Das Strafrecht Moldaus gilt landesweit und beruht hauptsächlich auf dem Codul penal (CP) und dem Codul de procedură penală (CPP). Es folgt den Grundsätzen der Gesetzmäßigkeit, den Verfassungs- und Menschenrechtsanforderungen sowie der persönlichen Verantwortlichkeit. Strafbarkeit setzt im Allgemeinen Vorsatz oder Fahrlässigkeit voraus. Der CP regelt auch Vorbereitung und Versuch, Mittäterschaft, wiederholte Straftaten und das Zusammentreffen mehrerer Straftaten. Straftaten werden als ușoară und mai puțin gravă bis gravă, deosebit de gravă und excepțional de gravă eingestuft. Natürliche Personen sind im Allgemeinen ab 16 Jahren strafmündig; zwischen 14 und 16 Jahren gilt Strafmündigkeit nur für gesetzlich aufgeführte Straftaten. Juristische Personen können ebenfalls für rechtswidrige Verstöße gegen Pflichten oder Verbote strafrechtlich verantwortlich sein; öffentliche Behörden sind davon ausgenommen. Der CP erfasst Straftaten gegen Leben, körperliche Unversehrtheit, Freiheit, sexuelle Selbstbestimmung, Eigentum, Familienbeziehungen, öffentliche Sicherheit, Verkehrssicherheit, Computersysteme und elektronische Kommunikation. Er umfasst auch Menschenhandel, Korruption und Straftaten im Zusammenhang mit öffentlichen Ämtern. Gewöhnliche Verkehrsverstöße bleiben Ordnungswidrigkeiten und sind keine Straftaten. Ein Verstoß eines Fahrers gegen Verkehrs- oder Fahrzeugsicherheitsregeln, der fahrlässig eine mittelschwere Körperverletzung verursacht, kann zum Beispiel nach Artikel 264 CP strafbar sein. Möglich sind eine Geldstrafe von bis zu 650 konventionellen Einheiten, 180 bis 240 Stunden unbezahlte gemeinnützige Arbeit oder eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren; zusätzlich kann ein Fahrverbot von bis zu zwei Jahren verhängt werden. Schwerere Verletzungen oder Todesfälle können eine verschärfte strafrechtliche Verantwortlichkeit begründen. Eine Anzeige oder Beschwerde bei der Polizei (Poliția) oder Staatsanwaltschaft (Procuratura) kann das Verfahren einleiten. Nach der Registrierung bezeichnet urmărire penală das strafrechtliche Ermittlungsverfahren. Die Staatsanwaltschaft leitet oder beaufsichtigt die Ermittlungen rechtlich und kann Anklage erheben; die Polizei und ihre Nationale Ermittlungsinspektion führen Ermittlungen durch. Je nach Fall können das CNA, PCCOCS oder CTCEJ für spezialisierte Angelegenheiten zuständig sein. Ermittler können Aussagen, Dokumente, Durchsuchungen, Beschlagnahmen, forensische Gutachten, digitale Beweise und besondere Ermittlungsmaßnahmen nutzen. Wo das Gesetz es verlangt, ist eine gerichtliche Genehmigung erforderlich. Eine verdächtige oder beschuldigte Person hat das Recht zu schweigen, sich nicht selbst zu belasten, eine Anwältin oder einen Anwalt zu haben, schriftliche Informationen über den Vorwurf zu erhalten, bei Bedarf eine Dolmetschung oder Übersetzung zu nutzen, Beweise anzufechten und Ermittlungsmaßnahmen zu beanstanden. Erwachsene dürfen bis zu 72 Stunden und Minderjährige bis zu 24 Stunden festgehalten werden; das Festnahmeprotokoll muss innerhalb von drei Stunden erstellt werden. Untersuchungshaft dauert anfänglich höchstens 30 Tage; jede Verlängerung darf höchstens 30 Tage betragen. Vor einem erstinstanzlichen Urteil ist die Gesamtdauer der Untersuchungshaft für Erwachsene auf 12 Monate und für Minderjährige auf 8 Monate begrenzt. Nicht freiheitsentziehende Präventivmaßnahmen haben Vorrang, wenn sie die Risiken ausreichend berücksichtigen; Haftentscheidungen können angefochten werden. Nach Abschluss der Ermittlungen kann die Staatsanwaltschaft das Verfahren einstellen oder den Fall an ein Gericht verweisen. Beschuldigte, Verteidigung und Geschädigte können im Allgemeinen vor dem rechizitoriu, dem Dokument zur Übermittlung der Anklage an das Gericht, die Akte einsehen. Anschließend wird der Fall vor einem Gericht erster Instanz verhandelt und kann einer ordentlichen Überprüfung oder Berufung unterzogen werden. Es gilt die Unschuldsvermutung. Verhandlungen sind grundsätzlich öffentlich; das Gericht kann sie schließen, wenn das Gesetz den Schutz der Privatsphäre, Sicherheit oder anderer geschützter Interessen rechtfertigt. Internationale Rechtshilfe in Strafsachen und Auslieferung erfolgen über Kanäle unter Beteiligung der Staatsanwaltschaft und des Justizministeriums. Mögliche Sanktionen sind Geldstrafe, Berufs- oder Tätigkeitsverbot, Entzug oder Aufhebung der Fahrerlaubnis, Verlust militärischer oder besonderer