Das Einwanderungssystem Moldaus beruht hauptsächlich auf Gesetz 200/2010 über den Status ausländischer Staatsangehöriger, Gesetz 270/2008 über Asyl, Gesetz 274/2011 über die Integration ausländischer Staatsangehöriger, Gesetz 200/2025 über Freizügigkeit und Aufenthalt von Bürgerinnen und Bürgern der Europäischen Union sowie Gesetz 253/2025 über die Staatsangehörigkeit, das seit dem 24. Dezember 2025 gilt. Die nationalen Regeln gelten in ganz Moldau. IGM und Servicestellen sind jedoch in Chișinău, Bălți, Comrat und Cahul tätig; inhaltliche Unterschiede nach Stadt sind nicht belegt. Für die Einreise sind normalerweise ein gültiges anerkanntes Reisedokument, gegebenenfalls ein Visum oder Aufenthaltstitel, ein Nachweis des Reisezwecks, ausreichende finanzielle Mittel und, falls erforderlich, ein Nachweis der Rück- oder Weiterreise nötig. Ein Einreiseverbot, ein Unzulässigkeitsgrund oder eine Gefahr für die nationale Sicherheit, öffentliche Ordnung oder Gesundheit kann die Einreise verhindern. Kurzaufenthalte richten sich im Allgemeinen nach der Regel von 90 Tagen innerhalb eines Zeitraums von 180 Tagen. Ein Visum der Kategorie D für einen längerfristigen Aufenthalt kann für bis zu 12 Monate ausgestellt werden; die zulässige Aufenthaltsdauer richtet sich nach den Visabedingungen. Bürgerinnen und Bürger der Europäischen Union können nach den geltenden Regeln visumfrei für bis zu 90 Tage einreisen. Rechtsgrundlagen für längere oder besondere Aufenthalte sind unter anderem Beschäftigung, Studium, Familienzusammenführung, Investitionen, leitende oder spezialisierte Tätigkeiten, Arbeit im Informationstechnologiebereich, Tätigkeit als digitale Nomadin oder digitaler Nomade, humanitäre, religiöse oder ehrenamtliche Tätigkeiten, medizinische Behandlung, Schutz als Opfer von Menschenhandel oder häuslicher Gewalt sowie Projekte von nationalem Interesse. Für vertraglich erbrachte Dienstleistungen, selbstständige Tätigkeiten, saisonale Landwirtschaft, grenzüberschreitende Arbeit und bestimmte Tätigkeiten im Informationstechnologiebereich können zeitlich begrenzte Ausnahmen gelten. Erforderliche Dokumente, Visumkategorie und Aufenthaltsverfahren hängen von der jeweiligen Rechtsgrundlage ab. Wer länger als 90 Tage bleiben möchte, benötigt im Allgemeinen eine befristete Aufenthaltserlaubnis. Üblicherweise ist ein Visum der Kategorie D die Grundlage. Für bestimmte Investorinnen und Investoren und Anteilseigner, Arbeitsmigrantinnen und -migranten sowie Opfer von Menschenhandel oder häuslicher Gewalt gelten Ausnahmen. Eine Aufenthaltskarte weist Identität, Rechtsstatus, Aufenthaltszweck und Gültigkeitsdauer aus. Anträge werden im Allgemeinen persönlich mit Originalen und Kopien eingereicht. Für bestimmte Beschäftigungs- und Investitionsanträge kann das elektronische Antragssystem der IGM genutzt werden. Für eine Beschäftigung sind normalerweise ein individueller Arbeitsvertrag, eine Aufenthaltsentscheidung oder eine andere anerkannte Rechtsgrundlage, ein Reisepass, ein Wohnungsnachweis, ein Foto und ein mit Apostille versehener oder legalisierter sowie ins Rumänische übersetzter Strafregisterauszug erforderlich. Wenn ein Visum benötigt wird, ist D/AM die übliche Visumkategorie für einen längerfristigen