Das befristete System wurde durch die Verfassungserklärung vom 13. März 2025 und zugehörige Dekrete, darunter Dekrete 66/2025 und 143/2025, eingerichtet. Das Land ist in geplante administrative Wahlbezirke aufgeteilt; die Sitze werden anhand von Bevölkerungsdaten der Volkszählung von 2011 verteilt. Das System sah 50 Wahlkollegien vor; bei der Abstimmung am 5. Oktober 2025 nahmen 49 teil. Die allgemeine Bevölkerung stimmt in diesem Verfahren nicht direkt ab. Wahlberechtigt sind nur Mitglieder endgültig zugelassener Wahlkollegien. Lokale Unterausschüsse erstellen deren Listen anhand von Identitäts-, Registrierungs- und Wohnsitzdokumenten und konsultieren lokale und gesellschaftliche Akteure. Die angestrebte Zusammensetzung umfasst mindestens 70 Prozent Fachleute, höchstens 30 Prozent Würdenträger, mindestens 20 Prozent Frauen und 3 Prozent verwundete Teilnehmende der Revolution oder Menschen mit Behinderungen. Vertriebene, Familien von Märtyrern und Überlebende von Inhaftierung können gegebenenfalls ebenfalls berücksichtigt werden. Auswahlregeln schließen Personen aus, denen Unterstützung des früheren Regimes, terroristischer Organisationen, separatistischer Bewegungen oder ausländischer Einmischung zugeschrieben wird. Für frühere Mitgliedschaft oder Kandidatur in der Volksversammlung nach 2011 ist ein Nachweis politischer Abkehr erforderlich. Kandidierende müssen einem Wahlkollegium angehören und einen persönlichen Antrag einreichen. Die geprüften Übergangsregeln legen eine Höchstgebühr von 5.000 fest, nennen im verfügbaren Material jedoch kein verlässliches Mindestalter. Der Wahlkampf dauert sieben Tage; danach beginnt 24 Stunden vor der Abstimmung die Wahlruhe. Abgesehen von der Höchstgrenze für den Kandidaturantrag sind in den geprüften offiziellen Regeln keine Wahlkampf- oder Registrierungsgebühren bestätigt. Die Abstimmung findet an einem Tag statt, gewöhnlich von 09:00 bis 12:00 Uhr; für Wartende kann sie verlängert werden, spätestens jedoch bis zur angegebenen Zeit von 16:00 Uhr. Wahlberechtigte legen ein gültiges Ausweisdokument oder einen Reisepass vor und markieren ohne Stellvertretung einen Stimmzettel geheim. Der Stimmzettel darf nicht mehr Markierungen enthalten als Sitze zu vergeben sind. Er darf nicht zusätzlich gekennzeichnet, fotografiert oder aus dem Wahllokal entfernt werden. Die Verantwortlichen zeigen vor der Abstimmung die leere Wahlurne; die Auszählung ist öffentlich. Kandidierende und ihre Bevollmächtigten dürfen Abstimmung und Auszählung beobachten und verlangen, dass Einwände protokolliert werden. Der vom Präsidenten eingesetzte, elfköpfige Hohe Ausschuss für die Wahlen zur Volksversammlung beaufsichtigt Unterausschüsse, Wahlkollegien, Wahllokale und die Bekanntgabe der Ergebnisse. Provinzielle gerichtliche Beschwerdepanels bearbeiten bestimmte Beschwerden. Eine vorläufige Rangliste wird am folgenden Tag veröffentlicht. Bei Stimmengleichheit an der Sitzgrenze kann am folgenden Tag oder einen Tag später eine Stichwahl stattfinden. Für Beschwerden zu Listen gelten je nach Verfahrensstufe Fristen von zwei bis drei Tagen. Nur Kandidierende dürfen Wahl- oder Ergebnisbeschwerden einreichen; die Frist beträgt drei Tage. Nach den Übergangsregeln muss die Entscheidung innerhalb von fünf Tagen ergehen und ist endgültig. Bis zum 13. September 2026 hatten in den meisten Bezirken Wahlen stattgefunden. Wiederholungswahlen fanden am 17.–18. März 2026 in Raqqa und Tabqa sowie am 25. Mai 2026 in Hasakah, Qamishli, Malikiyah und Ayn al-Arab statt. Die Wahl in Suwayda blieb verschoben, sodass vier Sitze unbesetzt waren; 206 Mitglieder waren im Amt. Der Frauenanteil lag bei mehr als 10 Prozent; 22 Frauen waren erfasst. Die Volksversammlung hielt ihre erste Sitzung am 12. Juli 2026 ab und wählte Abdul Hamid al-Awak zum Sprecher sowie zwei stellvertretende Sprecher und eine Schriftführung. Ihre Amtszeit beträgt 30 Monate und kann verlängert werden. Im Juli und August 2026 wurden 26 ständige Ausschüsse eingerichtet. Die Präsidentschaft erhält die endgültigen Ergebnisse und Unterlagen und ernennt die zusätzlichen 70 Mitglieder.
Wahlen in Syrien
Das derzeitige Wahlsystem Syriens nutzt für die Wahl der Volksversammlung, des Übergangsparlaments des Landes, ein befristetes indirektes Verfahren. Zwei Drittel der 210 Sitze werden von zugelassenen Wahlkollegien bestimmt; die verbleibenden 70 Mitglieder ernennt der Präsident. Für die Übergangszeit ist weder eine direkte landesweite Präsidentschafts- noch Parlamentswahl eingerichtet. Eine dauerhafte verfassungsrechtliche Ordnung und allgemeine Wahlen stehen noch aus.
Tipp
Behandle das derzeitige Verfahren zur Wahl der syrischen Volksversammlung als begrenzte Übergangsregelung, nicht als direkte landesweite Abstimmung. Wenn du keinem endgültig zugelassenen Wahlkollegium angehörst, gehe nicht davon aus, dass eine allgemeine Wählerregistrierung offensteht. Kandidierende und ihre Bevollmächtigten sollten Unterlagen vorbereiten und Belege sichern, denn mehrere Fristen sind kurz und Einwände müssen rasch protokolliert werden.

