Einwanderungsrecht in Simbabwe

Das Einwanderungsrecht Simbabwes regelt Einreise, Visa, Besucheraufenthalte, Arbeit, Studium, Familienwohnsitz, Schutz, Daueraufenthalt und Staatsangehörigkeit. Das Department of Immigration und andere nationale Behörden beurteilen Anträge nach dem Einwanderungsgesetz, den Einwanderungsverordnungen und dem Flüchtlingsgesetz. Ein Besucherstatus berechtigt für sich allein weder zur Erwerbstätigkeit noch auf Daueraufenthalt.

Tipp

Wählen Sie vor dem Antrag oder der Reise die Einwanderungsgrundlage, die Ihrem tatsächlichen Aufenthaltszweck in Simbabwe entspricht. Nutzen Sie den Besucherstatus weder für Arbeit noch für langfristige Niederlassung; eine Zahlung, ein laufender Antrag oder die bereits in Simbabwe verbrachte Zeit ist keine Genehmigung. Behalten Sie Antrag, Genehmigungsbedingungen und Ablaufdatum im Blick, denn Verstöße können zu Ablehnung, Aufhebung, Haft oder Abschiebung führen.

Aufenthaltsrecht

Aufenthaltsrecht klaert Aufenthaltstitel, Fristen, Rechte und Pflichten.