Lei n.º 09/2017, veröffentlicht im Diário da República Nr. 101 am 17. Juli 2017, gilt landesweit für private und öffentliche Anbieter, lokale Behörden, öffentliche Unternehmen und Konzessionsinhaber. Das Gesetz trat 120 Tage nach der Veröffentlichung in Kraft. Verbraucherinformationen sollten auf Portugiesisch bereitgestellt werden. São Tomé und Príncipe hat einen nationalen Rahmen für Verbraucherrecht; ein gesondertes Verbraucherschutzsystem für Príncipe ist nicht belegt. Waren und Dienstleistungen sollten ihrem vorgesehenen Zweck und den berechtigten Erwartungen entsprechen, die der Anbieter geweckt hat. Die gesetzliche Gewährleistung beträgt für bewegliche, nicht verbrauchbare Waren im Allgemeinen mindestens ein Jahr und für Gebäude fünf Jahre. Während einer Reparatur ist die Gewährleistungsfrist ausgesetzt. Wird ein Mangel festgestellt, kann der Verbraucher im Allgemeinen Reparatur, Minderung oder Vertragsauflösung verlangen, unabhängig von einem Verschulden des Anbieters. Ein Mangel an einer beweglichen Sache sollte innerhalb von 30 Tagen nach seiner Entdeckung gemeldet werden, ein Mangel an unbeweglichem Eigentum innerhalb eines Jahres; danach gilt eine Ausschlussfrist von sechs Monaten. Hersteller können für fehlerhafte Produkte auch ohne Verschuldensnachweis haften. Anbieter sollten klare und objektive Angaben zu Eigenschaften, Zusammensetzung, Preis, Laufzeit, Gewährleistung, Lieferung und Kundendienst machen. Irreführende, unklare oder fehlende Informationen können einen Rücktritt innerhalb von sieben Arbeitstagen begründen. Werbung wird Bestandteil des Vertragsinhalts. Ein Verbraucher muss für eine unaufgefordert erbrachte Dienstleistung nicht zahlen und trägt nicht das Risiko ihrer Rückgabe oder ihres Verlusts. Allgemeine Geschäftsbedingungen sollten klar sein und den Verbraucher nicht erheblich benachteiligen. Vertragsklauseln, die gesetzliche Verbraucherrechte rechtswidrig einschränken, sind nichtig. Kundendienst umfasst gegebenenfalls den Zugang zu Ersatzteilen. Ein allgemeines, bedingungsloses Widerrufsrecht für sämtliche Verbraucherverträge ist nicht belegt. Das übliche erste Beschwerdeverfahren besteht darin, den Anbieter oder Dienstleister zu kontaktieren. Je nach Branche kann eine Beschwerde anschließend an eine Aufsichtsbehörde, die Ombudsstelle (Provedoria) oder die zuständige öffentliche Verwaltung gerichtet werden. Ein zentraler One-Stop-Beschwerdekanal für Verbraucher ist für São Tomé und Príncipe nicht belegt. ASDECO ist ein privater gemeinnütziger Verbraucherverband, der Beratung und Vertretung anbietet und seit etwa 2007 oder 2008 landesweit tätig ist. Die Staatsanwaltschaft (Ministério Público) kann Verwaltungs- oder Zivilverfahren zu gleichartigen, kollektiven oder diffusen Verbraucherinteressen einleiten. Das Gesetz sieht eine Befreiung von Gerichtsgebühren in Verbraucherstreitigkeiten vor. Der Nationale Verbraucherrat (Conselho Nacional do Consumo) und kommunale Verbraucherstellen sind gesetzlich vorgesehen; ihre aktuelle Tätigkeit wurde in den geprüften offiziellen Quellen jedoch nicht bestätigt. Bei Beschwerden über beaufsichtigte Finanzinstitute ist die Zentralbank von São Tomé und Príncipe (Banco Central de São Tomé e Príncipe, BCSTP) die zuständige Bankenaufsicht. Verbraucher können das Beschwerdebuch des Instituts (livro de reclamações) verwenden und sich schriftlich an das Institut oder die BCSTP wenden. Eine Beschwerde sollte das Institut und den betreffenden Mitarbeiter nennen, den Sachverhalt klar schildern, Kontakt- und Identitätsangaben enthalten und Belege beifügen. Das Institut sollte innerhalb von sieben Arbeitstagen antworten. Erfolgt keine Antwort, kann der Verbraucher dies der BCSTP melden, auch über deren Onlineformular. Eine Beschwerdegebühr ist nicht belegt. Digitale Angebote fallen unter das allgemeine Verbraucherschutzgesetz und Lei n.º 03/2016 zum Schutz personenbezogener Daten, dessen Einhaltung von der nationalen Datenschutzbehörde (ANPDP) beaufsichtigt wird. Ein umfassendes nationales Gesetz zum Verbraucherschutz im E-Commerce wurde in den geprüften Unterlagen nicht bestätigt. Die Onlineaufsicht verteilt sich daher auf allgemeines Verbraucherrecht, Datenschutz und Telekommunikationsregulierung. AGER hat Konsultationen zu elektronischer Kommunikation, digitaler Verwaltung, Datenschutz, Vertrauen und Beschwerden durchgeführt. AGER, gegründet durch Decreto-Lei n.