Zu Surinames Naturlandschaften gehören Küstenwattflächen, Mangroven, Salz- und Brackwasserlagunen, Sümpfe und Muschelrücken. Im Binnenland liegen Tieflandregenwald, Savannen, Flussbecken, Gebirgszüge, Inselberge und Tepuis. Julianatop ist mit 1.230 Metern der höchste Punkt des Landes. Diese Lebensräume beherbergen Jaguare, Riesengürteltiere, Riesenotter, Tapire, Faultiere, acht Primatenarten, Harpyien, Guayana-Felsenhähne, Scharlacharas, Kaimane und viele Süßwasser- und Küstenfische. Zu den Küstentieren gehören Lederschildkröten, Grüne Meeresschildkröten und Scharlachibisse. Das Central Suriname Nature Reserve umfasst mehr als 5.000 Gefäßpflanzenarten und etwa 400 Vogelarten. Im Jahr 2026 umfasste Surinames formelles Schutzsystem 11 Naturschutzgebiete, vier Multiple Use Management Areas (MUMAs), einen Naturpark und zwei besonders geschützte Wälder. MUMAs verbinden den Schutz der Artenvielfalt mit regulierter nachhaltiger Nutzung. Zu den Naturschutzgebieten gehören Central Suriname, Wia Wia, Brinckheuvel, Copi, Coppename Mouth, Galibi, Sipaliwini, Upper Coesewijne, Wanekreek, Peruvia und Hertenrits. Die MUMAs sind Bigi Pan, North Coronie, North Commewijne-Marowijne und North Saramacca. Das 1998 eingerichtete Central Suriname Nature Reserve umfasst etwa 1,592 bis 1,6 Millionen Hektar, rund 11 % des Staatsgebiets, und ist seit 2000 UNESCO-Welterbe. Es erstreckt sich über Teile der Flussbecken von Coppename, Lucie, Zuid, Saramacca, Tapanahony und Gran Rio und ist größtenteils abgelegen und unbewohnt. Das Naturschutzgesetz von 1954, geändert 1992, bildet den wichtigsten rechtlichen Rahmen für Naturschutzgebiete. Der Dienst ’s Lands Bosbeheer (LBB) im Ministerium für Landpolitik und Forstwirtschaft verwaltet die Schutzgebiete; seine Abteilung Naturmanagement befasst sich mit Naturschutz. Behörden können ein Schutzgebiet ganz oder teilweise schließen. Der Zutritt zu einem geschlossenen Gebiet ohne schriftliche Erlaubnis ist verboten; auch Tätigkeiten, die die Integrität eines Schutzgebiets beeinträchtigen, sind untersagt. Jagd, Fang, Tötung, Besitz, Handel und Transport geschützter Wildtiere oder ihrer Teile werden nach dem Jagdgesetz von 1954 und dem Jagdbeschluss von 2002 eingeschränkt. Tiere, die nicht im Jagdkalender aufgeführt sind, sind geschützt. Für die Ein- oder Ausfuhr von Wildtieren, Pflanzen, Teilen oder Erzeugnissen sind CITES- und LBB-Genehmigungen erforderlich; nach dem veröffentlichten Verfahren können Arten des CITES-Anhangs I nicht ausgeführt werden. Für wissenschaftliche Sammlung in einem Schutzgebiet ist eine Sondergenehmigung erforderlich. Die Naturnutzung in Suriname umfasst Subsistenz- und kleinmaßstäbliche Jagd, Fischerei, Nichtholz-Waldprodukte, Forstwirtschaft und Naturtourismus. Für Fischerei in Bigi Pan braucht man eine Genehmigung und Zustimmung des Visserijdienst. Für den Grünen Leguan gilt vom 1. September bis 31. Dezember eine Jagdschonzeit. Fischereidruck, Beifang, Verlust von Laichgebieten und sinkende Garnelenbestände belasten aquatische Ökosysteme. Kleinbergbau nach Gold verursacht starke Waldverluste und bringt Sediment und Quecksilber in Flüsse, Bäche und aquatische Nahrungsketten. Weitere Belastungen sind Landwirtschaft und Pestizide, Verstädterung, Infrastruktur, Holzeinschlag, Küstensandabbau, Fischerei, Abfälle, Risiken durch Offshore-Öl und Gas, Wilderei, Schildkröteneiersammlung und illegaler Wildtierhandel. Die Zahl nistender Lederschildkröten ist im Vergleich zu vor 20 Jahren stark gesunken. Begrenzte Überwachung, Daten, Finanzierung und Durchsetzung sowie veraltete Naturschutzgesetze erschweren den Schutz. Die Abteilung Naturmanagement, die Foundation for Nature Conservation in Suriname (STINASU), die Nationale Zoologische Sammlung, die Anton-de-Kom-Universität Suriname und das Centre for Economic and Social Scientific Research unterstützen öffentliche Information, Forschung, Ausbildung und Naturschutz. STINASU organisiert Umweltbildung, Forschungsunterstützung und Beratung zur nachhaltigen Nutzung. Die aktuellen touristischen Angebote umfassen vor allem Brownsberg und Raleighvallen; weitere STINASU-Orte sind derzeit für Tourismus geschlossen. Brownsberg umfasst etwa 12.000 bis 12.200 Hektar in Brokopondo, rund 30 Kilometer südlich von Paramaribo, mit einem über 500 Meter hohen Plateau, Wasserfällen und