BAB kann eine betriebliche oder außerbetriebliche Erstausbildung unterstützen. Ob eine Förderung möglich ist und wie hoch sie ausfällt, hängt unter anderem von der Ausbildungsform, der Wohnsituation sowie dem eigenen Einkommen und gegebenenfalls dem Einkommen der Eltern oder des Partners ab. Die Agentur für Arbeit prüft den Antrag und kann dafür Nachweise zu Ausbildung, Unterkunft und Einkommen anfordern. Stelle den Antrag online oder bei der zuständigen Agentur für Arbeit möglichst in dem Monat, ab dem du Unterstützung brauchst. Fehlende Unterlagen kannst du nachreichen, wenn die Agentur sie verlangt; warte mit der Antragstellung nicht, bis deine Unterlagen vollständig sind, denn frühere Monate werden nicht rückwirkend gefördert. BAB ist in der Regel für betriebliche und außerbetriebliche anerkannte Erstausbildungen vorgesehen. Bei einer schulischen Ausbildung kommt meist kein BAB infrage; abhängig von Schulart und persönlichen Voraussetzungen kann Schüler-BAföG eine Alternative sein.
Antragsverfahren vor einer Ausbildung in Deutschland
Für Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) stellst du den Antrag bei der Agentur für Arbeit. Die Förderung beginnt frühestens im Monat der Antragstellung; rückwirkende Zahlungen für frühere Monate sind nicht vorgesehen.
Tipp
Beantrage BAB in dem Monat, ab dem du finanzielle Unterstützung brauchst, denn eine spätere Bewilligung gleicht frühere Monate nicht aus. Kläre zugleich, ob deine Ausbildungsform überhaupt förderfähig ist und welche Einkommens- und Wohnungsnachweise für die Prüfung gebraucht werden.

