Die mauretanische Lehre ist eine arbeitsplatzbasierte Form der Formation Technique et Professionnelle (FTP, technische und berufliche Bildung). Auszubildende lernen überwiegend bei Handwerksbetrieben, Unternehmen, öffentlichen Einrichtungen oder Verwaltungen und erhalten mindestens 10 % ergänzenden allgemeinen oder technischen Unterricht über eine FTP-Einrichtung, Kammer, Berufsorganisation, ein öffentliches oder privates Unternehmen oder einen Verband. Die praktische Ausbildung macht normalerweise etwa 80 % der Gesamtdauer aus. Sie umfasst berufliche Kompetenzen, Arbeitsethik und Fachsprache. Der genaue Ablauf hängt von Beruf, Spezialisierung und Abschluss ab. Eine Lehre dauert üblicherweise ein bis drei Jahre. Beruf, Abschluss und abschließende Bezeichnung richten sich nach dem einschlägigen Ministerialdekret. Andere FTP-Bildungswege können nach etwa sechs bis neun Monaten zu einem Certificat de Compétence (CC, Kompetenzzertifikat), nach zwei Jahren zu einem Certificat d'Aptitude Professionnelle (CAP, Berufsbefähigungszeugnis), nach zwei Jahren zu einem Brevet de Technicien (BT, Technikerzeugnis), nach drei Jahren zu einem technischen Baccalauréat oder nach zwei Jahren zu einem Brevet de Technicien Supérieur (BTS, höheres Technikerzeugnis) führen. Der Zugang zu diesen formellen Bildungswegen hängt vom erforderlichen Schulniveau oder einem früheren Abschluss ab. Für einen Lehrvertrag gelten daher nicht dieselben Zugangsvoraussetzungen wie für ein schulisches FTP-Programm. Zugang zur Lehre haben grundsätzlich mauretanische Jugendliche, die bei Unterzeichnung des Vertrags mindestens 15 Jahre alt sind. Für bestimmte Berufe können zusätzliche Voraussetzungen gelten. Ein Minister kann eine Überschreitung des gesetzlichen Höchstalters zulassen, wenn eine Branche Vorrang hat oder keine geeignete Alternative besteht. Bewerberinnen und Bewerber mit einer körperlichen Behinderung sind von der gesetzlichen Höchstaltersbedingung ausgenommen. Die FTP-Einrichtung und der Arbeitgeber prüfen gemeinsam die Wünsche und Eignung der Bewerberinnen und Bewerber. Eine Ausbildungsstelle setzt außerdem einen verfügbaren Platz, qualifizierte Betreuung, Ausstattung, Finanzierung und sichere Arbeitsbedingungen voraus. Ausbildungsbetriebe können Handwerker, mauretanische oder ausländische Unternehmen, öffentliche Einrichtungen oder Verwaltungen sein. Sie müssen geeignete Räumlichkeiten und Ausrüstung, tatsächliche berufsbezogene Arbeit, einen rechtmäßigen Betrieb und eine qualifizierte betreuende Person, den maître d'apprentissage, bereitstellen. Der maître d'apprentissage muss den Beruf beherrschen, mindestens zwei Jahre Erfahrung haben, pädagogisch geeignet sein, einen guten Leumund besitzen und die vorgeschriebene pädagogische Ausbildung absolvieren. Arbeitgeber dürfen Auszubildende nicht einsetzen, um ihre bestehende Belegschaft zu verringern. Die gesetzlichen Quoten verlangen mindestens eine auszubildende Person bei Handwerkern oder Arbeitgebern mit ein bis fünf Beschäftigten, zwei bei sechs bis zehn, drei bei elf bis zwanzig, vier bei einundzwanzig bis vierzig, fünf bei einundvierzig bis einhundert, eine Person je zwanzig Beschäftigte bei 101 bis 500 und mindestens 5 % der Belegschaft bei mehr als 500 Beschäftigten. Der Lehrvertrag ist schriftlich und hat drei Parteien: Arbeitgeber, Auszubildende oder gesetzliche Vertretung und FTP-Einrichtung. Er folgt dem Standardmodell und benötigt für seine Rechtswirksamkeit eine ministerielle Validierung. Die Parteien hinterlegen drei Exemplare bei der FTP-Einrichtung. Der Vertrag ist gebühren- und stempelfrei. Nach den Vorschriften gilt er automatisch als genehmigt, wenn innerhalb von 30 Tagen keine Ablehnung erfolgt. Die Probezeit kann bis zu einem Monat dauern, für die auszubildende Person ab Unterzeichnung höchstens 15 Tage. Auszubildende erhalten von Beginn an ein livret d'apprentissage (Ausbildungsheft). Arbeitgeber und FTP-Einrichtung erstellen gemeinsam den Ausbildungsplan, ordnen Lernmodule und Kompetenzen zu, legen Dauer und Abfolge fest und bestimmen den Bewertungsplan. Der Arbeitgeber muss eine schrittweise, systematische und vollständige praktische Ausbildung, einen geeigneten Arbeitsplatz, Schutzausrüstung