Einwanderungsrecht in Togo

Das Einwanderungsrecht in Togo regelt Einreise, Visa, Aufenthalt, Arbeit, Studium, Familienmigration, Flüchtlingsschutz, Einbürgerung und Staatsangehörigkeit. Seit dem 18. Mai 2026 können Staatsangehörige aller afrikanischen Staaten mit einem gültigen nationalen Reisepass bis zu 30 Tage visumfrei einreisen. Das berechtigt nicht automatisch zu bezahlter Arbeit oder dauerhafter Niederlassung. Für längere Aufenthalte und bestimmte Zwecke ist die erforderliche Genehmigung der togolesischen Behörden nötig.

Tipp

Wähle die Genehmigung nach tatsächlichem Aufenthaltszweck und geplanter Dauer und nicht nach der einfachsten Einreiseoption. Für Inhaber afrikanischer Reisepässe eignet sich die visumfreie Einreise für einen Kurzaufenthalt von bis zu 30 Tagen; sie umfasst jedoch weder bezahlte Arbeit noch dauerhafte Niederlassung. Für Arbeit, Studium, Familiennachzug, Schutzbedarf oder längere Aufenthalte ist ein eigener Plan mit Fristen, Dokumenten und anschließenden Aufenthaltsschritten erforderlich.

Aufenthaltsrecht

Aufenthaltsrecht klaert Aufenthaltstitel, Fristen, Rechte und Pflichten.