Bei einem Pflichtpraktikum Studium ist die praktische Tätigkeit Bestandteil der Abschlussanforderungen und muss nach den Vorgaben des Studiengangs absolviert werden. Ein freiwilliges Praktikum wird dagegen nicht automatisch als Studienleistung anerkannt. Massgebend ist, ob die Hochschule die Tätigkeit genehmigt und dem Studienprogramm zuordnet. Ein FH Praktikum bezeichnet in diesem Zusammenhang eine praktische Studienleistung an einer Fachhochschule, deren Anforderungen sich nach Studiengang und Modul richten. Ein PH Praktikum ist eine praktische Studienleistung an einer Pädagogischen Hochschule und kann insbesondere mit dem angestrebten pädagogischen Berufsfeld verbunden sein. Vor dem Beginn sollten Einsatzstelle, Aufgaben, Betreuung und verlangte Unterlagen mit der Hochschule geklärt werden. Auch die Form der Leistungsbeurteilung und der erforderliche Abschlussnachweis ergeben sich aus den Studien- oder Modulvorgaben. Eine Zusage des Unternehmens oder der Einrichtung allein garantiert keine akademische Anrechnung. Änderungen an Aufgaben, Dauer oder Einsatzstelle sollten mit der zuständigen Hochschulstelle abgestimmt werden, wenn sie die Erfüllung der Studienanforderungen beeinflussen können.
Praktika als Teil eines Studiums in der Schweiz
Ein Praktikum kann als verbindlicher oder wählbarer Bestandteil in ein Hochschulstudium in der Schweiz eingebunden sein. Ob es als Praxismodul gilt, welche Lernziele erreicht werden müssen und welche Leistungen angerechnet werden, bestimmt das konkrete Studienprogramm. Vorgaben zu Einsatzstelle, Dauer, Betreuung und Nachweisen sind deshalb bei der Hochschule zu prüfen.

