Rückerstattung bei der Ausbildungsvergütung in Deutschland

Eine Rückerstattung entsteht, wenn im Jahr mehr Steuer einbehalten wurde, als nach der Steuererklärung geschuldet ist. Bei Auszubildenden betrifft das vor allem einbehaltene Lohnsteuer, Kirchensteuer oder Solidaritätszuschlag. Ohne gezahlte Steuer gibt es meist keine direkte Steuererstattung.