Ein institutioneller Aufenthalt setzt voraus, dass die Partnerschaft für die betreffende Person und den gewählten Studienbereich zugänglich ist. Die Heimathochschule führt dafür ihr Auswahl- oder Nominationsverfahren durch. Zusätzlich muss die Partnerhochschule die nominierte Person aufnehmen. Das Abkommen und die Vorgaben beider Hochschulen bestimmen die verfügbaren Plätze und Studienbereiche. Bei einem Aufenthalt ausserhalb eines Abkommens erfolgt die Bewerbung unmittelbar bei der Gasthochschule. Gleichzeitig müssen die geplante Kurswahl und eine mögliche spätere Anrechnung mit der Heimathochschule in der Schweiz abgestimmt werden. Auch Zulassung und Kosten sind für diesen Aufenthalt einzeln zu klären. Ohne institutionellen Rahmen trägt die studierende Person einen grösseren Teil der organisatorischen Abstimmung selbst. Beide Formen bleiben befristete Studienaufenthalte und führen nicht allein durch die Bewerbung zu einem Austauschplatz. Die passende Organisationsform hängt davon ab, ob eine geeignete Hochschulpartnerschaft besteht und welche Bedingungen für den konkreten Aufenthalt gelten.
Organisationsformen eines Austauschsemesters im Studium in der Schweiz
Die Austauschorganisation kann über einen Partneraustausch oder als selbstorganisierter Studienaufenthalt erfolgen. Beim Partneraustausch bildet ein Austauschabkommen zwischen den Hochschulen den institutionellen Rahmen. Freemover bewerben sich dagegen ausserhalb eines solchen Abkommens direkt bei der gewünschten Gasthochschule.

