Beschäftigung auf den Salomonen wird vor allem durch die Verfassung, Labour Act (Cap. 73), Employment Act (Cap. 72), Safety at Work Act (Cap. 74), Trade Disputes Act (Cap. 75), Trade Unions Act (Cap. 76), Unfair Dismissal Act (Cap. 77) und Workmen's Compensation Act (Cap. 78) geregelt. Untergeordnete Verordnungen enthalten zusätzliche Regeln zu Löhnen, Urlaub, Sicherheit, gefährlichen Stoffen, Pestiziden, Erster Hilfe, Hebezeugen, elektrischen Anlagen und Prüfungen am Arbeitsplatz. Das Ministry of Commerce, Industry, Labour and Immigration (MCILI), insbesondere seine Labour Division, ist für viele Beschäftigungsdienste zuständig. Zu den zuständigen Einheiten gehören Commissioner of Labour, Employment Services Unit, Industrial Relations Unit, Occupational Safety and Health Unit sowie ILS/Prosecution Unit. Auch Trade Disputes Panel, Registrar of Trade Unions, Magistrates Court und High Court haben festgelegte Aufgaben. Ein Dienstvertrag kann schriftlich, mündlich oder stillschweigend geschlossen werden. Sieht der Vertrag keine andere Regelung vor, gilt die Beschäftigung grundsätzlich von Monat zu Monat und kann mit einer Frist von einem Monat oder einer Monatsvergütung anstelle der Frist beendet werden. Innerhalb eines Monats nach Beschäftigungsbeginn stellt der Arbeitgeber üblicherweise schriftliche Angaben zu Parteien, Anfangsdatum, Vergütung und Zahltag, Arbeitszeit, Urlaub und Heimreisen, Krankheit und Krankengeld, Kündigungs- und Disziplinarregeln, Unterkunft und Zulagen bereit. Ausnahmen von dieser Pflicht gelten für Auszubildende, Beschäftigte mit weniger als 23 Wochenstunden und Hausangestellte. Beschäftigte können ein Beendigungszeugnis verlangen. Nicht indigene oder zugewanderte Beschäftigte benötigen grundsätzlich eine Arbeitserlaubnis des Commissioner of Labour. Die Erlaubnis ist an genehmigte Stelle, Arbeitgeber und Arbeitsort gebunden. Die beschäftigte Person oder der künftige Arbeitgeber kann den Antrag stellen. Eine Ablehnung kann innerhalb von 14 Tagen beim Minister angefochten werden; der Minister entscheidet oder informiert grundsätzlich innerhalb von 28 Tagen. Online veröffentlichte Gebühren umfassen SBD 200 für einen Antrag, SBD 150 für eine Genehmigung unter drei Monaten und bis zu SBD 1,100 für eine Genehmigung von 20 bis unter 24 Monaten; Rechtsbehelfe und Änderungen sind mit jeweils SBD 500 aufgeführt. Bestätigen Sie die aktuelle Gebühr vor der Antragstellung bei der Labour Division, da sich veröffentlichte Gebühren ändern können. Die normale Arbeitszeit ist grundsätzlich auf 45 Stunden pro Woche begrenzt. Für Industrie- und Landwirtschaftsarbeit gilt üblicherweise eine Tageshöchstgrenze von neun Stunden. Wer an einem Tag mehr als sechs Stunden arbeitet, erhält mindestens 30 Minuten Pause. Die Anwesenheit am Arbeitsplatz ist im Allgemeinen auf 12 Stunden täglich begrenzt, und eine normale Arbeitswoche überschreitet üblicherweise nicht sechs Arbeitstage. Amtlich festgelegte Feiertage sind grundsätzlich arbeitsfrei. Bei Schichtarbeit werden im Durchschnitt höchstens neun Stunden täglich und 45 Stunden wöchentlich über drei Wochen angesetzt. Überstunden erfordern die einschlägige Genehmigung, wenn die Höchstgrenze von 57 Stunden pro Woche oder 228 Stunden pro Monat überschritten würde. Für tägliche Überschreitungen sowie Arbeit an Samstagen, Sonntagen oder einem ersatzweise gewährten Ruhetag beträgt die Überstundenvergütung mindestens das 1.5-Fache des