º 14/2005, reguliert und beaufsichtigt Telekommunikation, Postdienste, Wasser und Strom. Eine Beschwerde beginnt gewöhnlich beim Anbieter und kann an die Ombudsstelle oder nachrangig an AGER weitergeleitet werden. Schriftliche Beschwerden sollten den Sachverhalt darlegen und Belege enthalten. Branchenregeln verlangen klare und faire Verträge, untersagen irreführende Bedingungen und missbräuchliche Klauseln und schreiben bei Tarifänderungen im Allgemeinen eine Ankündigungsfrist von mindestens 30 Tagen vor; bei Ablehnung der Änderung besteht ein Kündigungsrecht. Versorgungsrechnungen sollten Preis, Fälligkeit, Zahlungsmethoden, Folgen der Nichtzahlung, Beschwerdeverfahren sowie Kunden- oder Störungskontakte aufführen. Stromrechnungen werden im Allgemeinen monatlich gestellt und sehen üblicherweise zehn Arbeitstage für die Zahlung vor. Bei einer Unterbrechung wegen Nichtzahlung nennt das Verbraucherschutzgesetz eine vorherige Information 15 Tage im Voraus, während die Stromregeln zehn Tage nach der Vorankündigung nennen; die anwendbare Frist kann eine Prüfung des Einzelfalls erfordern. Die Wiederanschaltung sollte innerhalb von 24 Stunden erfolgen, nachdem der Verbraucher den Ausgleich des Kontos nachgewiesen hat. Anschluss- und Wiederanschlussgebühren sowie Verzugszinsen können anfallen. Für Reisen und Unterkünfte erteilen das für Tourismus zuständige Ministerium, offizielle Touristeninformationsstellen und Flughafenschalter Auskünfte. Zugelassene Unterkünfte sollten ihre Betriebsgenehmigung sichtbar ausstellen. Ein nicht zugelassener Anbieter birgt zusätzliche Sicherheits-, Hygiene- und Zahlungsrisiken. Das allgemeine Verbraucherrecht gilt für Buchungen, Unterkünfte und Beförderung; ein nationales Reise-Ombudsverfahren ist jedoch nicht belegt. Für ausländische Nichtansässige und Tagesbesucher ab 12 Jahren beträgt die Tourismusabgabe 25 EUR in São Tomé und 10 EUR in Príncipe. Kinder unter 12 Jahren, Staatsangehörige und Personen mit Aufenthaltserlaubnis sind befreit; bezahlt wird an den Flughäfen von São Tomé und Príncipe. Energieverbraucher wenden sich an AGER und den Konzessionsinhaber. Ein genehmigter Anschluss oder Netzanschluss kann eine Versorgungspflicht begründen; die Tarife werden von der Aufsichtsbehörde festgelegt. Eine behördliche Anschlussgebühr kann anfallen und alle fünf Jahre überprüft werden. Der Stromvertrag sollte vor Beginn der Versorgung den geltenden Preis, Fristen und das Beschwerdeverfahren nennen. Bei Arzneimitteln und anderen Gesundheitsprodukten beaufsichtigen das Gesundheitsministerium und seine Zuständigkeitsbereiche für Arzneimittel und Gesundheitstechnologien Zugang, Verfügbarkeit, Regulierung, Inspektion sowie sichere und wirksame Produkte. PNDS 2023–2032 und die Nationalen Listen unentbehrlicher Arzneimittel von 2024 behandeln diese Bereiche einschließlich Einfuhr- und Zollanforderungen. Ein Beschwerdeweg im Einzelhandel besteht, aber ein offizielles landesweites Preis- oder Erstattungsverfahren wurde in den geprüften Quellen nicht veröffentlicht. Betrug kann nach dem Código Penal, Lei n.º 6/2012, strafrechtlich verfolgt werden. Computer- und Telekommunikationsbetrug ist in Artikel 240 geregelt, Kartenmissbrauch in Artikel 242. Elektronischer Betrug und Telekommunikationsbetrug können mit bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe oder einer Geldstrafe von bis zu 300 Tagessätzen geahndet werden; auch der Versuch ist strafbar. Strafverfahren hängen im Allgemeinen von einer Beschwerde ab. Ein zentrales Spezialverfahren für Erstattungen oder Schadenersatz an Verbraucher ist nicht belegt. UIF befasst sich mit Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung und ist keine allgemeine Stelle für Verbrauchererstattungen.
Verbraucherschutz in São Tomé und Príncipe
Der Verbraucherschutz in São Tomé und Príncipe beruht hauptsächlich auf Lei n.º 09/2017, dem nationalen Verbraucherschutzgesetz. Er umfasst Käufe, Dienstleistungen, Verträge, Finanzdienstleistungen, digitale Angebote, Reisen, Versorgungsleistungen, Gesundheitsprodukte und Betrug. Verbraucher haben Anspruch auf sichere und geeignete Waren und Dienstleistungen, klare Informationen, Ersatz für Schäden sowie Zugang zu Beschwerde-, Aufsichts- und Gerichtsverfahren.
Tipp
Behandle Verbraucherschutz in São Tomé und Príncipe als dokumentierten Eskalationsweg und nicht als einen einzigen Beschwerdedienst. Bewahre Verträge, Belege, Werbung, Nachrichten und Zahlungsnachweise gemeinsam auf, ermittle die zuständige Branchenbehörde und handle innerhalb der geltenden Frist. Gehe weder davon aus, dass jeder Kauf ein allgemeines Rücktrittsrecht mit sich bringt, noch dass eine Beschwerde automatisch eine Erstattung bewirkt.