Arbeitsaufenthalt. Die Genehmigung bleibt an den bewilligten Zweck und Status gebunden. Moldau bietet außerdem besondere Verfahren für Arbeitsmigrantinnen und -migranten, entsandte Beschäftigte, vorrangig behandelte Arbeitskräfte, hochqualifizierte Beschäftigte, Lehrkräfte, Beschäftigte in Kultur, Gesundheit und Sport, Führungskräfte und Fachkräfte im Informationstechnologiebereich, Beschäftigte in Freihandelszonen und digitale Nomadinnen und Nomaden. Für ein Studium ist in der Regel eine Zulassung oder Bestätigung einer akkreditierten öffentlichen oder privaten Bildungseinrichtung erforderlich. Wenn ein Visum benötigt wird, ist D/AS die einschlägige Kategorie für ein längerfristiges Studium. Der Antrag umfasst gewöhnlich Reisepass, Wohnungsnachweis, Krankenversicherung, Finanzierungsnachweis oder Stipendium sowie einen übersetzten und legalisierten Strafregisterauszug. Eine Aufenthaltserlaubnis zum Studium gilt gewöhnlich für die Dauer des Studiums; der bewilligte Aufenthaltszweck muss weiterhin erfüllt werden. Bei einer Familienzusammenführung wird üblicherweise D/VF benötigt, wenn ein Visum erforderlich ist. Berechtigte Familienangehörige sind in der Regel Ehepartner, minderjährige Kinder, Eltern und Vormunde. Bürgerinnen und Bürger Moldaus können auch einen Partner nachholen, mit dem sie gemeinsame minderjährige Kinder haben. Die zusammenführende Person muss normalerweise moldauische Staatsangehörige oder vorübergehend beziehungsweise dauerhaft aufenthaltsberechtigt sein. Das Antragsverfahren kann eine Genehmigung oder Mitteilung, Heirats- oder Geburtsurkunden, Wohnungsnachweis, Krankenversicherung und Unterhalt von mindestens einem durchschnittlichen Monatslohn je Familienmitglied erfordern. Minderjährige können von der üblichen Krankenversicherungspflicht ausgenommen sein. In der Regel erscheinen beide Familienangehörigen persönlich zur Antragstellung. Die Antragsfrist beträgt üblicherweise 30 Tage, in Fällen mit Bürgerinnen und Bürgern der Europäischen Union 15 Tage. Änderungen des Reisepasses, der Anschrift oder Staatsangehörigkeit müssen IGM im Allgemeinen innerhalb von 15 Tagen gemeldet werden. Anträge auf Verlängerung des Aufenthalts sind üblicherweise mindestens 30 Tage vor Ablauf einzureichen. Für Bürgerinnen und Bürger der Europäischen Union sowie in Beschäftigungs- und Investitionsfällen gilt im Allgemeinen eine Frist von 15 Tagen. Bei verspäteter Einreichung kann eine Verwaltungsbuße von 18 bis 30 konventionellen Einheiten verhängt werden. Aufenthaltsberechtigte müssen den genehmigten Zweck einhalten, nach Ablauf des rechtmäßigen Aufenthalts ausreisen und Identitäts- und Aufenthaltsangaben aktuell halten. Schutzverfahren sind vom gewöhnlichen Migrationsverfahren getrennt. Asyl kann ausschließlich innerhalb Moldaus persönlich bei IGM, dem Grenzschutz, der Polizei oder den Gefängnisbehörden beantragt werden. Der Antrag kann mündlich oder schriftlich erfolgen, auch an der Grenze; Sammelanträge sind nicht zulässig. Ein verspäteter Antrag wird nicht allein wegen der Verspätung abgelehnt. Während ein Asylantrag geprüft wird, werden unerlaubte Einreise oder Aufenthalt nicht bestraft. Zu den Schutzgarantien gehören Vertraulichkeit und das Verbot, eine Person in ernsthafte