Stundenlohns. Arbeit an einem amtlich festgelegten Feiertag wird mindestens doppelt vergütet. Die Mindestlohnverordnung mit Wirkung ab dem 1. August 2019 legt einen landesweiten Mindestlohn von SBD 8 pro Stunde in allgemeinen Sektoren sowie SBD 7.20 pro Stunde in Landwirtschaft, Plantagenwirtschaft und Fischerei fest. Die ältere Lohnverordnung von 1996, die in einigen zusammengefassten Fassungen des Labour Act abgedruckt ist, wurde abgelöst. Löhne werden direkt in gesetzlichem Zahlungsmittel gezahlt, üblicherweise spätestens sieben Tage nach Ende des Lohnzeitraums. Schlusslöhne sind grundsätzlich am Tag des Beschäftigungsendes oder am nächsten Tag fällig, der kein Ruhetag oder Feiertag ist. Verlässt eine beschäftigte Person die Arbeit ohne Kündigungsfrist, sind Löhne grundsätzlich innerhalb von 10 Tagen fällig. Lohnabzüge dürfen üblicherweise ein Drittel des Lohns eines Lohnzeitraums nicht überschreiten; Ausnahmen gelten unter anderem für einwilligungsbasierte Vorsorge- oder Rentenzahlungen, Steuern und kollektive Abzüge. Die Rules on Holidays, Sick Leave and Passages sehen grundsätzlich mindestens 1.25 Arbeitstage bezahlten Jahresurlaub je vollständig geleistetem Beschäftigungsmonat vor. Nach 26 Wochen ununterbrochener Beschäftigung kann der Krankenurlaub mit ärztlichem Nachweis bis zu 22 Arbeitstage pro Kalenderjahr betragen. Die Regeln zu Urlaub, Krankenurlaub und Heimreisen schließen zugewanderte Arbeitskräfte aus; deren Vertrag, Genehmigungsbedingungen und sonstige einschlägige Vereinbarungen sind gesondert zu prüfen. Die jährliche Rückreise kann die beschäftigte Person, einen Ehepartner und bis zu vier unterhaltsberechtigte Kinder unter 18 Jahren umfassen. Der Arbeitgeber trägt grundsätzlich die Kosten für Inlandsreisen im Zusammenhang mit Einstellung und Beendigung. Nicht gelegentlich beschäftigte Personen können bis zu 12 Wochen Mutterschaftsurlaub erhalten, darunter mindestens sechs verpflichtende Wochen nach der Geburt. Das Mutterschaftsgeld beträgt bis zu 12 Wochen mindestens 25 % des Lohns. Stillende Beschäftigte können bis zu zweimal täglich eine bezahlte Pause von einer Stunde erhalten. Eine Kündigung während des geschützten Mutterschaftszeitraums ist verboten. Gesetzliche Beschränkungen begrenzen die Nachtarbeit von Frauen grundsätzlich auf den Zeitraum zwischen 19:00 und 06:00 Uhr; eine Ausnahme gilt für Notfälle. Kinder unter 12 Jahren dürfen nicht arbeiten, außer in genehmigter leichter Arbeit mit Elternteil oder Vormund. Arbeit unter 15 Jahren in Industriebetrieben oder auf Schiffen, Arbeit unter Tage in Bergwerken unter 16 Jahren sowie gefährliche Arbeit, Arbeit auf Schiffen oder Nachtarbeit unter 18 Jahren sind beschränkt; Arbeitgeber müssen gegebenenfalls ein Verzeichnis führen. Der Schutz vor Diskriminierung ist fragmentiert. Abschnitt 15 der Verfassung schützt vor diskriminierenden Gesetzen und diskriminierenden Handlungen öffentlicher Stellen; die Salomonen haben das ILO-Übereinkommen Nr. 111 ratifiziert. Ein umfassender, gleichwertiger Rahmen für alle Diskriminierungsansprüche im Privatsektor wurde nicht festgestellt. Arbeitsschutzleitlinien erwarten, dass Arbeitsplätze frei von Diskriminierung, Belästigung, Mobbing und Gewalt sind; für den öffentlichen Dienst gelten gesonderte Schutzvorschriften. Der Safety at Work Act gilt umfassend für Vollzeit-, Teilzeit-, dauerhafte, befristete und gelegentlich Beschäftigte, Heimarbeitende, Freiwillige, Personen