Die Lohnsteuer wird nicht von Auszubildenden selbst monatlich überwiesen. Das Unternehmen berechnet sie bei der Lohnabrechnung, wenn die Steuerdaten und die Höhe der Vergütung dazu führen. Grundlage sind Bruttovergütung, Steuerklasse, Freibeträge und persönliche Merkmale wie Kirchensteuerpflicht. Bei niedriger Ausbildungsvergütung bleibt die Lohnsteuer oft bei null. Steigt die Vergütung oder kommt ein Nebenjob dazu, kann ein Steuerabzug entstehen. Auf der Abrechnung steht, ob Lohnsteuer abgezogen wurde und wie hoch der Betrag ist. Die Lohnsteuer verringert den Nettobetrag, der auf dem Konto ankommt. Eine spätere Steuererklärung kann zu einer Rückerstattung führen, wenn zu viel Steuer einbehalten wurde oder abzugsfähige Kosten berücksichtigt werden. Für die Prüfung zählen Bruttobetrag, Steuerklasse, Freibeträge, Nebenjob, Abrechnung und Jahreslohnsteuerbescheinigung.
Lohnsteuer bei der Ausbildungsvergütung in Deutschland
Lohnsteuer ist eine Steuer auf Arbeitslohn und kann auch bei einer Ausbildungsvergütung anfallen. Das Unternehmen berechnet sie über die Lohnabrechnung und führt sie an das Finanzamt ab. Ob ein Abzug entsteht, hängt von Vergütung, Steuerklasse, Freibeträgen und weiteren Einkünften ab.

