Das Code du travail gilt hauptsächlich für abhängige Arbeit in Togo durch Beschäftigte, Arbeitgeber, Praktikanten und Auszubildende. Für Beamte gelten eigene Statuten. Selbstständige und Menschen in der informellen Wirtschaft erhalten nicht automatisch Beschäftigtenstatus nach dem Code du travail; CNSS- und AMU-Programme können jedoch funktionalen Sozialschutz bieten. Ein Arbeitsvertrag kann dem Code du travail, einem Tarifvertrag oder einer individuellen Vereinbarung unterliegen. Ein Vertrag darf weniger Schutz als das Gesetz bieten; günstigere vertragliche oder tarifliche Bedingungen können gelten. Die Standardform ist ein unbefristeter Vertrag, CDI. Ein befristeter Vertrag, CDD, ist auf eine genau bestimmte vorübergehende Aufgabe begrenzt, muss grundsätzlich schriftlich sein und kann zunächst bis zu zwei Jahre und einschließlich Verlängerungen insgesamt vier Jahre laufen. Formmängel können dazu führen, dass er als CDI behandelt wird. Projektverträge müssen schriftlich sein und sich auf ein bestimmtes Projekt beziehen, dessen Dauer die normalen CDD-Grenzen überschreiten kann. Teilzeitarbeit benötigt eine schriftliche Vereinbarung, anteiliges Entgelt und gleiche Beschäftigungsrechte. Probezeiten richten sich nach der Tätigkeit: bis zu einem Monat für Arbeiter und Angestellte, drei Monate für Aufsichtskräfte und Techniker sowie sechs Monate für Führungskräfte. Bei einem CDD darf die Probezeit bis zu einem Monat dauern und nicht verlängert werden. Die Frist zur Beendigung der Probezeit beträgt 48 Stunden. Zeitarbeit erfordert eine zugelassene Agentur. Die Agentur ist Arbeitgeber, während das entleihende Unternehmen für Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz verantwortlich bleibt. Agenturen übernehmen Sozialbeiträge und AMU-Pflichten, dürfen keine Streikenden ersetzen und dürfen Beschäftigte nicht für verbotene gefährliche Arbeiten einsetzen. Ausländische Beschäftigte benötigen im Allgemeinen einen schriftlichen Vertrag sowie vorherige Genehmigung oder ein Visum. Ein Arbeitsvisum kann bis zu zwei Jahre gelten und einmal verlängert werden; wenn das geltende Verfahren diese Folge vorsieht, gilt es nach 15 Arbeitstagen ohne Entscheidung als erteilt. Die reguläre Arbeitszeit ist auf 40 Stunden pro Woche und 10 Stunden pro Tag begrenzt. In der Landwirtschaft gilt eine Grenze von 2.400 Stunden pro Jahr. Überstunden sind grundsätzlich auf 20 Stunden pro Woche begrenzt und werden mit dem Zuschlag des geltenden Tarifvertrags vergütet. Strategische Sektoren können Sondergrenzen von bis zu 48 Stunden pro Woche haben; dringende oder vorbereitende Arbeit kann bis zu 12 Stunden täglich erreichen. Ein Arbeitszeitkonto kann aufgrund eines Tarifvertrags bis zu ein Jahr oder einseitig eingerichtet bis zu drei Monate gelten, mit einer Tagesgrenze von 10 Stunden. Beschäftigte erhalten grundsätzlich mindestens 24 aufeinanderfolgende Stunden Wochenruhe, normalerweise sonntags. Gesetzliche Feiertage werden per Dekret festgelegt. Bezahlter Urlaub entsteht mit 2,5 Tagen je Monat tatsächlicher Arbeit; der Anspruch entsteht nach einem Jahr, anteiliger Anspruch gilt nach sechs Monaten, und ungenutzter Urlaub kann grundsätzlich bis zu zwei Jahre übertragen werden. Der nationale Mindestlohn des Privatsektors, SMIG und SMAG, beträgt seit dem 1. Januar 2023 302,89 FCFA pro Stunde oder 52.500 FCFA pro Monat. Für gleiche oder gleichwertige Arbeit gilt gleicher Lohn ohne Unterschied nach Staatsangehörigkeit, Geschlecht, Alter oder Status. Arbeitgeber zahlen Löhne in der gesetzlichen Währung und stellen eine Gehaltsabrechnung aus. Zahlungsabstände dürfen bei Tages- oder Wochenlohn 15 Tage und bei Monatslohn einen Monat nicht überschreiten; Monatslöhne sind spätestens acht Tage nach Monatsende fällig. CNSS-Beiträge betragen insgesamt 21,5 % des maßgeblichen Entgelts; 17,5 % zahlt der Arbeitgeber, 4 % die beschäftigte Person. Die Beitragsgrundlage umfasst Boni und Leistungen, nicht erstattete Auslagen und Familienleistungen, und darf nicht unter den Mindestlohn sinken. Arbeitgeber zahlen CNSS-Beiträge grundsätzlich