Österreich ist eine demokratische Republik. Das bedeutet: Die Staatsgewalt geht vom Volk aus, und politische Ämter werden nach festgelegten demokratischen Regeln besetzt. Österreich ist außerdem ein Rechtsstaat, in dem auch Behörden und politische Organe an das Recht gebunden sind. Als Bundesstaat besteht Österreich aus dem Bund und neun Bundesländern. Beide Ebenen haben eigene Aufgaben und politische Organe. Welche Ebene wofür zuständig ist, richtet sich vor allem nach der Bundesverfassung und weiteren Gesetzen. Auch die Gemeinden sind wichtig. Sie kümmern sich um viele Angelegenheiten des örtlichen Lebens, etwa Gemeindestraßen, örtliche Einrichtungen oder bestimmte Verwaltungsaufgaben. An ihrer Spitze steht gewöhnlich die Bürgermeisterin oder der Bürgermeister. Die Gesetzgebung des Bundes erfolgt durch das Parlament. Der Nationalrat ist dabei die zentrale, direkt gewählte Kammer. Der Bundesrat vertritt die Bundesländer und wirkt an der Gesetzgebung des Bundes mit. Die Bundesregierung führt die Verwaltung des Bundes und setzt politische Vorhaben um. Sie besteht aus der Bundeskanzlerin oder dem Bundeskanzler, der Vizekanzlerin oder dem Vizekanzler sowie den Bundesministerinnen und Bundesministern. Die Bundespräsidentin oder der Bundespräsident ist das Staatsoberhaupt und hat eigene verfassungsrechtliche Aufgaben. Die Gewaltenteilung soll verhindern, dass zu viel Macht an einer Stelle liegt. Gesetzgebung, Verwaltung und Gerichtsbarkeit haben unterschiedliche Rollen. Unabhängige Gerichte prüfen Streitfälle und schützen Rechte nach den geltenden Regeln. Die Verfassung bildet den grundlegenden rechtlichen Rahmen des Staates. Sie regelt staatliche Organe, Zuständigkeiten und wichtige Kontrollmechanismen. Grund- und Menschenrechte schützen den persönlichen Freiraum und die gleiche Behandlung durch den Staat. Für den Alltag bedeutet der Staat nicht nur Politik in Wien. Menschen begegnen ihm beispielsweise in Schulen, bei Behörden, vor Gerichten, durch öffentliche Sicherheit oder in der sozialen Absicherung. Viele Aufgaben werden zudem gemeinsam mit der Europäischen Union oder nach unionsrechtlichen Vorgaben erfüllt. Ein demokratischer Staat eröffnet Beteiligungsmöglichkeiten, kann aber nicht jeden Wunsch sofort erfüllen. Entscheidungen benötigen Regeln, Mehrheiten, Geld und oft die Zusammenarbeit mehrerer Ebenen. Kontrolle, öffentliche Diskussion und Rechtsschutz helfen dabei, Fehler und Machtmissbrauch zu begrenzen.
Staat in Österreich
Österreich ist eine demokratische Republik und ein Bundesstaat. Staatliche Aufgaben sind zwischen Bund, neun Bundesländern und Gemeinden verteilt. Verfassung, Grundrechte und Gewaltenteilung bestimmen, wie politische Macht ausgeübt und begrenzt wird.
Tipp
Wer in Österreich ein staatliches Anliegen hat, sollte zuerst klären, ob Bund, Bundesland oder Gemeinde zuständig ist. Ein schriftlicher Bescheid ist besonders wichtig, weil er Entscheidung, Begründung und mögliche Rechtsmittel erkennen lässt. Bei Unklarheiten hilft eine sachliche Nachfrage bei der zuständigen Stelle.

