hebammen. Zu den medizinischen Assistenzberufen zählen Pflegekräfte, medizinische Assistenzkräfte, Physiotherapeutinnen und Physiotherapeuten, Psychologinnen und Psychologen, Laborfachkräfte, pharmazeutisch-technische Assistentinnen und Assistenten, Optikerinnen und Optiker sowie Röntgentechnikerinnen und Röntgentechniker. Für den Zugang sind ein staatlich anerkannter oder gelisteter Abschluss, persönliche und berufliche Zuverlässigkeit, die dschibutische Staatsangehörigkeit oder geltende Gegenseitigkeitsregeln sowie die Eintragung bei der zuständigen Berufskammer (Ordre) erforderlich. Das Gesundheitsministerium beaufsichtigt anerkannte Ausbildungseinrichtungen, Ausbildungsprogramme und die Berufsausübung. Die Berufskammern regeln Registrierung, berufliche Rechte und Pflichten, Ethik und Disziplin. Für Hebammen, die als Matronen bezeichnet werden, sowie für traditionelle Heilkundige gelten besondere Vorschriften. Ausländische Arbeitskräfte benötigen üblicherweise zunächst einen Arbeitsvertrag und beantragen anschließend über ANEFIP eine Arbeitserlaubnis. Zu den dokumentierten Antragsunterlagen gehören ein Antrag, die Einstellungsanmeldung, vier Vertragsausfertigungen, ein Schreiben des ANEFIP-Generaldirektors, zwei Fotos, Kopien von Reisepass und Visum sowie die Gewerbesteuerbescheinigung (patente) des Unternehmens. Der gesetzliche Gebührentarif nennt 200.000 DJF für Kategorie 1, 100.000 DJF für Kategorie 2 und 50.000 DJF für Kategorie 3. Vor der Antragstellung sollten die aktuelle Gebühr und die zutreffende Kategorie bestätigt werden. Ein Visum für Studium, Tourismus, Gesundheit oder private Zwecke berechtigt für sich genommen nicht zur Erwerbsarbeit. Für Beschäftigungen im Privatsektor, die dem Arbeitsgesetzbuch unterliegen, beträgt die gesetzliche Arbeitszeit 48 Stunden pro Woche. Überstunden können nach den geltenden Regeln bis zu 60 Stunden pro Woche und 12 Stunden pro Tag erreichen. Nachtarbeit dauert von 22:00 bis 05:00 Uhr. Die wöchentliche Ruhezeit beträgt mindestens 24 Stunden; Freitag ist als Grundsatz festgelegt. Nach einem Jahr im Bezugszeitraum entstehen pro Monat 2,5 Arbeitstage bezahlter Urlaub. Sonderurlaub aus familiären Gründen kann bis zu 11 Tage pro Jahr betragen. Arbeitsverträge und Tarifverträge können bessere Bedingungen vorsehen. Beamtinnen und Beamte auf Lebenszeit fallen nicht unter das Arbeitsgesetzbuch; Beschäftigte mit öffentlichen Arbeitsverträgen dagegen schon. Arbeitsmedizin und Arbeitsbehörden überwachen die einschlägigen Pflichten am Arbeitsplatz. Eine branchenübergreifende Laufbahn gibt es nicht. Beschäftigte des öffentlichen Dienstes werden jährlich beurteilt und können nach Besoldungsgruppe oder Stufe aufsteigen. Eine leistungsbezogene Beschleunigung kann auf herausragende Leistungen, ein Diplom, VAE oder eine vorgeschriebene Zertifizierung folgen, in der Regel höchstens einmal alle sechs Jahre. Wechsel im öffentlichen Dienst sind als activité, détachement, disponibilité oder hors cadres möglich. Gesundheitsberufe umfassen Aus- und Weiterbildung; der berufliche Aufstieg im Privatsektor richtet sich nach Arbeitgeber und Branche. Zuständigkeiten für Qualifikationen, Einstellung, Regulierung und berufliche Entwicklung verteilen sich auf das Arbeitsministerium, ANEFIP, MENFOP, das Gesundheitsministerium, Berufskammern und Behörden des öffentlichen Dienstes.
Berufe in Dschibuti
Berufe in Dschibuti umfassen öffentliche Verwaltung, Handel, private Verwaltung, Transport und Logistik, Bauwesen, Gesundheit, Bildung, Finanzwesen, IKT, Gastgewerbe, Landwirtschaft, Fischerei, Handwerk und weitere Dienstleistungen. Die Zugangsvoraussetzungen unterscheiden sich je nach privater Arbeit, öffentlichem Dienst und reglementiertem Beruf. Qualifikationen, Verträge, Berufszulassung und Arbeitserlaubnis bestimmen, ob und wie eine Person arbeiten darf.
Tipp
Wählen Sie den Zugang, der zu Ihrem konkreten Vorhaben passt: öffentlicher Dienst, private Beschäftigung, reglementierte Tätigkeit im Gesundheitswesen, Selbstständigkeit oder Unterstützung durch ANEFIP. Klären Sie vor einer Arbeitszusage oder Gebührenzahlung die erforderliche Qualifikation, die zuständige Stelle, die Vertragsbedingungen und die Arbeitserlaubnis.