Gefahr zurückzuführen. Schutzformen sind Flüchtlingsstatus, humanitärer Schutz, vorübergehender Schutz und politisches Asyl. Die gewöhnliche Asylprüfung dauert ein bis sechs Monate und kann um bis zu drei Monate verlängert werden. Ein beschleunigtes Verfahren kann 15 Tage dauern; Fälle mit besonderem Unterstützungsbedarf werden nicht beschleunigt. Schutzberechtigte dürfen arbeiten und studieren sowie an der Sozialversicherung teilnehmen. Kostenlose Rechtsberatung und Übersetzungen sind auch für Verwaltungs- und Gerichtsverfahren verfügbar. Für einen Daueraufenthalt sind in der Regel drei Jahre befristeter Aufenthalt bei Familienzusammenführung und fünf Jahre bei den meisten anderen Kategorien erforderlich. Bürgerinnen und Bürger der Europäischen Union und ihre Familienangehörigen brauchen im Allgemeinen fünf Jahre ununterbrochenen rechtmäßigen Aufenthalt und können einen unbefristeten Status erhalten. Aufenthaltszeiten aufgrund eines Studiums, bestimmter Tätigkeiten im Informationstechnologiebereich, entsandter Arbeit, Projekten von nationalem Interesse, Freihandelszonen sowie religiöser, humanitärer oder ehrenamtlicher Tätigkeit können unberücksichtigt bleiben. Zu den Anforderungen können eine gültige befristete Aufenthaltserlaubnis oder anerkannte Rechtsgrundlage, geeigneter Wohnraum, ausreichende Rumänischkenntnisse, ein in den letzten drei Jahren unbelastetes Strafregister, Krankenversicherung und ausreichende Mittel oder Beiträge für die jeweilige Kategorie gehören. Der Antrag sollte im Allgemeinen mindestens 90 Tage vor Ablauf des bestehenden Status gestellt werden. Die Prüfung dauert üblicherweise 90 Tage und kann um bis zu 60 Tage verlängert werden. Integrationshilfe nach Gesetz 274/2011 wird von IGM und Zentren für ausländische Staatsangehörige in Form von Information, Rechtsberatung und sozio-professioneller Unterstützung angeboten. Eine allgemeine Rumänischprüfung für jede befristete Aufenthaltserlaubnis gibt es in Moldau nicht. Rumänischkenntnisse sind jedoch für den Daueraufenthalt und die Staatsangehörigkeit relevant. Die Prüfung zur Staatsangehörigkeit umfasst Rumänisch und die Verfassung. Die Staatsangehörigkeit kann durch Geburt, Adoption, Anerkennung, Einbürgerung oder Wiedererwerb erlangt werden. Für eine Einbürgerung sind im Allgemeinen ein Mindestalter von 18 Jahren, ein rechtmäßiger Daueraufenthalt, Rumänisch- und Verfassungskenntnisse, rechtmäßiges Einkommen und das Fehlen eines Ablehnungsgrundes nach Artikel 19 erforderlich. Die Dauer des ununterbrochenen Aufenthalts kann 10 Jahre betragen, acht Jahre für Staatenlose oder Menschen mit internationalem Schutz oder politischem Asyl, fünf Jahre für eine Person, die seit vor dem 18. Geburtstag in Moldau lebt, drei Jahre Ehe mit einer moldauischen Staatsangehörigen oder einem moldauischen Staatsangehörigen oder drei Jahre Aufenthalt bei einem moldauischen Elternteil oder Kind. Eine Anerkennung kann für in Moldau Geborene, Personen mit einem in Moldau geborenen Elternteil, Großelternteil oder Urgroßelternteil, Personen mit Bezug zu historischen moldauischen Gebieten sowie Nachkommen deportierter oder geflüchteter Menschen infrage kommen. Anträge werden persönlich und ohne Bevollmächtigte oder Vermittler gestellt. Die