in Arbeitserprobung und Auszubildende. Arbeitgeber müssen soweit vernünftigerweise praktikabel Gesundheit, Sicherheit und Wohlergehen gewährleisten und sichere Betriebsstätten und Arbeitsabläufe, geeignete Informationen, Unterweisung, Schulung, Aufsicht und persönliche Schutzausrüstung bereitstellen. Beschäftigte müssen angemessene Sorgfalt walten lassen; Arbeitgeber schützen auch Personen, die nicht bei ihnen beschäftigt sind, aber von der Arbeit betroffen werden. Ein Arbeitsunfall kann unter den Workmen's Compensation Act fallen, wenn er während oder infolge der Beschäftigung eintritt. Das Gesetz umfasst Dienstverträge, Auszubildende und gelegentlich Beschäftigte. Vom Arbeitgeber bereitgestellte Verkehrsmittel und öffentliche Verkehrsmittel für den Arbeitsweg können als arbeitsbezogen gelten; erfasste Berufskrankheiten sind ebenfalls eingeschlossen. Die Entschädigung bei einem Todesfall beruht auf bis zu 36 Monatsverdiensten, bei dauerhafter vollständiger Arbeitsunfähigkeit auf bis zu 48 Monatsverdiensten. Vorübergehende Arbeitsunfähigkeit kann regelmäßige Zahlungen auslösen. Die beschäftigte Person oder ihre Vertretung sollte den Unfall so schnell wie möglich und gegebenenfalls vor freiwilligem Verlassen des Arbeitsorts melden. Ein Anspruch muss grundsätzlich innerhalb von sechs Monaten nach Unfall oder Tod geltend gemacht werden. Die Meldung kann mündlich oder schriftlich erfolgen. Der Arbeitgeber kann innerhalb von sieben Tagen eine ärztliche Untersuchung anbieten. Zu den Formularen der Labour Division gehören LAB WCA 1, LAB WCA 2 und LAB WCA 5. Die Labour Division nennt eine angestrebte Einigungsdauer von etwa drei Monaten; bei Ablehnung kann ein Gerichtsverfahren folgen. Eine Gewerkschaft kann grundsätzlich von mehr als sechs Personen gegründet werden. Für die Registrierung sind mindestens sieben Mitglieder und die Gewerkschaftsregeln beim Registrar of Trade Unions erforderlich. Eine nicht registrierte Gewerkschaft hat nicht die registrierten Rechte, Immunitäten und Vorrechte nach dem Gesetz. Eine registrierte Gewerkschaft kann klagen und verklagt werden; friedliches Streikpostenstehen ist erlaubt. Arbeitgeber dürfen die Beschäftigung nicht davon abhängig machen, dass eine Person keiner Gewerkschaft angehört. Stimmberechtigte Mitglieder sind normalerweise auf den Salomonen beschäftigt und wohnhaft. Tarifverhandlungen und Anerkennungsstreitigkeiten können an das Trade Disputes Panel verwiesen werden. Eine Arbeitsstreitigkeit kann Arbeitsbedingungen, physische Arbeitsbedingungen, Einstellung oder Nichteinstellung, Beendigung oder Suspendierung, Arbeitsverteilung, Disziplin, Gewerkschaftsmitgliedschaft, Verhandlungen oder Anerkennung betreffen. Eine Partei kann jederzeit eine Streitigkeit durch schriftliche Mitteilung an das Trade Disputes Panel verweisen. Das Panel besteht normalerweise aus drei Mitgliedern: einer vorsitzenden Person, einer Vertretung der Gewerkschaftsseite und einer Vertretung der Arbeitgeberseite. Zunächst wird geschlichtet. Eine Vergleichsentscheidung kann zu einem durchsetzbaren Tarifvertrag werden. Scheitern die Verhandlungen, kann das Panel eine Untersuchung durchführen und einen Schiedsspruch erlassen, der gewöhnlich mindestens ein Jahr gilt. Der High Court kann einen Schiedsspruch durchsetzen; ein Rechtsmittel ist bei einer Rechtsfrage möglich. Die Formulare TDP1 und TDP2 sind einschlägig. Beklagte erhalten üblicherweise 21 Tage Zeit