In Paraguay ist keine einzelne Behörde für alle Arbeitgeberangelegenheiten zuständig. Das Ministerio de Trabajo, Empleo y Seguridad Social (MTESS), einschließlich Viceministerio de Trabajo, Dirección de Registro Obrero Patronal, Dirección de Trabajo und Dirección de Salud y Seguridad Ocupacional (DSSO), teilt Zuständigkeiten mit dem Instituto de Previsión Social (IPS). Das IPS verwaltet die Seguro Social; das MTESS beaufsichtigt Arbeitsregistrierung, Unterlagen, Inspektionen, Vermittlung und kollektive Arbeitsfragen. Ein Unternehmen mit Beschäftigten registriert sich im Allgemeinen als Arbeitgeber beim IPS und erfasst die Beschäftigten über das Registro Electrónico de Información (REI). Außerdem registriert es sich beim MTESS über das REOP. Zu den verfügbaren Wegen gehören das Onlineportal des MTESS, die Dirección de Registro Obrero Patronal, ein DROP-Büro oder SUACE. Die MTESS-Registrierung sollte grundsätzlich innerhalb von 60 Tagen nach Arbeitsbeginn erfolgen. Der Hauptsitz und jede Niederlassung werden getrennt registriert. Änderungen an Adresse, Geschäftstätigkeit, gesetzlicher Vertretung oder Niederlassungen müssen aktualisiert werden. Endet die Beschäftigungstätigkeit des Arbeitgebers, wird die Registrierung aufgehoben. Der Arbeitgeber meldet Beschäftigungsbeginn, -ende und weitere Ereignisse nach Decreto 1989/2024 im Allgemeinen innerhalb von 30 Arbeitstagen. Die Meldungen gelten als declaraciones juradas, also als Angaben mit Rechtswirkung einer eidesstattlichen Erklärung. Erforderliche Angaben können Einstellungs- und Austrittsdaten, Urlaub, Feiertage, Abwesenheiten, Disziplinarmaßnahmen, Kündigungsmitteilungen, Unfälle, Berufskrankheiten und Löhne umfassen. Das digitale Libro de Información Laboral ist seit 2025 vorgeschrieben; der Arbeitgeber bestätigt es jährlich nach dem geltenden Kalender. Verspätete Führung der digitalen Bücher kann je nach Beschäftigtenzahl zu Sanktionen von 10, 20 oder 30 jornales führen. Der Arbeitgeber weist die vereinbarte Arbeit zu, zahlt die vereinbarte Vergütung pünktlich, führt Beschäftigungs- und Lohnunterlagen und meldet Beschäftigte ab Beginn des Arbeitsverhältnisses bei der Sozialversicherung an. Außerdem verwaltet er Genehmigungen, Urlaub und Feiertage, schützt die körperliche, psychische und moralische Unversehrtheit und untersagt Diskriminierung, Gewalt und Belästigung am Arbeitsplatz. Betriebliche Führung und Disziplinarmaßnahmen müssen den geltenden Vorschriften entsprechen und verhältnismäßig bleiben. Arbeits- und Gesundheitsschutz ist Aufgabe des Arbeitgebers. Er beurteilt und verhindert Risiken, informiert und schult, stellt kollektive oder persönliche Schutzausrüstung bereit und gibt klare Sicherheitsanweisungen. Einstellungs- und regelmäßige medizinische Untersuchungen bezahlt der Arbeitgeber; Beschäftigten dürfen keine Kosten für Arbeitsschutzmaßnahmen auferlegt werden. Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten müssen gemeldet werden. Die DSSO ist die spezialisierte öffentliche Anlaufstelle für Fragen zum Arbeits- und Gesundheitsschutz. Arbeitgeber und Beschäftigte dürfen ohne vorherige Genehmigung Gewerkschaften gründen oder ihnen beitreten. Beitritt und Austritt sind geschützt. Ein Unternehmen mit mindestens 20 Beschäftigten muss einen Tarifvertrag abschließen; besteht eine Gewerkschaft, verhandelt es mit ihr. Die Dirección de Trabajo unterstützt Gewerkschaftsbildung und Tarifverhandlungen und führt das Registro Sindical. Das MTESS ist die Verwaltungsbehörde für individuelle und kollektive Arbeitsbeschwerden. Die Dirección de Trabajo beaufsichtigt arbeitsrechtliche Angelegenheiten; Vermittlung und Schlichtung sind freiwillig, öffentlich und kostenlos. Ein Streik erfordert im Allgemeinen eine 72-stündige Vorankündigung an die Behörde und den Arbeitgeber sowie die Bildung einer paritätischen Kommission. Vor einer Erklärung der Rechtswidrigkeit des Streiks darf der Arbeitgeber streikende Beschäftigte nicht ersetzen. Ein rechtmäßiger Streik rechtfertigt für sich genommen weder Sanktion noch Kündigung; in wesentlichen Diensten muss eine Mindestversorgung bestehen. Ein Wechsel des Arbeitgebers, der gesetzlichen Vertretung, des Arbeitsorts oder der Geschäftstätigkeit erfordert entsprechende Aktualisierungen beim MTESS und IPS. Bei Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses meldet der Arbeitgeber den Austritt und erledigt zugehörige Unterlagen und Fristen. Arbeitsverträge und interne Vorschriften können einer Genehmigung oder Homologation bedürfen. Für betriebliche Umstrukturierungen ist in diesem Themenbereich kein einheitliches Sonderverfahren bekannt; Pflichten zu Registrierung, Sozialversicherung, Arbeitsschutz und Arbeitnehmervertretung gelten jedoch weiter. IPS-Beiträge sind laufend zu entrichten, und der Arbeitgeber trägt die Kosten vorgeschriebener medizinischer Untersuchungen und Sicherheitsmaßnahmen. Allgemeine Registrierungsgebühren wurden in den verfügbaren lokalen Recherchen nicht festgestellt. Verstöße gegen Register-, Melde- oder Buchführungspflichten können jedoch Sanktionen nach sich ziehen.
Arbeitgeber in Paraguay
Ein Arbeitgeber in Paraguay organisiert die Arbeit, zahlt Beschäftigte pünktlich und registriert das Beschäftigungsverhältnis bei den zuständigen Stellen. Unternehmen mit Beschäftigten benötigen im Allgemeinen eine Arbeitgeberregistrierung beim IPS, eine Beschäftigtenmeldung über REI und eine Registrierung beim MTESS im Registro Obrero Patronal (REOP). Zu den Arbeitgeberpflichten gehören außerdem Sozialversicherung, Arbeitsschutz, Dokumentation, Urlaub, respektvolle Behandlung und rechtmäßige betriebliche Führung.
Tipp
Behandeln Sie Arbeitgeberpflichten in Paraguay als laufenden Betriebsprozess und nicht als einmalige Registrierung. Richten Sie IPS, REI, REOP und Kontrollen für Arbeitsbücher vor oder unmittelbar nach der Einstellung ein und legen Sie fest, wer Fristen, Arbeitsschutz, Unterlagen und Änderungen überwacht. Fehlende Meldungen, nicht registrierte Niederlassungen oder unterlassene Sozialversicherungsmeldungen können Sanktionen und späteren Korrekturaufwand verursachen.

