Antragsverfahren vor einer Ausbildung in Deutschland

Für Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) stellst du den Antrag bei der Agentur für Arbeit. Die Förderung beginnt frühestens im Monat der Antragstellung; rückwirkende Zahlungen für frühere Monate sind nicht vorgesehen.

Tipp

Beantrage BAB in dem Monat, ab dem du finanzielle Unterstützung brauchst, denn eine spätere Bewilligung gleicht frühere Monate nicht aus. Kläre zugleich, ob deine Ausbildungsform überhaupt förderfähig ist und welche Einkommens- und Wohnungsnachweise für die Prüfung gebraucht werden.

Erstantrag

Den Erstantrag auf Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) stellst du bei der Agentur für Arbeit, sobald du eine betriebliche oder außerbetriebliche Ausbildung beginnst oder dafür eine Förderung brauchst. BAB wird frühestens ab dem Monat gezahlt, in dem der Antrag eingeht. Fehlende Nachweise kannst du nachreichen; für den Beginn der Förderung zählt der Antragseingang.

Folgeantrag

Wer während einer betrieblichen oder außerbetrieblichen Ausbildung Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) erhält, muss für eine weitere Bewilligungszeit einen Folgeantrag stellen. Die Bundesagentur für Arbeit prüft dafür erneut den Anspruch und die aktuellen Einkommens- und Wohnverhältnisse.

Fristen

Für Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) gibt es keine allgemeine Antragsfrist vor dem Ausbildungsstart. Die Agentur für Arbeit zahlt sie frühestens ab dem Monat, in dem der Antrag eingeht. Wer BAB ab dem ersten möglichen Monat erhalten möchte, sollte den Antrag deshalb spätestens im Startmonat stellen.

Zuständige Agentur

Für die Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) ist die Agentur für Arbeit zuständig. Sie prüft, ob eine betriebliche oder außerbetriebliche Ausbildung förderfähig ist und berechnet die mögliche Unterstützung anhand des Bedarfs und anrechenbaren Einkommens.