Arbeitsrecht in Mosambik

Das Arbeitsrecht in Mosambik regelt bezahlte Arbeit unter Leitung eines Arbeitgebers, darunter Arbeitsverträge, Lohn, Arbeitszeit, Sicherheit, Urlaub, kollektive Vertretung, Streitfälle und Beendigung. Das wichtigste Gesetz ist Lei n.º 13/2023; es ersetzte Lei n.º 23/2007 und gilt seit dem 21. Februar 2024. Es erfasst im Allgemeinen private Arbeitgeber, NGOs, Genossenschaften, ausländische und mosambikanische Arbeitskräfte sowie lokal angestelltes diplomatisches oder konsularisches Personal. Für Staatsbedienstete und manche dezentralen öffentlichen Beschäftigten gelten Sonderregeln.

Tipp

Nutzen Sie in Mosambik den schriftlichen Arbeitsvertrag, den geltenden sektoralen Mindestlohn, dokumentierte Arbeitszeit und den richtigen Beschäftigtenstatus als wichtigste Prüfpunkte. Stimmen Vertragsbedingungen, Zahlungen, Sicherheitsmaßnahmen oder Kündigung damit nicht überein, bewahren Sie Belege auf und sprechen Sie das je nach Situation beim Arbeitgeber, der Gewerkschaft, der IGT, über Mediation, Schiedsverfahren oder beim Arbeitsgericht an. Arbeitgeber sollten Unstimmigkeiten früh klären, denn fehlende Unterlagen, rechtswidrige Befristungen, Belästigung oder fehlerhafte Kündigungen können Entschädigungs- und Wiedereinstellungsrisiken schaffen.