BAföG und Berufsausbildungsbeihilfe unterstützen unterschiedliche Ausbildungssituationen. BAföG kommt bei bestimmten Schulen, schulischen Berufsausbildungen, dem zweiten Bildungsweg und dem Studium in Betracht. Berufsausbildungsbeihilfe kommt eher bei einer anerkannten Ausbildung in einem Unternehmen oder bei bestimmten vorbereitenden Maßnahmen der Agentur für Arbeit in Betracht. Eine duale Ausbildung mit Betrieb und Berufsschule führt deshalb meist zuerst zur Prüfung von Berufsausbildungsbeihilfe. Schüler-BAföG beantragt man in der Regel beim Amt für Ausbildungsförderung. Berufsausbildungsbeihilfe läuft über die Agentur für Arbeit. Ausbildungsvergütung kann bei beiden Leistungen als Einkommen zählen und den Betrag mindern. Kindergeld, Wohngeld oder Grundsicherung können je nach Fall eine Rolle spielen, sind aber nicht automatisch frei kombinierbar. Schüler-BAföG ist meist ein Zuschuss, während Berufsausbildungsbeihilfe nicht zurückgezahlt werden muss. Studierenden-BAföG ist anders geregelt und kann teilweise als Darlehen gezahlt werden. Aufstiegs-BAföG gehört zu einem anderen Fördermodell und betrifft vor allem berufliche Fortbildung. Für die richtige Einordnung zählen Schulart, Vertrag, Wohnsituation, Entfernung, Einkommen und die Frage, welche Stelle zuständig ist.
Vergleich von BAföG und anderen Hilfen vor einer Ausbildung in Deutschland
BAföG passt vor allem zu bestimmten schulischen Ausbildungen und Bildungswegen. Berufsausbildungsbeihilfe passt eher zu einer anerkannten betrieblichen oder außerbetrieblichen Ausbildung. Der Unterschied liegt in der Art der Ausbildung, der zuständigen Stelle und der Berechnung des Bedarfs.

