Wahlen in Monaco

Monaco wählt den 24-köpfigen Conseil National für fünf Jahre und den 15-köpfigen Conseil Communal für vier Jahre; der Fürst, der Ministre d’État und die Regierung werden nicht gewählt. Monegassische Staatsangehörige ab 18 Jahren dürfen direkt und geheim wählen, sofern sie im ständigen Wählerverzeichnis eingetragen und nicht gesetzlich ausgeschlossen sind. Bei nationalen Wahlen gilt eine einmalige Listenwahl mit Mehrheits- und Verhältnisverteilung der Sitze, bei Gemeindewahlen sind bis zu zwei Wahlgänge möglich. Gewählt wird im Wahllokal oder nach den geltenden Regeln per procuration, wenn jemand am Erscheinen gehindert oder inhaftiert ist und die erforderlichen Nachweise vorlegen kann.

Tipp

Behandeln Sie Wahlen in Monaco als fristgebundenes Verfahren. Wenn Sie wählen möchten, prüfen Sie frühzeitig Ihren Eintrag im Wählerverzeichnis und Ihre Dokumente; wenn Sie kandidieren möchten, behalten Sie Einreichungs-, Wahlkampffinanzierungs- und Rechtsfristen von Anfang an im Blick. Gehen Sie weder davon aus, dass eine Wahl die Regierung ändert, noch dass ein Finanzgrenzwert aus 2023 noch aktuell ist.