Das Ministry of Commerce, Industry, Labour and Immigration (MCILI), einschließlich seiner Labour Division, verwaltet landesweit Beschäftigungsangelegenheiten. Zu seinen Diensten gehören Stellenvermittlung durch die Employment Services Unit, Berufsausbildung und Prüfungen, Personalplanung sowie Lokalisierungsarbeit. Ein direktes staatliches Stellenportal und eine offizielle Vermittlungsgebühr sind anhand der verfügbaren Informationen nicht belegt. Menschen finden Arbeit auch über Arbeitgeber, lokale Anzeigen und persönliche Netzwerke. Diese informellen Wege ersetzen nicht die Pflichten, die für formelle Arbeitgeber gelten. Ein Arbeitgeber mit mindestens einem Beschäftigten muss die Beschäftigungsbedingungen normalerweise schriftlich festhalten und der Arbeitskraft eine Kopie oder Zugang zu einer gespeicherten Kopie geben. Die Aufzeichnung sollte die Parteien, das Anfangsdatum, Lohn und Zahltag, Arbeitszeiten, Urlaub und Feiertagsvergütung, Regelungen zu Krankheit oder Unfällen, Kündigungsfrist, Disziplinarverfahren, Unterkunft oder Zulagen und andere vereinbarte Bedingungen enthalten. Der Arbeitgeber sollte sie innerhalb eines Monats nach Vertragsschluss oder einer Änderung der Bedingungen bereitstellen. Von der Pflicht zu schriftlichen Bedingungen gibt es Ausnahmen, darunter bestimmte Ausbildungsverhältnisse, Arbeit unter 23 Stunden pro Woche, Hausarbeit und bestimmte Verträge im Ausland. Ein Verstoß kann mit SBD 1,000 Geldstrafe, bis zu sechs Monaten Freiheitsstrafe oder beidem geahndet werden. Die nationalen Mindestlohnsätze der Verordnung, die seit dem 1. August 2019 gilt, betragen SBD 8 pro Stunde in allgemeinen Sektoren und SBD 7.20 pro Stunde in Landwirtschaft, Plantagenwirtschaft und Fischerei. Die verfügbaren Unterlagen der Labour Division nennen keine neuere Lohnverordnung. Bestätigen Sie daher den geltenden Satz bei der Labour Division oder beim Commissioner of Labour, bevor Sie sich darauf verlassen. Monatslöhne müssen grundsätzlich spätestens sieben Tage nach Ende des Lohnzeitraums ausgezahlt werden. Abzüge dürfen normalerweise ohne Genehmigung des Commissioners höchstens ein Drittel eines Lohnzeitraums betragen. Soweit die Regeln des Solomon Islands National Provident Fund (SINPF) gelten, beträgt der übliche Beitrag 5 % Abzug vom Lohn der Arbeitskraft und 7.5 % Arbeitgeberbeitrag, zusammen 12.5 % des monatlichen Bruttolohns. Die normale Arbeitszeit beträgt bis zu 45 Stunden pro Woche. Industrie- und Landwirtschaftsarbeit ist grundsätzlich auf neun Stunden täglich begrenzt; nach mehr als sechs Stunden ist eine Pause von mindestens 30 Minuten vorgesehen, und niemand darf normalerweise länger als fünf Stunden ununterbrochen ohne Pause arbeiten. Die Anwesenheit am Arbeitsplatz ist im Allgemeinen auf 12 Stunden pro Tag begrenzt, Beschäftigte erhalten mindestens 24 Stunden wöchentliche Ruhezeit und arbeiten grundsätzlich höchstens sechs Tage pro Woche. Im Voraus vereinbarte Überstunden werden für zusätzliche Arbeit an Wochentagen, Samstagen, Sonntagen oder Ruhetagen normalerweise mit dem 1.5-Fachen des regulären Satzes vergütet; an einem amtlich festgelegten Feiertag gilt das Doppelte. Bei Schichtarbeit ist der Durchschnitt grundsätzlich auf neun Stunden