zum Erscheinen, und die Ladung zur Anhörung erfolgt im Allgemeinen mindestens 14 Tage vorher. Die Standardkündigungsfrist beträgt einen Monat oder eine Monatsvergütung an ihrer Stelle. Für eine betriebsbedingte Entlassung sind grundsätzlich mindestens 26 Wochen ununterbrochener Beschäftigung erforderlich. Die Berechnungsformel lautet PE multipliziert mit einem Sechsundzwanzigstel des grundlegenden Wochenlohns, begrenzt auf das 65-Fache des grundlegenden Wochenlohns. Der Arbeitgeber informiert den Commissioner of Labour grundsätzlich vor Beginn der 28 Tage bis zur Entlassung; für Ansprüche im Zusammenhang mit betriebsbedingten Entlassungen gilt eine Frist von zwei Jahren. Gesetzliche Ausnahmen gelten unter anderem für Beschäftigte ab 50 Jahren sowie bei grobem Fehlverhalten oder eigenmächtigem Verlassen ohne Kündigungsfrist. Der Schutz vor ungerechtfertigter Kündigung setzt grundsätzlich einen erheblichen Grund und angemessenes Verhalten des Arbeitgebers voraus. Betriebsbedingte Entlassungen sind von dieser Prüfung ausgeschlossen; Beschäftigte mit befristetem Vertrag, die keine Staatsangehörigen sind, sind vom gesetzlichen Verfahren wegen ungerechtfertigter Kündigung ausgeschlossen. Eine Beschwerde ist üblicherweise innerhalb von drei Monaten nach der Kündigung beim Trade Disputes Panel einzureichen. Der Arbeitgeber muss den Grund nachweisen. Zu den möglichen Rechtsmitteln gehören eine Empfehlung zur Wiedereinstellung oder eine Entschädigung von höchstens dem 52-Fachen des grundlegenden Wochenlohns. Ein unbezahlter Schiedsspruch kann beim Magistrates Court als Schuld eingeklagt werden; gegen die Entschädigungshöhe ist grundsätzlich innerhalb eines Monats ein Rechtsmittel möglich. Die ILS/Prosecution Unit kann Beschäftigte vertreten. Arbeitsinspektoren dürfen Arbeitsstätten und vom Arbeitgeber bereitgestellte Unterkünfte betreten, Verträge, Register und Konten prüfen, Personen vorladen und Straf- oder Zivilverfahren einleiten. Verfahren vor Gericht nach dem Labour Act sind gebührenfrei. Der praktische Zugang konzentriert sich auf die Labour Division in Honiara, obwohl die wichtigsten Gesetze landesweit gelten. Informelle und gewohnheitsrechtliche Arbeit, bestimmte Hausarbeit und Seeleute können teilweise außerhalb dieses Rahmens liegen; für Seeleute können gesonderte maritime Regeln gelten. Welcher Rechtsrahmen einschlägig ist, hängt daher von Status, Vertrag, Sektor, Ort und zuständiger Behörde ab.
Arbeitsrecht auf den Salomonen
Das Arbeitsrecht auf den Salomonen regelt Arbeitsverträge, Arbeitszeit, Löhne, Urlaub, Sicherheit am Arbeitsplatz, Vertretung der Beschäftigten, Streitigkeiten und Beendigung von Beschäftigungsverhältnissen. Die wichtigsten Vorschriften stehen im Labour Act, Employment Act, Safety at Work Act und verwandten Gesetzen. Formelle Beschäftigung ist am umfassendsten geregelt; für informelle, gewohnheitsrechtliche, häusliche und maritime Arbeit können andere oder lückenhafte Regeln gelten.
Tipp
Schützen Sie Ihre Position auf den Salomonen mit einer schriftlichen Beschäftigungsakte: Bewahren Sie Vertrag, Lohnnachweise, Arbeitserlaubnis, Dienstpläne und Kommunikation zusammen auf. Klären Sie zuerst Ihren Beschäftigtenstatus und Sektor, denn die Regeln für zugewanderte Arbeitskräfte, Hausarbeit, informelle Arbeit und Seeleute können sich unterscheiden. Handeln Sie rasch, wenn Fristen zu Lohn, Sicherheit, Verletzungen, Kündigung oder Streitigkeiten laufen.

