Das Strafgesetzbuch, Кривичен законик oder KZ genannt, ist die wichtigste Rechtsquelle für Straftaten und Sanktionen in Nordmazedonien. Es folgt dem Grundsatz, dass ein Verhalten nur bestraft werden kann, wenn es zum maßgeblichen Zeitpunkt gesetzlich als Straftat bestimmt war. Ist eine spätere Regelung für die beschuldigte Person günstiger, gilt die günstigere Regelung. Natürliche und juristische Personen können nach den im KZ festgelegten Bedingungen strafrechtlich verantwortlich sein. Zu den Sanktionen zählen Freiheitsstrafe, Geldstrafe, alternative Maßnahmen, Sicherungsmaßnahmen, Erziehungsmaßnahmen und Einziehung. Die konkrete Folge hängt von der Straftat, Vorsatz oder Fahrlässigkeit, dem Schaden, früheren Verurteilungen und mildernden oder erschwerenden Umständen ab. Die Strafprozessordnung, Закон за кривичната постапка oder ZKP genannt, regelt das Verfahren von der Strafanzeige über Ermittlungen bis zur Hauptverhandlung. Die Staatsanwaltschaft leitet das Vorermittlungs- und Ermittlungsverfahren, weist das Innenministerium, die Finanzpolizei und die Zollverwaltung an, erhebt Beweise und beantragt gerichtliche Anordnungen, sofern das Gesetz eine richterliche Genehmigung verlangt. Sie kann außerdem ein Verfahren aufschieben, einen Strafbefehl erlassen oder eine Verständigung schließen sowie Anklagen erheben und vertreten. Für die erste staatsanwaltschaftliche Verfahrensstufe ist die zuständige Grundstaatsanwaltschaft verantwortlich; Fälle organisierter Kriminalität und Korruption können in den Zuständigkeitsbereich der spezialisierten Grundstaatsanwaltschaft für die Verfolgung organisierter Kriminalität und Korruption fallen. Rechtsmittel werden über eines der Berufungsgerichte in Bitola, Skopje, Shtip oder Gostivar und letztlich über den Obersten Gerichtshof verfolgt. Eine Person kann eine von Amts wegen zu verfolgende Straftat bei der Polizei oder Staatsanwaltschaft anzeigen. Staatliche Stellen, öffentliche Unternehmen und Einrichtungen müssen Anzeige erstatten, wenn sie von einer solchen Straftat erfahren. Eine Anzeige sollte bekannte Beweise benennen und relevante Spuren, Gegenstände und Daten sichern. Cyberkriminalität kann bei der Abteilung für Wirtschafts- und Computerkriminalität der SVR Skopje, einer anderen SVR-Einheit oder unter cybercrime@moi.gov.mk gemeldet werden. Für die beschuldigte Person gilt die Unschuldsvermutung. Sie hat das Recht zu schweigen, eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt zu konsultieren, über den Tatvorwurf und die Beweise informiert zu werden, Beweise anzufechten, eigene Verteidigungsbeweise vorzulegen und Rechtsmittel einzulegen. Zu ihren Pflichten gehört es, rechtmäßigen Ladungen und Anordnungen nachzukommen und das Verfahren nicht zu behindern. Rechtswidrig erlangte Beweise werden ausgeschlossen. Wer die Verfahrenssprache nicht versteht, kann eine kostenlose Dolmetschung oder Übersetzung erhalten. Untersuchungshaft und andere Freiheitsbeschränkungen dürfen nur soweit erforderlich und für die kürzest notwendige Zeit eingesetzt werden. Eine strafrechtliche Sanktion verhängt das Gericht, nicht die Staatsanwaltschaft oder Polizei. Die geschädigte Person, оштетен genannt, und das Opfer können Informationen erhalten, am Verfahren teilnehmen, einen vermögensrechtlichen Anspruch geltend machen und nach der ZKP Beschwerde- oder Rechtsmittelrechte ausüben. Besonders schutzbedürftige Opfer sowie Kinder als Opfer oder Zeugen erhalten zusätzlichen Verfahrensschutz. Ein Opfer einer Straftat, für die mindestens vier Jahre Freiheitsstrafe möglich sind und das schwere psychophysische Schäden erlitten hat, kann nach den einschlägigen Regeln für eine staatlich finanzierte Beratung infrage kommen. Das Gesetz über die Zahlung finanzieller Entschädigung an Opfer von Gewalttaten gilt für Anträge seit dem 25. Mai 2023. Die