Der formelle Schulweg in Syrien besteht aus Vorschule, Grundbildung und Sekundarbildung. Vorschule, örtlich رياض الأطفال genannt, ist geregelt, aber nicht verpflichtend. Die Grundbildung umfasst die Klassen 1 bis 9: الحلقة الأولى umfasst die Klassen 1 bis 6, الحلقة الثانية beziehungsweise vorbereitende Bildung die Klassen 7 bis 9. Die Sekundarstufe umfasst die Klassen 10 bis 12 mit allgemeinbildenden naturwissenschaftlichen und literarischen Zweigen, beruflicher Bildung und شرعية-Sekundarbildung. Ein direktes Gegenstück zum deutschen Gymnasium oder zur Realschule gibt es in Syrien nicht; sinnvoll ist der Vergleich mit allgemeinbildenden, beruflichen und anderen örtlich anerkannten Sekundarwegen. Das Bildungsministerium (وزارة التربية والتعليم) legt nationalen Lehrplan, jährliche Unterrichtspläne, Schulbücher, Prüfungstermine und Standards für Lehrkräfte fest. Das Nationale Zentrum für Lehrplanentwicklung arbeitet an der Lehrplanentwicklung. Unterricht findet im Allgemeinen auf Arabisch statt; Englisch und Französisch werden als Fächer angeboten. Kernfächer sind Arabisch, Englisch, Französisch, Mathematik und Naturwissenschaften. Der in Damaskus verwendete Lehrplan für 2025/26 ist für die landesweite Nutzung 2026/27 vorgesehen. Kurdisch ist als Wahlfach mit zwei Wochenstunden an öffentlichen und privaten Schulen in Gebieten mit bedeutender kurdischer Bevölkerung geplant; die Note entscheidet nicht über Bestehen oder Nichtbestehen. Privatschulen folgen im Allgemeinen dem offiziellen Lehrplan; Gebühren, Transport und örtliches Angebot unterscheiden sich jedoch. Die Aufnahme erfolgt üblicherweise über eine Schule oder die zuständige Bildungsdirektion. Zu den üblichen Dokumenten gehören Geburts- oder Personenstandsurkunde, Familienregister oder individueller Personenstandsnachweis, Ausweis des Vormunds, Fotos und Gesundheitskarte. Nach Schulbesuch im Ausland ist normalerweise ein beglaubigtes Zeugnis erforderlich. Der Schulausschuss prüft die Unterlagen; bei fehlenden Dokumenten kann die Schule einen Einstufungstest einsetzen. Eine bedingte Aufnahme kann bis zu zwei Monate gelten und einmal verlängert werden. Rückkehrende Familien können wohnortnah platziert werden, ein verlässlich dokumentiertes landesweites Einzugsgebietssystem gibt es jedoch nicht. Das Außenministerium beglaubigt ausländische Schulunterlagen; für Gesundheitsunterlagen sind die Gesundheitsdirektionen für Schulen zuständig. Das Schuljahr folgt einem einheitlichen nationalen Kalender; der Beginn für 2026/27 ist für den 6. September 2026 angesetzt. Der tatsächliche Schulbesuch bleibt wegen Unsicherheit, Vertreibung, Transportkosten, Haushaltseinkommen, Lehrkräfte- und Schulmangel, Kinderarbeit und Frühehen ungleich. Berichten zufolge sind etwa 2,45 Millionen Kinder vollständig ohne Schulbesuch, mehr als eine Million abbruchgefährdet und etwa 8.000 Schulen außer Betrieb. 2026/27 sollen mehr als 5,2 Millionen Schülerinnen und Schüler teilnehmen; Kapazitätsdruck führte zur Einrichtung neuer Schulen und zu Doppel-Schichtbetrieb. Schulen führen laufende Schul- und Semesterbewertungen durch. Nach Klasse 9 können Schülerinnen und Schüler die landesweite Prüfung zum Grundbildungsabschluss ablegen, die Zugang und Einstufung in allgemeinbildende oder berufliche Sekundarbildung unterstützt. Nach Klasse 12 legen allgemeinbildende Schülerinnen und Schüler die landesweite Prüfung zum Sekundarabschluss im naturwissenschaftlichen oder literarischen Zweig ab. Berufsschüler absolvieren nationale theoretische und praktische Prüfungen für den beruflichen Sekundarabschluss. Scharia-Abschlüsse folgen einem gesonderten Weg. Prüfungen für externe Kandidaten, Einstufungs- und Qualifikationsprüfungen bieten zusätzliche Wege; dazu gehören dokumentierte Übergangsregelungen für Klasse-9- und Klasse-12-Prüfungen in östlichen Regionen 2025/26 und 2026/27. Öffentliche Schulen verlangen keine Anmeldegebühr, abgesehen von Schülerausweis und zugehörigen Gebührenmarken. Die Gleichwertigkeitsprüfung des Grundbildungsabschlusses ist kostenlos. Die Gleichwertigkeit des allgemeinen Sekundarabschlusses kostet syrische Schüler 25.000 SYP, möglicherweise zuzüglich einer Ergänzungsprüfungsgebühr von 50.000 SYP; für nicht-syrische Schüler beträgt sie 150 US-Dollar. Für Schulgeld und Transport an Privatschulen gibt es keinen einheitlichen landesweiten Tarif. Ein landesweiter Anspruch auf Schulmahlzeiten oder Schultransport ist nicht dokumentiert. Unterstützung umfasst Schulsanierungen, vorgefertigte Klassenräume, Schulbänke, Lehrbücher, Wasser- und Sanitäranlagen, Solarstrom, psychosoziale Hilfe, Lehrkräftefortbildung und Programme für die Rückkehr zum Lernen. Nicht formelle Bildung, selbstständiges Lernen, Förderunterricht, digitales Lernen und frühkindliche Angebote können Kindern den Einstieg, Wiedereinstieg oder die Fortsetzung erleichtern; sie ersetzen nicht alle den formellen Schulweg. Öffentliche Schulen können Schülerinnen und Schüler mit weniger schweren Behinderungen integrieren; bei schweren Fällen erfolgt eine Überweisung an das Sozialministerium. UNICEF, UN-Organisationen und NGOs bieten Unterstützungsdienste, ersetzen jedoch nicht die Aufsicht des Ministeriums über Schulen. Ein Sekundarabschluss ist der übliche Schulabschluss; Hochschulbildung kann anschließen. Ein Berufsabschluss verleiht nicht automatisch eine Berufszulassung.
Schule in Syrien
Die Schulbildung in Syrien verläuft im Allgemeinen vom Vorschulbereich über sechs Jahre Grundschule und drei Jahre vorbereitende Bildung bis zu drei Jahren Sekundarstufe. Die Grundschule beginnt mit etwa sechs Jahren; nach Gesetz Nr. 7/2012 besteht von Klasse 1 bis 9 Schulpflicht. Konflikte, Vertreibung, Transportkosten und begrenzte Kapazitäten beeinträchtigen den Zugang. Öffentliche Bildung ist rechtlich kostenlos, abgesehen von Schülerausweis und zugehörigen Gebührenmarken; Privatschulen verlangen Schulgeld und möglicherweise zusätzliche Kosten für Transport.
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