Der paraguayische Arbeitsmarkt umfasst formelle Beschäftigung, teilweise dokumentierte Arbeit und überwiegend informelle Arbeit. Im Jahr 2025 waren etwa 60,1 % der nichtlandwirtschaftlichen Tätigkeiten informell; das entsprach ungefähr 1.663.000 Personen. Informelle Arbeit betraf ungefähr sieben von zehn Beschäftigten auf dem Land und sechs von zehn in Städten. Besonders verbreitet war sie in der Hausarbeit, wo etwa neun von zehn Stellen informell waren, bei Selbstständigen ohne eigene Beschäftigte mit etwa acht von zehn, in Kleinstunternehmen mit einem Anteil informeller Beschäftigung von 73,5 % und im Baugewerbe mit 81,7 %. Rund 79,8 % der Beschäftigten mit weniger als einem Mindestlohn waren informell. Bei formeller öffentlicher Beschäftigung wurde eine deutlich höhere Absicherung von 81,4 % ausgewiesen. Diese Zahlen zeigen, dass ein gesetzlicher Anspruch allein nicht beweist, dass ein aktiver Vertrag, eine Arbeitgeberregistrierung oder Sozialversicherungsschutz besteht. Das Ministerio de Trabajo, Empleo y Seguridad Social (MTESS) legt die Beschäftigungspolitik fest, führt Arbeitsinspektionen durch, unterstützt Vermittlung und nimmt Beschwerden entgegen. Seine Dirección General de Empleo (DGE) bietet öffentliche Arbeitsvermittlung, Jobmessen und örtliche Beratung. EmpleaPY ist das offizielle Beschäftigungsportal. Beschäftigte können sich mit einem paraguayischen Ausweis oder einer Identidad Electrónica anmelden, einen Lebenslauf hochladen, ein Profil anlegen, einen psychologischen Test und eine berufliche Einschätzung absolvieren und sich auf Stellen bewerben. Die Dienste sind kostenlos; Registrierung oder Bewerbung garantieren aber kein Stellenangebot. Paraguay Concursa veröffentlicht öffentliche Auswahlverfahren kostenlos im Internet. Diese stehen Staatsangehörigen und – sofern die veröffentlichten Anforderungen dies zulassen – auch Personen offen, die noch keine Staatsbediensteten sind. Der Servicio Nacional de Promoción Profesional (SNPP) und SINAFOCAL bieten berufliche Ausbildung an. SINAFOCALs Verfahren zur Bewertung und Zertifizierung von Kompetenzen kann Fähigkeiten, die durch frühere Arbeit oder praktische Erfahrung erworben wurden, formell anerkennen. Die Zertifizierung ist kostenlos. Für 2025 meldete SINAFOCAL 602 Kurse, 13.343 Teilnehmende und 1.429 Kompetenzzertifizierungen. Ausbildung oder Zertifizierung können den Zugang zu Arbeit verbessern, ersetzen aber nicht die Pflicht des Arbeitgebers, ein abhängiges Beschäftigungsverhältnis anzumelden. Ausländische Beschäftigte benötigen vor Aufnahme bezahlter Arbeit einen Aufenthaltsstatus und eine Arbeitserlaubnis der Nationalen Migrationsdirektion (DNM). Vorübergehend Aufenthaltsberechtigte dürfen nur in der Tätigkeit arbeiten, die ihr Aufenthaltsstatus erlaubt. Dauerhaft Aufenthaltsberechtigte haben im Allgemeinen einen breiteren Zugang zum Arbeitsmarkt. Nichtansässige dürfen ohne besondere Genehmigung keine bezahlte Arbeit ausüben. Der Arbeitgeber sollte ein paraguayisches Ausweisdokument prüfen, aus dem ein gültiger Aufenthalt und die Arbeitserlaubnis hervorgehen. Der vorübergehende MERCOSUR-Aufenthalt gilt für Staatsangehörige von Argentinien, Brasilien, Uruguay, Bolivien, Chile, Peru und Kolumbien; laut der vorliegenden nationalen Regel gilt er zwei Jahre, ist nicht verlängerbar und kostet Gs. 2.341.540. Ausländische Dokumente benötigen möglicherweise eine Apostille oder Legalisation und eine spanische Übersetzung. Jugendliche, die in Paraguay arbeiten, werden im Registro del Adolescente Trabajador (RAT) registriert, das über CODENI ausgestellt wird. Der Arbeitgeber muss die erforderlichen Unterlagen