Wanderwegen. Die Anreise nach Raleighvallen und zum Central Suriname Nature Reserve dauert üblicherweise vier bis sechs Stunden auf der Straße bis Witagron und drei bis fünf Stunden per Boot oder etwa eine Stunde mit dem Flugzeug. Bigi Pan umfasst etwa 136.000 Hektar und bietet dokumentierte Bootsfahrten, Vogelbeobachtung, Fischerei und Besuche in Lodges. Transport, Mahlzeiten und Führung sind in der Regel nicht in STINASU-Angeboten enthalten. Öffnungsstatus, Preise, Transport und Genehmigungen sollten vor der Abreise direkt bestätigt werden. Küstenerosion, Sedimentbewegung, Meeresspiegelanstieg, Sturmfluten, Überschwemmungen, veränderte Niederschläge, häufigere Starkregenereignisse, steigende Temperaturen und Schwankungen des El Niño-Southern Oscillation beeinflussen Surinames Natursysteme. Bei Weg naar Zee hat sich die Küste im vergangenen Jahrzehnt um etwa 200 Meter zurückgezogen. Mangroven verringern die Küstengefährdung, speichern Kohlenstoff und bieten Lebens- und Aufwuchsgebiete für Fische und andere Tiere. Naturnahe Maßnahmen umfassen Sedimentfang und Mangrovenrenaturierung, darunter ein dokumentiertes zwei Kilometer langes Projekt; regionale Schwerpunkte liegen in Coronie und Nickerie. Der Nationale Anpassungsplan 2019–2029, die Nationale Biodiversitätsstrategie und der Aktionsplan 2024–2035, der Nationale Biodiversitätsaktionsplan 2024–2030, Mangrovenüberwachung und Küstenmanagementpläne steuern die Maßnahmen. Projekte, die Land oder Ressourcen betreffen, können nach dem Umwelt-Rahmengesetz von 2020 in der 2024 geänderten Fassung und dem staatlichen Erlass von 2025 zu Prüfkriterien und Verfahren eine Umweltprüfung benötigen. Die Nationale Umweltbehörde verwaltet diesen Rahmen; Umweltverträglichkeitsprüfungen (EIA) und öffentliche Stellungnahmen sind über das NIMOS-Archiv verfügbar. Eine bestehende Bergbau-, Forst- oder andere Konzession hebt die Pflicht zur Prüfung von Naturauswirkungen nicht auf. Indigene und Maroon-Gemeinschaften, traditionelle Autoritäten und andere von Ressourcen abhängige Gemeinden sollten früh beteiligt werden, da Konzessionen etwa ein Viertel des Landes umfassen und sich mit bewohnten und genutzten Gebieten überschneiden können. Naturschutz kann daher mit Bergbau, Forstwirtschaft, Fischerei, Sandabbau, Landwirtschaft, Infrastruktur und Offshore-Energie kollidieren. Rechtsstatus und Schutzumfang des Entwurfs eines Gesetzes zum Schutz von Wohn- und Lebensgebieten von 2026 sollten geprüft werden, bevor man sich bei einer konkreten Tätigkeit darauf verlässt. Fragen zu Schutzgebieten, mutmaßlicher Wilderei oder anderen Verstößen gegen Naturschutzrecht können an LBB Nature Management, Cornelis Jongbawstraat 10–12 in Paramaribo, gerichtet werden. STINASU befindet sich in der Cornelis Jongbawstraat 14. Umweltbedenken können auch über das Burgermeldpunt oder die Nationale Umweltbehörde eingereicht werden. Naturschutz in Suriname verbindet formelle Vorschriften, wissenschaftliche Überwachung, nachhaltige Nutzung, Tourismus und Beteiligung der Gemeinden. Zuständige Behörde, Zugangsvoraussetzungen und zulässige Aktivitäten müssen für den konkreten Ort geprüft werden.
Natur in Suriname
Die Natur Surinames reicht von atlantischen Wattflächen, Mangroven, Brackwasserlagunen und Küstensümpfen bis zu Regenwald des Guayana-Schildes, Savannen, Flüssen und Berglandschaften. Das Land schützt diese Ökosysteme durch Naturschutzgebiete, Multiple Use Management Areas, einen Naturpark und besonders geschützte Wälder. Gemeinden, Forschende und öffentliche Stellen nutzen viele Gebiete zugleich für Fischerei, Jagd, Forstwirtschaft und Tourismus. Schutz, Zugang und Ressourcennutzung hängen vom jeweiligen Gebiet, den geltenden Genehmigungen sowie den Rechten und Praktiken benachbarter Gemeinden ab.
Tipp
Behandeln Sie Natur in Suriname als standortbezogene Entscheidung über Zugang und Auswirkungen, nicht als einheitliche Besucherkategorie. Für einen umweltschonenden Besuch wählen Sie ein aktuell geöffnetes, von STINASU unterstütztes Ziel und bestätigen Buchung, Transport, Führung, Mahlzeiten und Genehmigungen. Bei Fischerei, Forschung, Jagd oder Entwicklung klären Sie zunächst die zuständige Stelle und holen Sie schriftliche Erlaubnis ein. Eine Konzession, ein alter Reiseplan oder eine allgemeine Karte belegen nicht, dass eine Tätigkeit zulässig ist.