bis zum 15. des Folgemonats. Bei verspäteter Zahlung kommen 5 % und nach drei Monaten 1 % für jeden Monat oder angefangenen Monat hinzu. Arbeitgeber müssen Beschäftigte binnen acht Tagen bei CNSS anmelden. CNSS deckt Familien- und Mutterschaftsleistungen, Arbeitsunfallrisiken und Renten. AMU oder RAMO bietet Krankenversicherung; das Beschäftigtenprogramm sieht einen Beitrag von 10 %, normalerweise hälftig geteilt zwischen Arbeitgeber und beschäftigter Person, monatlichen Abzug, drei Monate Wartezeit und eine Erstattung von normalerweise 80 % der erstattungsfähigen Kosten vor; 20 % verbleiben bei der versicherten Person. AMU TNS bietet funktionalen Sozialschutz für nicht formalisierte Selbstständigkeit. Mutterschaftsurlaub dauert 14 Wochen, davon sechs Wochen nach der Geburt, und kann aus medizinischen Gründen um drei Wochen verlängert werden. Nach Loi n° 2022-019 trägt CNSS während des Schutzzeitraums die gesamte Vergütung; eine Beendigung während Schwangerschaft, Mutterschaftsurlaub oder Stillzeit ist bis auf schweres Fehlverhalten eingeschränkt. Stillpausen können an jedem Arbeitstag in den ersten 15 Monaten nach der Geburt bis zu eine Stunde dauern. Beschäftigung von Kindern unter 15 Jahren ist verboten, außer in durch Ministerialverordnung festgelegten Ausnahmefällen; schlimmste Formen der Kinderarbeit sind untersagt. Jedes Unternehmen muss einen arbeitsmedizinischen und Arbeitsschutzdienst bereitstellen. Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten sind der Inspection du travail et des lois sociales binnen 48 Arbeitsstunden, Arbeitsunfälle CNSS binnen drei Arbeitstagen zu melden. Gewalt und Belästigung sind verboten; Beschäftigte sind vor Sanktionen geschützt, wenn sie solches Verhalten ablehnen, bezeugen oder melden. Diskriminierung ist direkt oder indirekt aufgrund von Geschlecht, Hautfarbe, Religion, ethnischer oder rassischer Zugehörigkeit, Meinung, Gewerkschaftstätigkeit, Herkunft, Staatsangehörigkeit, Alter, Familiensituation, Schwangerschaft, Gesundheit oder Behinderung verboten. Gewerkschaften können ohne vorherige Genehmigung gegründet werden. Ihre Satzung und Unterlagen werden dem für territoriale Verwaltung zuständigen Ministerium vorgelegt; die rechtliche Existenz wird grundsätzlich binnen 90 Tagen erworben, auch durch Schweigen, soweit die gesetzlichen Voraussetzungen dies vorsehen. Repräsentativität setzt mindestens ein Jahr Bestehen, Unabhängigkeit, Transparenz, Mitgliedschaft, Beitragszahlung und Wahlergebnisse voraus und wird vom Arbeitsminister anerkannt. Schriftliche Tarifverträge können sektoral oder überberuflich sein und eine feste Laufzeit von bis zu fünf Jahren haben. Der Conseil national du travail behandelt Angelegenheiten des privaten und parastaatlichen Bereichs; der Conseil national du dialogue social ist ein ständiges dreigliedriges Gremium. Personal- und Gewerkschaftsvertreter amtieren zwei Jahre und können zweimal wiedergewählt werden. Schwellenwert und Wahlregeln stehen in Arrêté 3912. Für die Kündigung eines Personalvertreters ist die vorherige Genehmigung der Inspection du travail erforderlich; der Inspektor hat 30 Tage Zeit, Schweigen gilt, soweit die Regel anwendbar ist, als Genehmigung. Hierarchische Rechtsbehelfe haben Fristen von 15 und 20 Tagen. Ein individueller Arbeitsstreit kann zunächst freiwillig vor der Inspection du travail oder einem Delegierten geschlichtet werden. Die Parteien werden im Allgemeinen binnen 15 Tagen geladen. Ein nach einer Verordnung ausgestelltes Schlichtungsprotokoll kann vollstreckt werden. Scheitert die Schlichtung, kann die beschäftigte Person oder der Arbeitgeber mündlich oder schriftlich beim Tribunal du travail klagen. Zuständig ist normalerweise der Arbeitsort; nach Beendigung kann die klagende Person im Allgemeinen zwischen Arbeitsort und gewöhnlichem Wohnort in Togo wählen. Verfahren vor Tribunal und Cour d’appel sind kostenlos; für die Vollstreckung gibt es Prozesskostenhilfe. Ansprüche zur Durchführung oder Beendigung verjähren grundsätzlich nach fünf Jahren. Eine nicht angefochtene Entscheidung