bereitstellen und die Beschäftigungsdaten über das geltende Registrierungssystem melden. Der Código del Trabajo und das Ley 1680/01 legen besondere Alters-, Arbeitszeit- und Sicherheitsgrenzen fest. Die konkreten Bedingungen hängen vom Alter und der Arbeit ab; Jugendliche dürfen daher nicht wie erwachsene Beschäftigte behandelt werden. Der Código del Trabajo, Ley 213/93, gilt für vergütete Arbeit unter Weisung eines Arbeitgebers und erfasst paraguayische sowie ausländische Beschäftigte. Ein Arbeitsvertrag sollte Tätigkeit, Arbeitsort, Arbeitszeiten, Vergütung, Zahlungsweise, Dauer und Probezeit nennen. Offizielle MTESS-Muster umfassen Einzel-, Teilzeit-, befristete Sonder- und MIPYME-Verträge. Beschäftigte sollten den Vertrag oder einen anderen Nachweis der Vereinbarung aufbewahren, auch wenn der Arbeitgeber ein digitales Verfahren nutzt. Die Probezeit ist zu bezahlen. Sie beträgt in der Regel höchstens 30 Arbeitstage bei Hausarbeit oder ungelernten Tätigkeiten, 60 Arbeitstage bei qualifizierter Arbeit oder Ausbildung und bei hoch spezialisierten Tätigkeiten einen vereinbarten Zeitraum. Während der Probezeit erhält die beschäftigte Person die geltenden Leistungen, mit Ausnahme der üblichen Kündigungsfrist- und Entschädigungsregeln. Ein befristeter Vertrag benötigt einen rechtmäßigen, belegten besonderen Grund; der Arbeitgeber darf eine Befristung nicht einfach dazu verwenden, die Regeln für dauerhafte Beschäftigung zu umgehen. Der Arbeitgeber registriert seine Beschäftigungstätigkeit im Registro Obrero Patronal (REOP) und meldet Beginn und Ende der Beschäftigung, Gehalt, Arbeitsstunden, Urlaub, Jahresbonus, Unfälle und Berufskrankheiten. Die Arbeitgeberregistrierung muss spätestens innerhalb von 60 Tagen nach Aufnahme der Tätigkeit erfolgen; Meldungen über Beginn und Ende einzelner Beschäftigungsverhältnisse sind spätestens innerhalb von 30 Arbeitstagen vorzunehmen. REOP ist hauptsächlich ein System für Arbeitgeber. Beschäftigte sollten daher zusätzlich Vertrag, Gehaltsnachweise, Beleg der Anmeldung beim Instituto de Previsión Social (IPS), Arbeitszeitaufzeichnungen und die am Ende ausgestellte Beschäftigungsbescheinigung aufbewahren. Ab dem 1. Juli 2026 beträgt der allgemeine Mindestlohn im privaten Sektor Gs. 3.044.000 monatlich. Der allgemeine Tagessatz beträgt Gs. 117.077, der Tagessatz für monatlich bezahlte Beschäftigte Gs. 101.467 und der Stundensatz Gs. 12.683. Der Nachtmindestlohn beträgt Gs. 3.957.200 monatlich oder Gs. 18.844 pro Stunde. Die Stundenlöhne für Teilzeitarbeit betragen Gs. 14.635 am Tag und Gs. 21.743 in der Nacht. Der monatliche Mindestlohn für Auszubildende beträgt Gs. 1.826.400. Für einzelne Branchen kann ein höherer Mindestlohn gelten. Der Arbeitgeber muss den jeweils geltenden Mindestlohn bekannt machen. Eine Gehaltsabrechnung sollte Zahlung und Abzüge einzeln ausweisen. Nichtzahlung kann zusätzlich zur Lohndifferenz eine Geldbuße von 10 bis 30 Tagessätzen je betroffener beschäftigter Person nach sich ziehen. Der Jahresbonus, aguinaldo genannt, entspricht einem Zwölftel der im Laufe des Jahres erhaltenen Vergütung einschließlich Überstunden und Provisionen. Der Arbeitgeber muss ihn bis zum 31. Dezember oder am Ende des Beschäftigungsverhältnisses zahlen. Beschäftigte sollten die Berechnung anhand der Gehaltsabrechnungen und der Schlussabrechnung prüfen und nicht nur das monatliche Grundgehalt berücksichtigen. Das IPS bietet im allgemeinen System für abhängig Beschäftigte Gesundheits-, Krankheits- und Mutterschaftsleistungen sowie Rentenversicherung. Der Beitrag der beschäftigten Person beträgt 9 % der Lohnsumme; der Arbeitgeberanteil