Die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter kann einen Zuschuss zur Ausbildungsvergütung gewähren, wenn die betriebliche Ausbildung eines schwerbehinderten oder gleichgestellten Menschen sonst nicht zustande käme. Die Höhe richtet sich nach dem individuellen Unterstützungsbedarf und den Auswirkungen der Behinderung auf die Ausbildung. Der Arbeitgeber stellt den Antrag bei der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter am Wohnort des Auszubildenden. Damit die Förderung von Anfang an berücksichtigt werden kann, muss der Antrag vor Abschluss des Ausbildungsvertrags gestellt werden. Für bestimmte Auszubildende können Integrations- beziehungsweise Inklusionsämter außerdem Zuschüsse zu Ausbildungskosten und Prämien gewähren. Erstattungsfähige Kosten können etwa die Arbeit der Ausbilder, Lernmaterial, Kammergebühren oder Schutzkleidung betreffen. Auch technische Hilfen oder Investitionen für einen behinderungsgerecht eingerichteten Ausbildungsplatz können je nach Einzelfall gefördert werden. Voraussetzungen, zuständige Stelle und Förderhöhe unterscheiden sich je nach Hilfe; eine pauschale Zusage gibt es nicht. Unternehmen sollten den individuellen Bedarf und die zuständige Stelle frühzeitig mit der Agentur für Arbeit, dem Jobcenter oder dem Integrations- beziehungsweise Inklusionsamt klären.
Ausbilderzuschüsse vor einer Ausbildung in Deutschland
Für Unternehmen gibt es keinen allgemeinen Zuschuss für jede Ausbildung. Finanzielle Hilfen kommen vor allem infrage, wenn ein Unternehmen einen Menschen mit Behinderung oder Schwerbehinderung betrieblich ausbildet und dafür besondere Unterstützung nötig ist. Je nach Förderart können Zuschüsse einen Teil der Ausbildungsvergütung, zusätzliche Ausbildungskosten oder die Einrichtung des Ausbildungsplatzes abdecken.
Tipp
Kalkuliere eine Ausbildung zunächst ohne Zuschuss und behandle eine Förderung als mögliche Entlastung, nicht als sichere Einnahme. Wenn ein behinderungsbedingter Unterstützungsbedarf besteht, kläre die passende Hilfe frühzeitig, weil der Antrag auf einen Zuschuss zur Ausbildungsvergütung vor dem Ausbildungsvertrag gestellt werden muss.