Ränge und Titel, gemeinnützige Arbeit, Freiheitsstrafe und lebenslange Freiheitsstrafe. Gerichte können außerdem Einziehung oder andere besondere Maßnahmen, eine bedingte Strafaussetzung oder bedingte Entlassung anordnen, einschließlich eines gesetzlich möglichen Ersatzes eines Teils der noch nicht verbüßten Strafe. Juristische Personen können hauptsächlich mit Geldstrafen, Tätigkeitsbeschränkungen oder Auflösung belegt werden. Die Nationale Strafvollzugsbehörde (Agenția Națională a Penitenciarelor) vollzieht Haftstrafen; die Nationale Bewährungsinspektion (Inspectoratul Național de Probațiune) beaufsichtigt Bewährung, Alternativen zur Haft und Wiedereingliederung vor oder nach einer Strafe. Kosten und Dauer hängen vom Fall ab; Moldau hat keine einheitliche allgemeine Gebühr oder Frist für alle Strafverfahren. Eine geschädigte Person kann nach Feststellung eines Schadens durch begründete Anordnung den Status als parte vătămată erhalten. Minderjährige Geschädigte erhalten diesen Status automatisch und benötigen dafür keine Zustimmung. Geschädigte können Informationen über den Vorwurf erhalten, Aussagen machen, Dokumente und Beweise vorlegen, Befangenheit geltend machen, nach den Ermittlungen die Akte einsehen, einen zivilrechtlichen Entschädigungsanspruch geltend machen und einschlägige Entscheidungen anfechten. Nach CPP und Gesetz Nr. 105/2008 kann Schutz Identitätsschutz, eine sichere Vernehmung, eine nichtöffentliche Verhandlung oder Videokonferenz umfassen, insbesondere wenn in schweren, besonders schweren oder außergewöhnlich schweren Fällen Leben, körperliche Unversehrtheit, Freiheit oder Eigentum gefährdet sind. Die Staatsanwaltschaft kann Geschädigte und Zeugen schützen. Staatliche Rechtshilfe über das CNAJGS kann schutzbedürftigen oder gesetzlich erfassten Geschädigten zustehen, darunter Betroffenen schwerer Straftaten gegen die Person, von Folter, sexueller Gewalt, häuslicher Gewalt oder Menschenhandel. Kostenlose allgemeine und teilweise Rechtshilfe hängen von der Anspruchsberechtigung ab; teilweise Hilfe kann bei einem Einkommen von höchstens 30% über dem nationalen Mindestlohn verfügbar sein. Das Jugendstrafrecht gilt für Personen unter 18 Jahren. Bei einer erstmaligen ușoară- oder mai puțin gravă-Straftat kann ein Minderjähriger unter bestimmten Umständen von strafrechtlicher Verantwortlichkeit befreit werden, wenn eine Besserung ohne Strafe möglich ist. Erziehungsmaßnahmen können Verwarnung, elterliche oder staatliche Aufsicht, Schadenswiedergutmachung, psychologische Rehabilitation, Schulpflicht, ein Bewährungsprogramm oder eine berufliche Qualifizierung umfassen. Minderjährige Geschädigte und Zeugen sollen in altersgerechten Räumen vernommen werden. Zu den Schutzmaßnahmen gehören Ton- oder Videoaufzeichnung, getrennte Beobachtungsmöglichkeiten und Vorkehrungen gegen wiederholte Traumatisierung. Ermittlungen zu Computersystemen, unbefugtem Zugriff, Abfangen, Daten- oder Systemeingriffen, unzulässigen Werkzeugen oder Zugangsdaten, Computerfälschung und Computerbetrug können digitale Beweise, Finanzermittlungen, Kryptoasset- oder Blockchain-Analysen und internationale Zusammenarbeit nutzen. Die INI oder CTCEJ, die Staatsanwaltschaft und gegebenenfalls CNA oder PCCOCS können beteiligt sein. Eine informelle Einigung kann die Strafverfolgung öffentlicher Straftaten nicht ersetzen, sofern keine gesetzliche Einstellungs- oder Versöhnungsregel greift.
Strafrecht in Moldau
Das Strafrecht in Moldau bestimmt Straftatbestände, persönliche Verantwortlichkeit, Ermittlungen, Gerichtsverfahren und Sanktionen. Der Codul penal legt Straftaten und Strafen fest; der Codul de procedură penală regelt Ermittlungen, Beweise, Haft, Verteidigung und Gerichtsverfahren. Das System schützt außerdem Geschädigte und enthält besondere Vorschriften für Minderjährige, Verkehrsdelikte und digitale Straftaten.
Tipp
Behandeln Sie eine Strafsache in Moldau als zeitkritisches Gerichtsverfahren: Sichern Sie Beweise, organisieren Sie Verteidigungs- oder Opferhilfe und dokumentieren Sie jeden Verfahrensschritt. Das geeignete Vorgehen hängt zunächst davon ab, ob Sie beschuldigt, geschädigt oder minderjährig sind oder ob es um ein Verkehrs- oder digitales Delikt geht. Verlassen Sie sich bei Haft, schweren Verletzungen, sexueller Gewalt, Menschenhandel oder erheblichem finanziellem oder digitalem Schaden nicht auf informelle Einigungen, angenommene Strafen oder allgemeine Onlineauskünfte.

