Doppelte Haushaltsführung kann entstehen, wenn der Ausbildungsort zu weit vom Hauptwohnsitz entfernt liegt und ein zweiter Haushalt nötig wird. Steuerlich reicht eine gelegentliche Übernachtung meist nicht aus. Es braucht einen eigenen Haushalt am Lebensmittelpunkt und zusätzlich eine Unterkunft am Ausbildungsort. Welche Kosten anerkannt werden, hängt vom konkreten Fall und den geltenden Steuerregeln ab. Typische Kosten können Miete am Ausbildungsort, Heimfahrten oder begrenzte Verpflegungsmehraufwendungen sein. Belege sollten Mietvertrag, Zahlungen, Fahrten und den Zusammenhang mit der Ausbildung zeigen. Bei Auszubildenden ist besonders zu prüfen, ob die Ausbildung steuerlich als erste Ausbildung oder als weiterer beruflicher Weg behandelt wird. Auch Unterstützung durch Eltern, eigene Kostenbeteiligung und melderechtliche Angaben können eine Rolle spielen. Eine doppelte Haushaltsführung kann die Steuer senken, wenn Lohnsteuer gezahlt wurde oder die Kosten steuerlich verwertet werden können. Für die Prüfung zählen Hauptwohnsitz, Unterkunft am Ausbildungsort, Kostenbelege, Fahrtwege, Ausbildungsort und gezahlte Steuer.
Doppelte Haushaltsführung bei der Ausbildungsvergütung in Deutschland
Doppelte Haushaltsführung bedeutet, dass neben dem eigenen Hauptwohnsitz ein zweiter Haushalt am Ausbildungsort besteht. Sie kann in der Steuererklärung relevant werden, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind. Kosten für Unterkunft, Fahrten und Verpflegung müssen durch Belege und den Ausbildungsbezug nachvollziehbar sein.

