Unterlagen vor einer Ausbildung in Deutschland

Für den Antrag auf Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) benötigt die Agentur für Arbeit Unterlagen zur Ausbildung, zum Einkommen und zur Wohnsituation. Dazu zählen meist der Ausbildungsvertrag, Einkommensnachweise der Eltern und ein Mietvertrag, wenn du während der Ausbildung nicht bei deinen Eltern wohnst.

Tipp

Reiche den BAB-Antrag frühzeitig und mit den Nachweisen ein, die deine konkrete Wohn- und Familiensituation betreffen. Ein fehlender Beleg kann Rückfragen auslösen; eine verspätete Antragstellung kann den frühesten möglichen Fördermonat kosten.

Ausbildungsnachweis

Für einen Antrag auf Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) verlangt die Bundesagentur für Arbeit Nachweise zur Ausbildung und zur finanziellen Situation. Bei einer betrieblichen oder außerbetrieblichen Ausbildung belegt meist der Ausbildungsvertrag den Ausbildungsplatz; die übrigen Unterlagen richten sich nach dem Einzelfall.

Ausbildungsvergütung

Bei einer betrieblichen Ausbildung erhalten Auszubildende meist monatlich eine Vergütung; ihre Höhe hängt unter anderem von Beruf, Branche, Region, Tarifvertrag und Ausbildungsjahr ab. Für Ausbildungen im Geltungsbereich von BBiG oder Handwerksordnung gilt eine gesetzliche Mindestvergütung, deren Betrag vom Jahr des Ausbildungsbeginns abhängt. Schulische Ausbildungen sind meist unvergütet; für Pflegeausbildungen gelten eigene Regeln.

Einkommensnachweise Eltern

Für einen Antrag auf Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) kann das Einkommen der Eltern die Förderhöhe beeinflussen. Deshalb verlangt die Agentur für Arbeit je nach Fall Nachweise zu den Einkünften im maßgeblichen Zeitraum. Welche Unterlagen nötig sind, richtet sich nach der persönlichen und finanziellen Situation der Eltern.

Mietvertrag

Bei einem Antrag auf Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) kann ein Mietvertrag belegen, dass du während einer betrieblichen Ausbildung außerhalb des Elternhaushalts wohnst. Das ist für die Berechnung relevant; ob die Agentur für Arbeit den Vertrag verlangt, hängt vom Einzelfall ab.