beträgt 14 % zuzüglich weiterer 2,5 % für SENEPA, SNPP und SINAFOCAL. Auch Teilzeitbeschäftigte unterliegen entsprechend dem Beschäftigungsverhältnis dem IPS. Eine freiwillig versicherte selbstständige Person kann 13 % einzahlen; diese Regelung baut hauptsächlich Rentenansprüche auf und bietet keinen unmittelbaren Krankenversicherungsschutz. Beschäftigte sollten ihren tatsächlichen IPS-Eintrag prüfen, denn ein gesetzlicher Anspruch auf Anmeldung und ein vorhandener Beitragsnachweis sind nicht dasselbe. Die reguläre Arbeitszeit ist auf acht Stunden am Tag und 48 Stunden pro Woche bei Tagarbeit, sieben Stunden am Tag und 42 Stunden pro Woche bei Nachtarbeit sowie 7,5 Stunden am Tag und 45 Stunden pro Woche bei gemischter Arbeit begrenzt. Tagarbeit gilt von 06:00 bis 20:00 Uhr, Nachtarbeit von 20:00 bis 06:00 Uhr. Überstunden werden tagsüber im Allgemeinen mit 50 % und nachts mit 100 % über dem regulären Satz vergütet. Arbeit an einem Feiertag wird mit 100 % über dem regulären Satz bezahlt. Wöchentliche Ruhezeiten und bezahlte Feiertage gelten ebenfalls, vorbehaltlich branchenspezifischer Regeln. Arbeitszeitaufzeichnungen, Nachrichten, Dienstpläne und Gehaltsabrechnungen können unbezahlte Überstunden oder Feiertagsarbeit belegen. Bezahlter Jahresurlaub entsteht nach einem ununterbrochenen Beschäftigungsjahr. Der Anspruch beträgt 12 Arbeitstage bei bis zu fünf Dienstjahren, 18 Arbeitstage bei mehr als fünf bis zu zehn Jahren und 30 Arbeitstage nach mehr als zehn Jahren. Der Urlaub beginnt normalerweise an einem Montag oder dem nächsten Arbeitstag. Der Mutterschaftsurlaub dauert 18 ununterbrochene Wochen oder in den genannten Fällen einer Frühgeburt oder eines niedrigen Geburtsgewichts 24 Wochen; der IPS-Zuschuss entspricht 100 % der Vergütung. Bezahlter Vaterschaftsurlaub dauert zwei Wochen. Stillpausen betragen in den ersten sechs Monaten täglich 90 Minuten und vom siebten bis zum vierundzwanzigsten Monat täglich 60 Minuten; eine ärztliche Verlängerung ist möglich. Betriebe mit mehr als zehn Frauen müssen einen Stillraum bereitstellen. Das Ley 5508 gewährt besonderen Schutz während Schwangerschaft, Mutterschaft und Stillzeit, einschließlich besonderer Regeln für Entlassung und Kündigungsfrist, die von den gewöhnlichen Regeln zur Beendigung abweichen. Ein Beschäftigungsverhältnis kann durch rechtmäßigen Ablauf eines befristeten Vertrags, Kündigung, gerechtfertigten Rücktritt der beschäftigten Person, gerechtfertigte Entlassung oder ungerechtfertigte Entlassung enden. Die Schlussabrechnung kann ausstehendes Gehalt, anteiligen aguinaldo, angesammelten oder anteiligen Urlaub, Kündigungslohn und gegebenenfalls Entlassungsentschädigung umfassen. Der Arbeitgeber muss kostenlos eine Beschäftigungsbescheinigung mit Beginn und Ende ausstellen. Bei einem unbefristeten Vertrag nach der Probezeit beträgt die Kündigungsfrist 30 Arbeitstage bei bis zu einem Dienstjahr, 45 Tage bei mehr als einem bis fünf Jahren, 60 Tage bei mehr als fünf bis zehn Jahren und 90 Tage ab zehn Jahren. Während der Kündigungsfrist erhält die beschäftigte Person täglich zwei Stunden oder wöchentlich einen Arbeitstag für die Arbeitssuche. Die Entschädigung wegen ungerechtfertigter Entlassung beträgt im Allgemeinen 15 Tagesgehälter je abgeschlossenem Dienstjahr oder je angebrochenem Zeitraum von mindestens sechs Monaten; zugrunde gelegt wird die durchschnittliche Vergütung der letzten sechs Monate. Ein gerechtfertigter Rücktritt der beschäftigten Person kann einen entsprechenden Anspruch auf Kündigungsfrist und Entschädigung begründen. Ein ungerechtfertigtes Verlassen der Arbeit kann eine Haftung