Das National Bureau of Statistics (NBS) veröffentlicht vierteljährliche Arbeitslosenzahlen. Die gemeldete Quote betrug im ersten Quartal 2026 3,3 %, nach 2,5 % im vierten Quartal 2025 und 2,0 % im vierten Quartal 2024. Für das vierte Quartal 2024 wurden etwa 85.888 Personen im erwerbsfähigen Alter und 1.105 Arbeitslose verzeichnet. Die gemeldeten Teilgruppenquoten betrugen 8,2 % bei den 15- bis 24-Jährigen, 2,2 % bei Männern und 1,8 % bei Frauen. Die Veröffentlichung der Zahlen für das zweite Quartal 2026 war für den 30. September 2026 geplant. Employment Services, verwaltet vom Ministry of Employment and Human Resource Planning, registriert Arbeitssuchende in einer Datenbank. Erfasst werden nationale Identifikationsnummer, Adresse, Alter, Geschlecht, gewünschte Arbeit, Erfahrung, Qualifikationen und Kenntnisse. Der Zugang ist über das Employment Department auf Mahé sowie Außenstellen auf Praslin und La Digue möglich. Zu den üblichen Unterlagen gehören ein Personalausweis, Lebenslauf, Referenzen, Führungszeugnis und einschlägige Nachweise oder Lizenzen. Wer keinen Lebenslauf hat, kann einen von einem Mitarbeiter erstellen lassen. Employment Services veröffentlicht wöchentlich eine Stellenliste über Seychelles Nation, leitet passende Lebensläufe an Arbeitgeber weiter und erwartet wöchentliche Rückmeldungen. Stellenangebote gibt es auch bei privaten Arbeitsvermittlungen, District Service Providers, im Fernsehen und in Zeitungen. Nach einer Vermittlung wird die Datenbank aktualisiert. Eine ältere FAQ nannte Arbeitssuchende im Alter von 15 bis 62 Jahren; die anwendbare Altersregel sollte bestätigt werden, bevor man sich darauf verlässt. Das Unemployment Relief Scheme (URS, Programm zur Unterstützung bei Arbeitslosigkeit) gilt seit dem 1. April 2026 nach dem URS Act 2026. Anspruchsberechtigt sind Bürger der Seychellen, die arbeitslos und beim Ministerium als arbeitssuchend registriert sind. Das Programm bietet Beschäftigungsmöglichkeiten und Kompetenzerwerb in genehmigten Projekten. Es begründet keinen automatischen Anspruch auf eine Stelle oder eine allgemeine Arbeitslosenleistung. Teilnehmende können bis zu 36 Stunden pro Woche in einer Vollzeitstelle oder bis zu 24 Stunden in einer Teilzeitstelle arbeiten. Eine Vermittlung dauert sechs Monate und kann nur nach einer Überprüfung fortgesetzt werden. Üblicherweise sind höchstens drei Teilnahmen möglich; mit unterstützenden Unterlagen kann eine Ausnahme möglich sein. Teilnehmende erhalten eine Zulage in mindestens der Höhe des geltenden Mindeststundenlohns. Der Arbeitgeber zahlt sie und kann eine Erstattung von 70 % beantragen. Die Vorschriften sehen Jahresurlaub, Krankheitsurlaub, eine Mittagspause und 24 Stunden wöchentliche Ruhezeit vor, aber kein 13. Monatsgehalt. Die Teilnahmezeit gilt nicht als Beschäftigungszeit für Leistungen nach dem Employment Act. In den Vorschriften ist keine Teilnahmegebühr angegeben. Wer eine andere bezahlte Arbeit hat oder Zugang zu einem besonderen Programm erhält, soll diese Möglichkeit nutzen. Eine ungerechtfertigte Ablehnung oder Nichtnutzung kann die Anspruchsberechtigung oder Teilnahme für 12 Monate beenden. Entfernung, hohes Alter, Krankheit, Kinderbetreuung und eine frühere Meinungsverschiedenheit sind als mögliche gültige Gründe aufgeführt. Der Chief Executive trifft innerhalb von 14 Tagen eine schriftliche Entscheidung; innerhalb weiterer 14 Tage kann beim Minister Einspruch eingelegt werden. Wer eine Vermittlung ohne anerkannten Grund verlässt oder einen schweren disziplinarischen Verstoß begeht, kann für 12 Monate von einer erneuten Teilnahme ausgeschlossen werden. Im gesetzlichen Leistungskatalog der Agency for Social Protection (ASP) ist keine gesonderte allgemeine Arbeitslosenversicherungsleistung aufgeführt. Einkommenshilfe verteilt sich auf die befristete arbeitsbezogene Unterstützung des URS und Welfare Assistance. Welfare Assistance ist ein bedürftigkeitsabhängiges soziales Sicherheitsnetz: Die ASP prüft Haushaltseinkommen, Ressourcen und Umstände, statt allein wegen eines Arbeitsplatzverlusts automatisch zu zahlen. Arbeitslose können zur Zielgruppe gehören; Anspruch und Höhe richten sich jedoch nach dem Einzelfall. Anträge auf Welfare Assistance werden an bestimmten Tagen bei Benefit- oder Welfare Officers der ASP in den District Administration Offices gestellt. Üblicherweise benötigt werden gültige Personalausweise aller Haushaltsmitglieder, gegebenenfalls ein Mietvertrag, Gehaltsabrechnungen oder Arbeitsverträge aller Haushaltsmitglieder, Rechnungen für Versorgungsleistungen, gegebenenfalls ein Darlehensvertrag, weitere Belege und eine gültige Bankkarte. Die ASP prüft den Antrag und teilt das Ergebnis mit. Innerhalb von 21 Tagen kann über die ASP Appeal Unit im Oceangate House Einspruch eingelegt werden. Vor einer vom Arbeitgeber verursachten Arbeitslosigkeit durch betriebsbedingte Kündigung sehen der Employment Act und die Leitlinien des Ministeriums für erfasste Fälle ein eigenes Verfahren vor. Der Arbeitgeber muss die zuständige Behörde mindestens 42 Tage vor der geplanten Kündigungsmitteilung informieren, die beschäftigte Person konsultieren und eine Entscheidung eines zuständigen Beamten einholen. Das Entscheidungsverfahren dauert mindestens 14 Tage. Die Kündigungsmitteilung wird erst 21 Tage nach der Entscheidung ausgestellt. Ein Einspruch beim Minister kann möglich sein. Betroffene sollten Grund und Zeitpunkt klären, gesetzliche Leistungen prüfen und eine Employment Certificate anfordern. Der praktische Ablauf für den Wiedereinstieg in Arbeit besteht aus Anmeldung, Informationen zu Stellenangeboten, Vermittlung, wöchentlicher Rückmeldung, Stellenantritt und Aktualisierung der Datenbank. Ein genehmigtes URS-Projekt kann befristete Arbeit und praktische Kenntnisse bieten, garantiert aber keine spätere Beschäftigung. Als aktuelle Kontakte für Anmeldung und Stelleninformationen sind cbibi@employment.gov.sc und 2823182 angegeben. Für Employment Programmes einschließlich URS lauten die Kontakte maria.fanchette@employment.gov.sc und 2517122. Für Praslin und La Digue gelten eigene Kontakte der Außenstellen.
Arbeitslosigkeit auf den Seychellen
Arbeitslosigkeit auf den Seychellen bezeichnet eine Zeit ohne gewünschte bezahlte Arbeit und umfasst Anmeldung, Einkommenshilfe, Stellensuche und den Wiedereinstieg in Arbeit. Im ersten Quartal 2026 meldete das NBS eine Arbeitslosenquote von 3,3 %, verglichen mit 2,5 % im vierten Quartal 2025. Employment Services registriert Arbeitssuchende und vermittelt Stellenangebote. Das Unemployment Relief Scheme (URS) bietet anspruchsberechtigten Bürgern zeitlich befristete Arbeit und Kompetenzentwicklung, aber weder automatisch eine Stelle noch eine Einkommensleistung. Welfare Assistance bietet bedürftigkeitsabhängige Unterstützung bei finanzieller Not und wird im Einzelfall geprüft.
Tipp
Behandeln Sie Arbeitslosigkeit auf den Seychellen als zweigleisige Aufgabe: Melden Sie sich bei Employment Services an, um Stellenangebote zu erhalten, und prüfen Sie anschließend, ob das Unemployment Relief Scheme oder Welfare Assistance zu Ihrer Lage passt. URS ist für Bürger der Seychellen geeignet, die befristete genehmigte Arbeit annehmen können. Welfare Assistance unterstützt finanzielle Notlagen eines Haushalts durch eine Einzelfallprüfung. Keine der Optionen garantiert eine Stelle oder ein automatisches Einkommen.

