Die Verfassungsordnung Monacos beruht auf der Verfassung vom 17. Dezember 1962, geändert durch Gesetz Nr. 1.249 von 2002. Das Fürstentum Monaco bleibt nach allgemeinem Völkerrecht und besonderen Übereinkommen mit Frankreich ein souveräner Staat. Die Zusammenarbeit mit Frankreich überträgt die Souveränität Monacos nicht. Eine Verfassungsänderung setzt eine gemeinsame Vereinbarung zwischen dem Souveränen Fürsten und dem Nationalrat voraus. Der Souveräne Fürst übt die höchste Exekutivgewalt aus. Der Staatsminister vertritt den Fürsten, leitet die Exekutivdienste und verfügt über die Force Publique. Der Regierungsrat unterstützt die Exekutive. Regierungsmitglieder sind dem Fürsten, nicht dem Nationalrat verantwortlich; ein parlamentarisches Misstrauensverfahren gegen die Regierung gibt es in Monaco nicht. Souveräne Verordnungen werden nach Beratung durch den Regierungsrat vom Fürsten unterzeichnet. Ministerialverordnungen erfordern ebenfalls eine Beratung im Regierungsrat; der Fürst kann innerhalb von zehn Tagen Einspruch erheben. Der Nationalrat hat 24 Mitglieder, die für fünf Jahre in direkter allgemeiner Wahl gewählt werden. Wahlberechtigt sind monegassische Staatsangehörige ab 18 Jahren mit bürgerlichen Rechten. Der Nationalrat hat die ausschließliche Befugnis, über Gesetze und den Staatshaushalt zu beraten und abzustimmen; dem Fürsten steht das volle Recht der Gesetzesinitiative zu. Vorschläge des Nationalrats können ein Gesetzgebungsverfahren anstoßen, sind für sich allein aber keine Gesetze. Der Nationalrat hält normalerweise jährlich zwei öffentliche Sitzungsperioden ab: eine Frühjahrssitzung vom 1. April bis 30. Juni und eine Herbstsitzung vom 1. Oktober bis 31. Dezember. Außerordentliche Sitzungen sind möglich. Die Commune de Monaco ist die Gebietskörperschaft auf lokaler Ebene. Eine regionale Verwaltungsebene gibt es nicht. Der Gemeinderat hat 15 Mitglieder, die für vier Jahre von monegassischen Staatsangehörigen ab 18 Jahren gewählt werden. Kandidieren dürfen monegassische Staatsangehörige ab 21 Jahren, die diese Staatsangehörigkeit seit mindestens fünf Jahren besitzen. Der Gemeinderat wählt den Bürgermeister und die Beigeordneten. Seine ordentlichen öffentlichen Sitzungen finden alle drei Monate statt und können bis zu 15 Tage dauern. Zu den Mitteln der Gemeinde gehören kommunales Eigentum, eigene Einnahmen und ein Zuschuss aus dem Staatshaushalt; die Gemeinde darf keine Kredite aufnehmen. Das Staatsministerium koordiniert die öffentliche Verwaltung. Fünf Ministerialabteilungen sind für Inneres; Finanzen und Wirtschaft; Gesundheit und Soziales; öffentliche Arbeiten, Umwelt und Stadtentwicklung; sowie auswärtige Angelegenheiten und Zusammenarbeit zuständig. Amtliche Verwaltungsdienste sind über gouv.mc, die zuständigen Abteilungen und elektronische Dienste erreichbar. Im Jahr 2025 waren im Espace Honoré II neun Abteilungen und rund 500 Bedienstete untergebracht. Gebühren und Bearbeitungszeiten hängen vom Verfahren, seinen rechtlichen Anforderungen und den maßgeblichen Sitzungskalendern ab. Für alle Verwaltungsangelegenheiten gibt es in Monaco weder eine einheitliche Pauschalgebühr noch eine allgemeine Bearbeitungsfrist. Die Direction des Services Judiciaires ist unabhängig. Monaco hat kein Justizministerium; der Secrétaire de Justice ist dem Fürsten verantwortlich. Der Oberste Gerichtshof überprüft Verfassungs- und Verwaltungsangelegenheiten. Der Staatsrat gibt Gutachten zu Gesetzesentwürfen und souveränen Verordnungen ab. Zur ordentlichen Gerichtsstruktur gehören der Cour de Révision, der Cour d’Appel und das Tribunal de Première Instance. Der Staatshaushalt wird durch ein Gesetz festgesetzt. Die Haushaltsplanung für 2026 sieht Einnahmen von 2.216.670.000 €, laufende Ausgaben von 1.413.480.400 € und Investitionsausgaben von 794.413.300 € vor; die Gesamtausgaben betragen 2.207.893.700 €. Die Sondereinnahmen des Schatzamts werden auf 67.327.900 € und die Sonderausgaben auf 69.998.500 € geschätzt. Ein verfassungsmäßiger Überschuss wird dem Fonds de Réserve Constitutionnel zugeführt; ein Defizit muss per Gesetz aus diesem Fonds gedeckt werden. Im Jahr 2024 beliefen sich die tatsächlichen Einnahmen auf 2,3244 Milliarden €, die Ausgaben auf 2,1317 Milliarden € und der Überschuss auf 192,7 Millionen €; das Fondsvermögen betrug 7,3 Milliarden €. Die Commission Supérieure des Comptes prüft den Staat, die Gemeinde und öffentliche Einrichtungen und veröffentlicht jährliche Berichte. Das Contrôle Général des Dépenses untersteht dem Staatsminister. Es kontrolliert Mittelbindungen, Zahlungsanweisungen, Einnahmen, den Rechnungsabschluss, Investitionsausgaben und die Tätigkeit des Schatzamts. Seine Aufsicht umfasst auch unabhängige öffentliche Einrichtungen, Zuschussempfänger und die Gemeinde. Ohne die vorgeschriebene vorherige Prüfung darf keine Zahlung erfolgen. Ein 2025 gegründeter Lenkungsausschuss zur Korruptionsbekämpfung brachte Vertreter der Regierung, Justiz, Polizei und Aufsicht über den öffentlichen Dienst zusammen. Die Verfassung schützt die Religionsfreiheit, die öffentliche Religionsausübung und die freie Meinungsäußerung. Das Gesetz Nr. 1.299 von 2005 regelt die Pressefreiheit und erlaubt zugleich Einschränkungen zum Schutz der Würde, der Privatsphäre, des Pluralismus und der öffentlichen Ordnung. Das Journal de Monaco veröffentlicht amtliche Rechtsinformationen. Die Sitzungen des Nationalrats und des Gemeinderats sind öffentlich; die Kommunikationsabteilung der Regierung und gouv.mc bieten amtliche Informationen und Zugang zu Verwaltungsdiensten. Die Direction de la Sûreté Publique ist für die Polizei zuständig. Die Compagnie des Carabiniers du Prince und das Corps des Sapeurs-Pompiers bilden die Force Publique. Die Carabiniers schützen den Fürsten, die fürstliche Familie und den Palast und übernehmen zeremonielle Aufgaben sowie Aufgaben zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung. Die Sapeurs-Pompiers kümmern sich um Brände, Rettungseinsätze, chemische und radiologische Gefahren, medizinische Notfälle, Umweltverschmutzungen und die Planung des Bevölkerungsschutzes. Zu den nationalen Plänen gehören ORMOSE, Plan Red und weitere Sonderpläne. Für Notrufe gelten die Nummern 18 und 112. Monaco arbeitet bei grenzüberschreitenden Polizei-, Feuerwehr- und Rettungseinsätzen auch mit Frankreich zusammen, behält aber die souveräne Entscheidungsbefugnis.
Staat in Monaco
Monaco ist ein souveräner Staat, der als erbliche konstitutionelle Monarchie organisiert ist, rechtsstaatlichen Grundsätzen folgt und ein System zum Schutz der Grundrechte hat. Der Souveräne Fürst übt die höchste Exekutivgewalt aus. Der Nationalrat beschließt Gesetze gemeinsam mit dem Fürsten; die Gerichte erfüllen die rechtsprechende Funktion. Das Land hat eine einzige Gemeinde, die Commune de Monaco, und keine regionale oder mittlere Verwaltungsebene. Öffentliche Verwaltung, Haushalt, Aufsichtsorgane und Force Publique sind Teil dieser stark zentralisierten Stadtstaatsstruktur.
Tipp
Betrachten Sie Monaco als stark zentralisierten Staat und klären Sie zuerst, um welche Angelegenheit es geht. Ermitteln Sie, ob ein Ministerium, die Gemeinde, der Nationalrat, ein Gericht oder die Force Publique zuständig ist. Prüfen Sie dann die verfahrensspezifischen Anforderungen, Gebühren und Fristen über den zuständigen amtlichen Kanal. Gehen Sie nicht davon aus, dass die Zusammenarbeit mit Frankreich, öffentliche Sitzungen oder kommunale Zuständigkeiten dieselben Befugnisse und Verfahren bedeuten wie in einem größeren Land.