des Tribunals ist bis zum Zehnfachen des SMIG möglich; höhere Entscheidungen können im Allgemeinen binnen 15 Tagen angefochten werden. Kollektivstreitigkeiten durchlaufen ein Verfahren bei der Inspection du travail, der Direction Générale du Travail und dem Arbeitsminister. Ein Schiedsverfahren benötigt die Zustimmung der Parteien. Ein regulärer Streik erfordert vorherige Verhandlungen und eine Ankündigung von zehn Arbeitstagen durch eine repräsentative Gewerkschaft an Arbeitgeber und Inspection du travail. Ein rechtmäßiger Streik schützt grundsätzlich vor Sanktionen oder Kündigung, aber der Lohn wird für die Streikzeit nicht gezahlt. Gewalt und Besetzung des Arbeitsplatzes sind verboten; ein Mindestdienst kann gelten. Ein CDI kann durch Eigenkündigung, personen- oder wirtschaftsbedingte Entlassung, einvernehmliche Beendigung, höhere Gewalt, Tod oder Ruhestand enden. Die Mindestkündigungsfrist beträgt 15 Tage für Stundenlöhner, einen Monat für Arbeiter und Angestellte und drei Monate für Aufsichtskräfte und Führungskräfte. Bei personenbedingter Entlassung lädt der Arbeitgeber die beschäftigte Person grundsätzlich mindestens 48 Stunden vor dem Gespräch ein, erlaubt eine Begleitperson und stellt die Entscheidung zwischen 24 Stunden und 15 Tagen nach dem Gespräch zu. Eine vorsorgliche Suspendierung darf bis zu einem Monat dauern. Verfahrensmängel können Schadensersatz von höchstens drei Bruttomonatslöhnen begründen. Abfindung wird grundsätzlich nach mindestens 12 Monaten ununterbrochener Beschäftigung geschuldet und beträgt pro Jahr 35 % für die Jahre 1 bis 5, 40 % für die Jahre 6 bis 10 und ab Jahr 11 45 %, außer bei schwerem oder grobem Fehlverhalten. Die vorzeitige Beendigung eines CDD ist eingeschränkt; missbräuchliche Beendigung kann zur Zahlung der verbleibenden Vertragslöhne führen. Eine schriftliche einvernehmliche Beendigung erfordert eine Entschädigung von mindestens der Entlassungsabfindung, erlaubt einen Rücktritt binnen sieben Kalendertagen und bedarf der Genehmigung der Inspection du travail binnen sieben Kalendertagen. Bei wirtschaftsbedingter Entlassung sind Konsultation der Vertreter, Verhandlungen von bis zu acht Tagen, Meldung an die Inspection du travail und eine Wartefrist von 21 Tagen erforderlich. Der Arbeitgeber muss mindestens einen Bruttomonatslohn als Unterstützung zahlen; die beschäftigte Person hat 24 Monate Wiedereinstellungsvorrang. Eine rechtswidrige wirtschaftsbedingte Entlassung kann Schadensersatz bis zu sechs Bruttomonatslöhnen auslösen. Die Inspection du travail kann relevante Arbeitsstätten tagsüber oder nachts ohne Vorankündigung betreten. Arbeitgeber führen Register und geben vorgeschriebene Meldungen ab. Wenn ein Arbeitsvertrag nicht schriftlich vorliegt oder eine erforderliche Genehmigung fehlt, muss der Arbeitgeber die Situation möglicherweise binnen acht Tagen ANPE oder der Inspection du travail melden. Einstellungsvermittlungsgebühren zahlt der Arbeitgeber; Arbeitssuchenden darf keine Gebühr oder Kaution auferlegt werden. Die Direction Générale du Travail veröffentlicht oder verwaltet unter anderem Arrêtés 3912, 3914, 3915, 3919 und 3790, Décret 2022-022 zu Repräsentativität und Streiks sowie sektorale Tarifverträge.
Arbeitsrecht in Togo
Das Arbeitsrecht in Togo regelt abhängige Arbeit, darunter Arbeitsverträge, Arbeitszeit, Entgelt, Schutz am Arbeitsplatz, Vertretung, Streitfälle und Beendigung. Der wesentliche Rahmen ist das Code du travail in der durch Loi n° 2022-019 geänderten Fassung. Die Regeln unterscheiden sich für Beschäftigte des Privatsektors, Beamte, Selbstständige und informell Arbeitende.
Tipp
Behandeln Sie das Arbeitsrecht in Togo als System aus Verträgen, Aufzeichnungen, Zahlungen und Nachweisen. Klären Sie zuerst den richtigen Beschäftigungsstatus und prüfen Sie dann Vertragsbedingungen, Lohnberechnung, Sozialschutz, Arbeitssicherheit und Beendigungsverfahren. Halten Sie Dokumente und Fristen unter Kontrolle, da fehlende Nachweise einen berechtigten Anspruch schwächen oder ein Unternehmen vermeidbaren Risiken aussetzen können.