Prüfung eines Anerkennungsantrags kann bis zu einem Jahr dauern und um bis zu sechs Monate verlängert werden. Für Staatsangehörigkeitsangelegenheiten ist die Agentur für öffentliche Dienste zuständig. Visa werden vom Außenministerium und den diplomatischen Vertretungen bearbeitet. Die Standardgebühr für ein Visum der Kategorie D beträgt EUR 40; eine Reisekrankenversicherung muss im Allgemeinen mindestens EUR 30.000 abdecken. Dienstleistungen der IGM für Arbeitsgenehmigungen und Aufenthalt können Gebühren umfassen, etwa MDL 90 zuzüglich MDL 3.600 für eine Arbeitserlaubnis bei einer Bearbeitungszeit von 15 Arbeitstagen, MDL 90 zuzüglich MDL 1.800 für eine Arbeitsverlängerung sowie andere Gebühren für Erteilung oder Verlängerung je nach Bearbeitungsdauer. Eine Aufenthaltskarte für Bürgerinnen und Bürger der Europäischen Union kann MDL 350 zuzüglich MDL 150 kosten. Die Bearbeitung dauert drei Arbeitstage für eine EU-Bürgerin oder einen EU-Bürger und 30 Arbeitstage für ein Familienmitglied. Die Anerkennung der moldauischen Staatsangehörigkeit kann MDL 6.650 zuzüglich MDL 180 kosten. Gebühren können sich nach dem geltenden Tarif ändern. Die Ablehnung einer Einladung, eines Visums, einer Aufenthaltskarte oder eines Aufenthaltstitels muss in der jeweils vorgeschriebenen Form mitgeteilt werden und kann mit einer Verwaltungsbeschwerde oder vor Gericht angefochten werden. Ein Asylbescheid nennt das Rechtsmittelverfahren und sieht, wo zutreffend, kostenlose Übersetzung und gerichtliche Vertretung von Amts wegen vor. Gegen eine Ablehnung im beschleunigten Asylverfahren kann innerhalb von fünf Arbeitstagen beim Berufungsgericht Beschwerde eingelegt werden; eine Gerichtsentscheidung ist innerhalb von 30 Tagen vorgesehen. Ein Rückkehrverfahren kann auf unerlaubte Einreise oder Aufenthalt, Widerruf eines Visums oder Aufenthaltstitels, Ablehnung einer Verlängerung, Verlust des Daueraufenthalts oder Ende des Schutzes folgen. Einer begleiteten Abschiebung kann eine freiwillige Rückkehr vorausgehen; außerdem kann ein Einreiseverbot verhängt werden. Öffentliche Unterbringung in Gewahrsam erfordert eine richterliche Anordnung. Unterstützte freiwillige Rückkehr ist verfügbar, doch keine Rückkehrmaßnahme darf gegen das Verbot verstoßen, eine Person in ernsthafte Gefahr zurückzuführen.
Einwanderungsrecht in Moldau
Das Einwanderungsrecht in Moldau regelt Einreise, Visa, Aufenthalt, Schutz, Daueraufenthalt und Staatsangehörigkeit. Das passende Verfahren hängt von Aufenthaltszweck, Staatsangehörigkeit, Dauer und persönlicher Situation ab. Die Generalinspektion für Migration (IGM) ist die wichtigste Behörde für Migrationsfragen; Visa werden von diplomatischen Vertretungen ausgestellt, für Staatsangehörigkeitsfragen ist die Agentur für öffentliche Dienste zuständig.
Tipp
Kläre vor Reisebuchung, Arbeitsaufnahme, Studienbeginn oder Antragstellung die rechtliche Grundlage für deinen Aufenthalt in Moldau. Ordne Aufenthaltszweck, Staatsangehörigkeit und geplante Dauer dem passenden Visum oder Aufenthaltsstatus zu und halte Fristen, Meldepflichten, Dokumente und Gebühren in einem schriftlichen Kalender fest. Bei Schutzanträgen, Ablehnungen und Rückkehrmaßnahmen solltest du unverzüglich rechtliche Hilfe suchen.

