Für eine schulische Ausbildung ist BAB in der Regel nicht vorgesehen; je nach Schulart und persönlichen Voraussetzungen kann stattdessen Schüler-BAföG infrage kommen. Ob BAB gezahlt wird und wie hoch sie ausfällt, hängt unter anderem vom eigenen Einkommen, der Wohnsituation, der Entfernung zum Elternhaus und der familiären Lage ab. Die Agentur für Arbeit kann auch das Einkommen der Eltern oder der Partnerin beziehungsweise des Partners berücksichtigen. Ein möglicher Förderanspruch deckt nicht automatisch den gesamten Bedarf. Stelle den Antrag online oder bei der Agentur für Arbeit und reiche die geforderten Nachweise ein. Für Auszubildende mit Behinderung gelten besondere Förderwege.
Antragstellung vor einer Ausbildung in Deutschland
Die Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) unterstützt unter bestimmten Voraussetzungen eine betriebliche oder außerbetriebliche Erstausbildung. Sie wird grundsätzlich frühestens ab dem Monat gezahlt, in dem der Antrag bei der Agentur für Arbeit eingeht.
Tipp
Stelle den Antrag früh, sobald absehbar ist, dass du für deine betriebliche oder außerbetriebliche Ausbildung finanzielle Unterstützung brauchst. Entscheidend ist der Eingangsmonat; fehlende Nachweise solltest du zügig nachreichen, damit die Prüfung nicht unnötig ins Stocken gerät.

