Die Heimathochschule prüft zunächst die Bewerbungen nach den Bedingungen des betreffenden Austauschangebots. Sind Plätze begrenzt, erfolgt die Auswahl nach den veröffentlichten Vorgaben des internen Verfahrens. Anschliessend übermittelt die zuständige Mobilitätsstelle oder das International Office die erforderlichen Angaben an die Partnerhochschule. Die Heimathochschule-Nomination bezieht sich auf eine bestimmte Gasthochschule, einen vorgesehenen Aufenthaltszeitraum und gegebenenfalls einen Studienbereich. Studierende sollten kontrollieren, ob die gemeldeten Angaben mit ihrer Bewerbung übereinstimmen. Nach der Meldung kann die Partnerhochschule eigene Unterlagen und weitere Schritte verlangen. Diese Anforderungen müssen zusätzlich und innerhalb der dort geltenden Vorgaben erfüllt werden. Die Gasthochschule entscheidet selbst über die Aufnahme. Eine Nomination garantiert daher weder die Gastzulassung noch den Zugang zu allen gewünschten Lehrveranstaltungen. Änderungen an Hochschule, Zeitraum oder Studienbereich sind nur nach den Regeln und mit Zustimmung der beteiligten Stellen möglich. Verbindlich ist die Bestätigung des weiteren Verfahrens durch Heim- und Gasthochschule.
Nomination für ein Mobilitätssemester im Studium in der Schweiz
Die Nomination für einen Austausch ist die formelle Meldung ausgewählter Studierender durch die Heimathochschule an eine Partnerhochschule. Sie folgt auf die interne Austauschplatzzuteilung und eröffnet das weitere Bewerbungsverfahren an der Gasthochschule. Eine Nominierung an die Partnerhochschule ist noch keine Zulassung zum Mobilitätssemester.