Kommission für finanzielle Entschädigung kann bei Erfüllung der gesetzlichen Voraussetzungen und Nachweispflichten Kosten für Behandlung und medizinische Hilfsmittel, Verdienstausfall, Bestattung, entgangenen Unterhalt oder Solidaritätshilfe erstatten. Die Entschädigung erfolgt nicht automatisch. Für Kinder gilt das Gesetz über die Justiz für Kinder. Ein Kind ist unter 18 Jahre alt; strafrechtliche Sanktionen sind erst ab 14 Jahren möglich. Das Gesetz unterscheidet Kinder zwischen 14 und 16 Jahren von Jugendlichen über 16 und unter 18 Jahren und regelt auch Verfahren für gefährdete Kinder, einschließlich Kindern unter 14 Jahren. Ein Jugendrichter oder ein Jugendrat wendet altersgerechte Erziehungs- und Alternativmaßnahmen oder Sanktionen unter Berücksichtigung des Kindeswohls an. Untersuchungshaft und Haft unterliegen besonderen Ausnahmeregeln. Das Gesetz regelt außerdem junge Erwachsene zwischen 18 und unter 21 Jahren sowie den besonderen Schutz von Kindern als Opfer und Zeugen. Verhalten im Straßenverkehr kann zu einer Verkehrsordnungswidrigkeit oder einem Strafverfahren führen. Gewöhnliche Verstöße werden in der Regel im Ordnungswidrigkeits-, Zahlungsanordnungs- oder Verkehrsmaßnahmenverfahren behandelt. Strafrechtliche Verantwortlichkeit kann nach Artikel 297-a des KZ wegen rücksichtslosen Fahrens entstehen, etwa bei Alkohol, Fahren ohne Führerschein, Fahren trotz geltenden Fahrverbots, Fahren in verbotener Richtung oder überhöhter Geschwindigkeit. Verletzungen oder Todesfälle können weitere Straftaten begründen. Digitale Fälle können unbefugten Zugriff auf ein Computersystem, dessen Beschädigung, Computerfälschung oder Missbrauch personenbezogener Daten betreffen. Der Sektor für Computerkriminalität des Innenministeriums und seine Einheiten für Wirtschafts- und Computerkriminalität übernehmen einschlägige Polizeiarbeit; die Staatsanwaltschaft verfolgt die Straftaten. Digitale Beweise werden nach der ZKP beschlagnahmt oder durchsucht; sofern erforderlich ist eine gerichtliche Anordnung nötig. Die Cybersicherheitsfunktion MVR-SOC ist von der Strafverfolgung getrennt. Strafverfahren haben weder eine einheitliche Dauer noch feste Pauschalkosten. Das Recht auf ein Verfahren innerhalb angemessener Frist gilt; die tatsächliche Dauer hängt jedoch von Beweisen, Zahl der Beteiligten, Sachverständigenarbeit, Rechtsmitteln und weiteren Umständen ab. Kosten für Rechtsbeistand, Sachverständige, Dolmetschung und Reisen richten sich nach dem Fall und einschlägigen Anordnungen. Die primäre kostenlose Rechtshilfe bietet anspruchsberechtigten Personen mit Wohnsitz oder Aufenthalt in Nordmazedonien Beratung, Informationen und Hilfe bei Formularen. Sekundäre Rechtshilfe hängt von Einkommen und Vermögen ab. Strafverteidigung und Vertretung richten sich nach der ZKP und nicht nach dem allgemeinen Verfahren für kostenlose Rechtshilfe. Es gelten die aktuelle KZ, ZKP und die Vorschriften zur Justiz für Kinder; gemeldete Entwürfe neuer Gesetzbücher sind Reformpläne und noch nicht in Kraft.
Strafrecht in Nordmazedonien
Das Strafrecht in Nordmazedonien definiert Straftaten, die Verantwortlichkeit natürlicher und juristischer Personen, Ermittlungen, Gerichtsverfahren und Sanktionen. Das Strafgesetzbuch legt Straftaten und Strafen fest; die Strafprozessordnung regelt Anzeigen, Ermittlungen, Beweise, Verteidigung und Hauptverhandlung. Das System umfasst außerdem Opfer, Kinder, Verkehrs- und digitale Straftaten sowie Einziehung.
Tipp
Ordne die Angelegenheit nach deiner Rolle ein: anzeigende Person, beschuldigte Person, Opfer oder Elternteil in einem Fall mit einem Kind. Sichere Beweise frühzeitig, wende dich an die zuständige Stelle und hole Beratung zu Verteidigung, Beteiligung, Entschädigung oder Kinderrechten ein, bevor du Aussagen machst oder ein Verfahren akzeptierst.

