Der Familienstand beeinflusst die elektronischen Steuerdaten. Nach einer Heirat können sich Steuerklasse und monatlicher Lohnsteuerabzug ändern. Das Unternehmen nutzt diese Daten für die Lohnabrechnung der Ausbildungsvergütung. Bei niedriger Vergütung fällt trotz Ehe oft keine oder nur wenig Lohnsteuer an. Wenn der Ehepartner deutlich mehr oder weniger verdient, kann die Steuerklassenwahl stärker auffallen. Die Steuerklasse verändert nicht den vereinbarten Bruttobetrag der Ausbildungsvergütung, sondern nur mögliche Steuerabzüge. In der Steuererklärung können Ehepartner je nach Fall gemeinsam oder getrennt veranlagt werden. Dabei werden Einkommen, einbehaltene Steuern und bestimmte Kosten für das ganze Jahr geprüft. Nebenjobs, doppelte Haushaltsführung, Kinder, Kirchensteuer oder Umzug können die Berechnung verändern. Für die Prüfung zählen Steuerklasse, Jahreslohnsteuerbescheinigung, Einkommen beider Ehepartner, Kostenbelege und mögliche Steuererstattung.
Verheiratet bei der Ausbildungsvergütung in Deutschland
Eine Ehe kann Steuerklasse, Lohnsteuerabzug und Steuererklärung bei der Ausbildungsvergütung beeinflussen. Verheiratete Auszubildende können je nach Situation unterschiedliche Steuerklassen haben. Die gemeinsame oder getrennte Steuererklärung hängt von Einkommen, Steuerabzügen, Kosten und persönlicher Situation ab.

