Ein Austauschstipendium ist an bestimmte Voraussetzungen gebunden und muss für den konkreten Mobilitätsaufenthalt geprüft werden. Bei der Mobilitätsförderung können Zielort, Aufenthaltsdauer, Austauschform und Teilnahme der beteiligten Hochschulen eine Rolle spielen. Für SEMP läuft die Abwicklung in der Regel über die zuständige Stelle der Schweizer Heimathochschule oder der aufnehmenden Hochschule. Studierende sollten dort klären, ob ihr Aufenthalt förderfähig ist und welche Schritte verlangt werden. Eine Zulassung zum Austausch bedeutet nicht automatisch, dass ein Förderbeitrag für das Auslandssemester zugesprochen wird. Ebenso ist eine Nomination noch keine Förderzusage. Fristen und einzureichende Unterlagen können vom allgemeinen Bewerbungsverfahren für das Mobilitätssemester abweichen. Der zugesprochene Betrag sollte erst nach einer verbindlichen Mitteilung in das Budget aufgenommen werden. Fördermittel können mit weiteren Finanzierungsquellen kombiniert werden, sofern die jeweiligen Bestimmungen dies erlauben. Auch mit einem bewilligten Beitrag bleiben Studiengebühren, Reise- und Aufenthaltskosten getrennt zu prüfen. Die Förderzusage sollte deshalb zusammen mit dem vollständigen Budget für das Mobilitätssemester betrachtet werden.
Förderprogramme für ein Mobilitätssemester im Studium in der Schweiz
Förderprogramme können einen finanziellen Beitrag zu einem Mobilitätssemester leisten, decken aber nicht automatisch sämtliche Kosten. Für Aufenthalte über teilnehmende Schweizer Hochschulen kann das Swiss-European Mobility Programme (SEMP) infrage kommen, das von Movetia unterstützt wird. Anspruch, Förderhöhe und Verfahren richten sich nach dem jeweiligen Programm und der zuständigen Hochschule.

