Leistungen können in unterschiedlichen Formen erbracht werden, darunter eine schriftliche oder mündliche Hochschulprüfung, eine praktische Arbeit, eine Präsentation, ein Projekt oder eine schriftliche Ausarbeitung. Die vorgesehene Prüfungsform richtet sich nach dem Modul und seinen Lernzielen. Für die Vorbereitung sind deshalb die aktuelle Modulbeschreibung, die Prüfungsordnung und weitere verbindliche Studienregelungen heranzuziehen. Diese Unterlagen legen fest, wie die Leistung durchgeführt und bewertet wird und welche Voraussetzungen für das Bestehen gelten. Wird eine Leistung nicht bestanden, kann je nach Reglement eine Wiederholung möglich sein. Sind vorgesehene Versuche ausgeschöpft oder vorgeschriebene Mindestleistungen nicht erreicht, können ein endgültiges Nichtbestehen oder ein Studienausschluss folgen. Massgebend ist der schriftliche Entscheid der Hochschule mit den Angaben zu Grund und Folgen. Wer einen Prüfungsentscheid anfechten möchte, richtet sich nach der Rechtsmittelbelehrung. Ein Rekurs erfordert einen anfechtbaren Grund; eine ungenügende Bewertung allein genügt dafür nicht.
Leistungsanforderungen im Studium in der Schweiz
Ein Leistungsnachweis Studium zeigt, ob die für ein Modul festgelegten Lernziele erreicht wurden. Welche Studienleistung verlangt wird, wie sie bewertet wird und welche Bedingungen für das Bestehen gelten, ergibt sich aus der Modulbeschreibung und den Regelungen der Hochschule. Bei ungenügenden Ergebnissen richten sich Wiederholung und weitere Folgen nach den Bestimmungen für das konkrete Studium.

