Die Rückerstattung ergibt sich aus dem Steuerbescheid des Finanzamts. Das Finanzamt vergleicht die einbehaltene Steuer mit der Steuer, die nach Einkommen, Freibeträgen und anerkannten Kosten für das Jahr anfällt. Wenn das Unternehmen zu viel Lohnsteuer einbehalten hat, kann das Finanzamt den Unterschied erstatten. Anerkannte Kosten wie Fahrten, Arbeitsmittel, Bewerbungskosten oder Umzugskosten können die Steuer senken. Bei niedriger Ausbildungsvergütung wurde oft keine Lohnsteuer einbehalten, dann bleibt eine Rückerstattung meist aus. Nebenjobs können die Berechnung verändern, weil mehrere Einkünfte zusammengezählt werden. Kirchensteuer und Solidaritätszuschlag können ebenfalls zurückkommen, wenn sie zu hoch einbehalten wurden. Die Erstattung wird auf das angegebene Bankkonto überwiesen. Der Steuerbescheid zeigt Berechnung, anerkannte Kosten, Erstattung oder Nachzahlung. Für die Prüfung zählen Jahreslohnsteuerbescheinigung, Abrechnungen, Kostenbelege, Nebenjob und Bankverbindung.
Rückerstattung bei der Ausbildungsvergütung in Deutschland
Eine Rückerstattung entsteht, wenn im Jahr mehr Steuer einbehalten wurde, als nach der Steuererklärung geschuldet ist. Bei Auszubildenden betrifft das vor allem einbehaltene Lohnsteuer, Kirchensteuer oder Solidaritätszuschlag. Ohne gezahlte Steuer gibt es meist keine direkte Steuererstattung.

