Polnische Wahlen werden nach nationalem Wahlrecht organisiert und von der Państwowa Komisja Wyborcza, meist PKW genannt, beaufsichtigt. Lokale Wahlkommissionen übernehmen die praktische Arbeit in den Wahllokalen. Zu den wichtigsten Wahlen gehören Parlaments-, Präsidentschafts-, Kommunal- und Europawahlen. Nationale und lokale Referenden können ebenfalls stattfinden, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Bei Parlamentswahlen wählen die Stimmberechtigten Abgeordnete für den Sejm und Senatoren für den Senat. Bei Sejm-Wahlen werden Parteilisten und eine proportionale Sitzverteilung verwendet; bei Senatswahlen treten einzelne Kandidatinnen und Kandidaten in getrennten Wahlkreisen an. Bei einer Präsidentschaftswahl wählen die Stimmberechtigten direkt eine Person. Erhält niemand im ersten Wahlgang die erforderliche Mehrheit, können die führenden Kandidatinnen oder Kandidaten in einem zweiten Wahlgang gegeneinander antreten. Kommunalwahlen bestimmen die Vertreterinnen und Vertreter für gmina- oder Stadträte, powiat-Räte und Woiwodschaftsversammlungen. Außerdem werden lokale Exekutivämter gewählt, darunter je nach Gemeindeart wójt, burmistrz oder prezydent miasta. Bei Europawahlen werden polnische Vertreterinnen und Vertreter für das Organ der Europäischen Union gewählt, in dem sie tätig sind. Die Wahl findet in Polen nach Regeln statt, die nationale Verfahren mit dem gemeinsamen europäischen Rahmen verbinden. Um wählen zu können, muss eine Person die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllen, im zuständigen Wählerverzeichnis eingetragen sein und das zugewiesene Wahllokal aufsuchen oder eine zulässige Alternative nutzen. Wahlberechtigte weisen normalerweise ihre Identität nach und erhalten die Stimmzettel für die jeweilige Wahl. Die Wählerin oder der Wähler kennzeichnet den Stimmzettel gemäß den Anweisungen und wirft ihn in die Wahlurne. Die Stimme muss klar und unbeobachtet abgegeben werden, denn ein unklar oder nicht ordnungsgemäß gekennzeichneter Stimmzettel kann ungültig sein.
Wahlen in Polen
Wahlen heißen in Polen wybory. Sie ermöglichen Bürgerinnen und Bürgern, nationale, lokale und europäische Vertreterinnen und Vertreter zu wählen. Je nachdem, ob der Sejm, der Senat, das Präsidentenamt, lokale Räte oder Mitglieder des Europäischen Parlaments gewählt werden, gelten unterschiedliche Wahlsysteme. Die Stimmabgabe ist persönlich und geheim; Wahlberechtigte dürfen normalerweise ab 18 Jahren wählen.
Tipp
Prüfen Sie vor einer Wahl in Polen Ihren Eintrag im Wählerverzeichnis, Ihr Wahllokal und die benötigten Dokumente. Lesen Sie die Hinweise auf dem Stimmzettel im Wahllokal und entscheiden Sie möglichst vorher, welche Kandidierenden oder Liste Sie unterstützen. Wenn Sie unsicher sind, bitten Sie die Wahlkommission um eine Erklärung des Ablaufs, ohne ihr Ihre Wahlentscheidung mitzuteilen.