täglich und 45 Stunden pro Woche über drei Wochen begrenzt. Der Commissioner kann höhere Gesamtzeiten bis zu 57 Stunden pro Woche oder 228 Stunden pro Monat genehmigen. Feiertagsarbeit ist grundsätzlich auf wesentliche Dienste oder einen einschlägigen Vertrag beschränkt. Der bezahlte Jahresurlaub beträgt grundsätzlich mindestens 1.25 Arbeitstage für jeden vollständig geleisteten Monat, also etwa 15 Tage pro Jahr. Nach mindestens 26 Wochen ununterbrochener Beschäftigung können Beschäftigte bei ärztlichem Nachweis bis zu 22 Arbeitstage bezahlten Krankenurlaub pro Jahr erhalten. Der Mutterschaftsurlaub einer nicht gelegentlich beschäftigten Arbeitnehmerin kann bis zu 12 Wochen dauern, darunter mindestens sechs verpflichtende Wochen nach der Entbindung; für bis zu 12 Wochen beträgt die Vergütung mindestens 25 %. Stillpausen können bis zu zweimal täglich eine bezahlte Stunde umfassen; während des maßgeblichen Urlaubs gilt Kündigungsschutz. Die Regeln zu Urlaub, Krankenurlaub und Heimreisen gelten im Allgemeinen nicht für zugewanderte Arbeitskräfte; deren Verträge müssen gesondert geprüft werden. Für erfasste Beschäftigte übernimmt der Arbeitgeber im Allgemeinen die Anreise zur Einstellung und die Rückreise nach Beendigung der Beschäftigung innerhalb der Salomonen sowie einmal jährlich eine Hin- und Rückreise zwischen Arbeitsort und gewöhnlichem Heimatort für die Arbeitskraft, ihren Ehepartner und bis zu vier unterhaltsberechtigte Kinder unter 18 Jahren. Die Reisezeit ist zusätzliche unbezahlte Zeit. Der Safety at Work Act gilt für Vollzeit-, Teilzeit-, dauerhafte, befristete und gelegentlich Beschäftigte sowie für Heimarbeitende, Freiwillige, Praktikantinnen und Praktikanten sowie Auszubildende. Arbeitgeber müssen mit zumutbaren und praktisch umsetzbaren Maßnahmen Gesundheit, Sicherheit und Wohlergehen gewährleisten, Informationen und Schulungen bereitstellen und sichere Arbeitsabläufe und Betriebsstätten schaffen. Beschäftigte müssen angemessene Sorgfalt walten lassen. Die Sicherheitsvorschriften behandeln auch Diskriminierung, Belästigung, Mobbing und Gewalt. Zuständige öffentliche Ansprechpartner sind die Occupational Health and Safety Unit und der Commissioner of Labour. Es gelten Altersbeschränkungen. Beschäftigung unter zwölf Jahren ist grundsätzlich verboten, abgesehen von genehmigter leichter Familienarbeit. Unter 15-Jährige dürfen normalerweise nicht in einem Industriebetrieb oder auf einem Schiff arbeiten, außer im Rahmen einer genehmigten Ausbildung. Unter 16-Jährige dürfen nicht unter Tage in einem Bergwerk arbeiten. Für unter 18-Jährige gelten zusätzliche Beschränkungen in Bergwerken, auf Schiffen und bei Nachtarbeit; Arbeitgeber müssen ein Verzeichnis der unter 18-jährigen Beschäftigten führen. Ein Beschäftigungsverhältnis endet üblicherweise mit einer Kündigungsfrist von einem Monat oder einer Monatsvergütung anstelle der Kündigung, sofern die Parteien nichts anderes vereinbart haben. Das Auslaufen eines befristeten Vertrags kann als Entlassung aus betrieblichen Gründen gelten, wenn der Arbeitgeber die Arbeitskraft nicht innerhalb von vier Wochen weiterbeschäftigt oder erneut einstellt. Die Regeln zu betriebsbedingten Entlassungen setzen grundsätzlich mindestens 