auslösen; Grund und Belege sollten dokumentiert werden. Das MTESS bietet Online-Beschwerden zu Arbeitsfragen, Vermittlung bei individuellen Konflikten, Regionalbüros und Anlaufstellen für Angelegenheiten von Arbeitnehmerinnen und Kindern. Je nach verfügbarem Kanal können Meldungen anonym oder namentlich erfolgen. Die öffentlich zugänglichen Rechner decken Gehalt, aguinaldo, Schlussabrechnung und Teilzeitarbeit ab. Beschwerden, Vermittlung, Rechner und öffentliche Arbeitsvermittlung sind kostenlos. Die aussagekräftigsten Nachweise verbinden oft Vertrag, Gehaltsabrechnungen, IPS- und REOP-Angaben, Nachrichten, Dienstpläne und Arbeitszeitaufzeichnungen. Häufige Risiken sind fehlende Anmeldung, Lohn unter dem geltenden Mindestlohn, fehlende Abrechnungen, unbezahlte Überstunden oder Feiertagsarbeit, verspätete IPS-Beiträge und undokumentierte Beendigung. Diese Risiken sind besonders relevant in der Hausarbeit, bei Selbstständigen ohne eigene Beschäftigte, in Kleinstunternehmen, bei Niedriglohnarbeit und auf dem Land. Eine IPS-Rente setzt im Allgemeinen sowohl ein Mindestalter als auch nachgewiesene Beiträge und das Ende der Erwerbstätigkeit voraus. Die wichtigsten genannten Möglichkeiten sind eine Rente mit 55 Jahren und 30 Beitragsjahren in Höhe von 80 %, mit 60 Jahren und 25 Beitragsjahren in Höhe von 100 % sowie eine anteilige Rente mit 65 Jahren und 15 Beitragsjahren. Nach Ley 7446/2024 wird die Berechnungsgrundlage für die Rente während des Übergangs schrittweise von 36 auf 120 Monate erhöht, und zwar um einen Monat pro Monat; ältere Gehälter werden anhand des Verbraucherpreisindex angepasst. Nach Ende einer abhängigen Beschäftigung kann IPS Continuidad en el Beneficio vor dem Rentenbeginn die Rentenbeteiligung mit einem Beitrag von 12,5 % des Durchschnitts der letzten 36 beitragspflichtigen Gehälter erhalten, vorbehaltlich mindestens des Mindestlohns. Diese Fortsetzung erhält die Rentenbeteiligung, bietet aber währenddessen keinen Krankenversicherungsschutz. Sozialversicherungsabkommen können grenzüberschreitende Beitragszeiten beeinflussen, sofern ein anwendbares Abkommen besteht.
Beschäftigung in Paraguay
Abhängige bezahlte Beschäftigung in Paraguay bedeutet, dass jemand unter der Weisung eines Arbeitgebers arbeitet und vereinbarte Vergütung sowie Arbeitsbedingungen erhält. Eine formelle Beschäftigung kann durch einen registrierten Vertrag, Arbeitgeberunterlagen und Sozialversicherung abgesichert sein. Ein großer Teil der Arbeit bleibt jedoch informell und bietet möglicherweise keinen solchen Schutz. Beschäftigte sollten schriftliche Bedingungen, Lohn, Arbeitszeiten, Urlaub, Sozialversicherungsanmeldung und Nachweise über die Beendigung prüfen. Ein Beschäftigungsverhältnis kann durch Einstellung oder öffentliche Arbeitsvermittlung beginnen, mit dokumentierten Arbeitsbedingungen fortgeführt werden und durch Kündigung, Entlassung, Vertragsablauf oder einen gerechtfertigten Rücktritt enden.
Tipp
Betrachten Sie ein Arbeitsangebot in Paraguay nur dann als ordnungsgemäß dokumentiert, wenn Vertrag, Lohn, Arbeitszeit, Arbeitgebermeldungen und IPS-Beitragsnachweis zusammenpassen; eine Zahlungszusage oder Onlinebewerbung genügt nicht. Bevorzugen Sie, wenn möglich, Beschäftigung mit gesetzmäßigem Lohn, schriftlichen Bedingungen, Registrierung und nachvollziehbaren Gehaltszahlungen. Vergleichen Sie das tatsächliche Einkommen mit Arbeitszeit, Urlaub und Sozialversicherungsschutz. Wenn formelle Arbeit nicht verfügbar ist, sichern Sie vom ersten Tag an Belege und wenden Sie sich früh an das MTESS, denn fehlende Unterlagen erschweren Nachweise zu Lohn, Registrierung und Beendigung.

