Das BBiG ist das Berufsbildungsgesetz, die HwO die Handwerksordnung. In diesem Bereich muss die Vergütung angemessen sein und jährlich steigen. Für Ausbildungsverträge mit Beginn 2026 beträgt die monatliche Mindestvergütung 724 Euro im ersten, 854 Euro im zweiten, 977 Euro im dritten und 1.014 Euro im vierten Ausbildungsjahr. Bei Verträgen mit Beginn 2025 gelten 682, 805, 921 und 955 Euro. Die Beträge werden jährlich angepasst und richten sich nach dem Jahr, in dem der Vertrag beginnt. Tarifverträge können andere Beträge festlegen und sind im gesetzlichen Rahmen maßgeblich. Die tatsächliche Vergütung unterscheidet sich stark nach Beruf, Branche, Region und Betrieb. BIBB-Angaben beziehen sich auf die vertragliche Monatsvergütung bei Vertragsabschluss; vergleiche deshalb Werte aus demselben Erhebungsjahr und beachte, ob sie brutto angegeben sind. Bei Teilzeitausbildung wird die Vergütung zeitanteilig gekürzt. Erforderliche Ausbildungsmittel muss der Ausbildungsbetrieb kostenlos bereitstellen; eine Anrechnung von Sachleistungen auf die Vergütung ist begrenzt. Die Ausbildungsvergütung ist nicht gleich dem Nettobetrag auf dem Konto. Von der Bruttovergütung können Sozialversicherungsbeiträge und gegebenenfalls Lohnsteuer abgehen. Überstunden muss der Betrieb zusätzlich vergüten oder durch Freizeit ausgleichen. Die Vergütung ist monatlich fällig, spätestens am letzten Arbeitstag des jeweiligen Monats.
Ausbildungsvergütung vor einer Ausbildung in Deutschland
Die Ausbildungsvergütung ist das monatliche Bruttoentgelt für eine betriebliche Ausbildung. Ihre Höhe hängt vor allem von Beruf, Branche, Region, Tarifvertrag und Ausbildungsjahr ab. Für viele Ausbildungsverträge im BBiG- und HwO-Bereich gilt eine gesetzliche Mindestvergütung.
Tipp
Plane mit dem Betrag, der nach Abzügen tatsächlich verfügbar ist, und prüfe die Vergütung anhand des Ausbildungsjahrs und des Vertragsbeginns. Ein Vergleich ist nur aussagekräftig, wenn Beruf, Region, Tarifbindung und Erhebungsjahr mitberücksichtigt werden.