26 Wochen ununterbrochene Beschäftigung voraus und gelten nicht in gleicher Weise für Arbeitskräfte ab 50 Jahren, Entlassungen wegen Fehlverhaltens oder eine geeignete Wiedereinstellung innerhalb von vier Wochen. Die Entschädigungsformel lautet PE multipliziert mit 1/26 des grundlegenden Wochenlohns, höchstens jedoch das 65-Fache des grundlegenden Wochenlohns. Der Commissioner of Labour und das Trade Disputes Panel können bei Beschäftigungsstreitigkeiten helfen; detaillierte Fragen zur Kündigung gehören teilweise in den Rahmen des Arbeitsrechts. Beschäftigte können ein Arbeitszeugnis mit Anfangsdatum, Enddatum und Art der Tätigkeit verlangen. Für Ansprüche, Vereinbarungen oder Verweisungen im Zusammenhang mit betriebsbedingten Entlassungen gilt im Allgemeinen eine Frist von zwei Jahren. Nichtstaatsangehörige müssen normalerweise vor der Arbeitsaufnahme auf den Salomonen eine Arbeitserlaubnis erhalten, sofern keine Ausnahme greift, etwa für bestimmte Regierungs- und Diplomatenbeschäftigte, Beschäftigte einer Regierung eines Commonwealth-Staats oder Personen unter 18 Jahren. Der Erstantrag wird normalerweise gestellt, während sich die antragstellende Person außerhalb der Salomonen befindet. Ein Arbeitgeber- oder Unternehmenswechsel erfordert üblicherweise einen neuen Antrag aus dem Ausland; zusätzlich ist eine separate Einreise- oder Aufenthaltserlaubnis nötig. Typische Unterlagen sind Antragsformular, Antragsgebühr von SBD 200, Foto, Arbeitsvertrag, Lebenslauf, Qualifikationsnachweise, Referenz, Organigramm, Lokalisierungsschulungsprogramm, einschlägige Nachweise zu Auslandsinvestitionen oder Unternehmensregistrierung, eine lokale Stellenanzeige und Gründe für die Auswahl nichtlokaler Bewerber. Die Bearbeitung ist mit sieben Tagen für ausländische Investoren und 14 Tagen für ausländische Beschäftigte angegeben. Ein Rechtsbehelf kann innerhalb von 14 Tagen eingelegt werden; eine ministerielle Entscheidung ist innerhalb von 28 Tagen fällig. Die Genehmigungsgebühren richten sich nach der Laufzeit: Für eine Genehmigung unter drei Monaten fallen SBD 150 an; für längere aufgeführte Zeiträume bis unter 24 Monate steigen die Gebühren über SBD 200, 350, 500, 650, 950, 1,000 und 1,100. Rechtsbehelfe und Änderungen kosten jeweils SBD 500. Inhaber müssen die genehmigte Tätigkeit und die Bedingungen einhalten, Änderungen melden und den Lokalisierungsplan befolgen. Für das separate Einreise- und Aufenthaltsverfahren ist der Director of Immigration zuständig.
Beschäftigung auf den Salomonen
Beschäftigung auf den Salomonen umfasst abhängige bezahlte Arbeit in einem Arbeitsverhältnis. Der breitere Arbeitsmarkt ist zugleich durch Subsistenzwirtschaft, Selbstständigkeit, unbezahlte Familienarbeit und informelle Unternehmen geprägt. Für formelle Beschäftigung gelten nationale Regeln zu schriftlichen Arbeitsbedingungen, Lohn, Arbeitszeit, Urlaub, Sicherheit am Arbeitsplatz, Altersvorsorgebeiträgen und Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Nichtstaatsangehörige benötigen außerdem eine Arbeitserlaubnis sowie eine gesonderte Einreise- oder Aufenthaltserlaubnis; dabei gelten Anforderungen an Arbeitgeber und Lokalisierung.
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