und sichere Bedingungen bereitstellen. Für die Ausbildungsumgebung trägt er die zivilrechtliche Verantwortung. Bei Minderjährigen muss der Arbeitgeber Abwesenheiten, disziplinarische Probleme und Unfälle melden. Das Ministerium und andere an den Vertrag gebundene Stellen können Besuche und Inspektionen am Arbeitsplatz anordnen. Auszubildende sind nicht in der Pflichtsozialversicherung abgesichert; der Arbeitgeber ist von Sozialversicherungsbeiträgen für sie befreit. Die FTP-Einrichtung versichert sie gegen Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten. Gesetzliche Beihilfen für Auszubildende oder Praktikanten können vorgesehen sein, doch die verfügbaren nationalen Informationen belegen keinen einheitlichen Betrag. Familienleistungen können von regelmäßiger Anwesenheit und den geltenden Gesetzen abhängen. Über den Mechanismus 2FTP kann der Bedarf an beruflicher und technischer Ausbildung von Arbeitgebern, Verbänden und öffentlich-privaten Einrichtungen teilweise finanziert werden, darunter betriebliche Ausbildung, alternierende Ausbildung, Lehre, Selbstständigkeit und förderfähige Programme. Öffentliche und private FTP-Einrichtungen bieten formelle Alternativen und können zu CC-, CAP-, BT- und BTS-Abschlüssen oder zum technischen Baccalauréat führen. Zum öffentlichen Netz gehören 20 Établissements d'Enseignement Technique et de Formation Professionnelle sowie CSET und Institut IGHRAA. Einrichtungen befinden sich unter anderem in Nouakchott, Nouadhibou, Néma, Aioun, Kiffa, Kaédi, Boghé, Aleg, Rosso, Atar, Tidjikja, Sélibabi, Zouérat und Akjoujt. Private Angebote konzentrieren sich hauptsächlich auf Nouakchott. Einige private Anbieter vergeben staatlich anerkannte Abschlüsse; andere bieten nur berufliche Qualifizierung ohne offizielle Zertifizierung. CSET ist eine autonome öffentliche Einrichtung, die 1982 gegründet wurde und BTS-Ausbildung sowie Vorbereitung von Ausbildenden in Bereichen wie Elektrotechnik, Mechanik, Bau, Metallarbeit, Informations- und Kommunikationstechnologie, Instandhaltung und Buchhaltung anbietet. Lehre und FTP-Programme decken Industrie, Bau, Energie, Landwirtschaft, Fischerei, Bergbau, Öl und Gas, Informations- und Kommunikationstechnologie, Handel und Dienstleistungen ab. Das Ministerium verzeichnete 5.132 Lernende in 45 Bereichen 2019/20 und 12.188 Lernende in 86 Bereichen 2023/24; für 2024/25 waren 19.000 Lernende in 94 Bereichen geplant. 2025 eröffnete im Viertel Ksar in Nouakchott eine Bergbau-, Erdöl- und Gasschule mit gemeldeten Investitionen von etwa 211 Millionen MRU. Eine öffentlich-private Partnerschaft mit Kinross bildete 2025 180 junge Menschen aus; der Unterricht bestand zu 30 % aus Theorie und zu 70 % aus Praxis am Arbeitsplatz und umfasste Zertifikate und Werkzeugsätze. Kurze Qualifizierungskurse, arbeitsplatz- oder alternierende Programme mit 2FTP-Unterstützung und Chantier-École-Projekte bieten nicht formelle Bildungswege. Informelles Lernen bei Handwerkern oder Unternehmen kann echte Kompetenzen vermitteln, führt aber nicht automatisch zu einem landesweit anerkannten Abschluss. 2025 bot TECHGHIL 100 Plätze für ein Berufszertifikat für mauretanische Staatsangehörige an, die durch informelle Lehre Kompetenzen erworben und mindestens fünf Jahre Berufserfahrung hatten. Zu den ausgeschriebenen Berufen gehörten Schwergerätemechanik, Industriestrom, Instrumentierung, Klempnerei, Kesselbau, Gerüstmontage und Schalungsbau. Dies war ein konkretes Angebot und kein Nachweis für ein landesweites System zur automatischen Anerkennung früherer Kompetenzen. Die Vorschriften zur Lehre beruhen hauptsächlich auf Gesetz 2018-038, Gesetz 2022-023, Dekret 2021-158 zu Lehre und Quoten sowie Ministerialverordnungen zu Berufen, Zugang, Abschlüssen, Dauer und Prüfungen. Arbeitgeber und FTP-Einrichtung bewerten gemeinsam das Ausbildungsprogramm. Der Abschluss kann zu einem FTP-Diplom mit dem Zusatz „alternierende Ausbildung“ führen. Arbeitgeber können erfolgreiche Auszubildende ohne vorherige staatliche Vermittlung direkt einstellen, müssen die Einstellung aber dem Vermittlungssystem melden. Nicht eingestellte Auszubildende können von der FTP-Einrichtung Unterstützung bei der beruflichen Integration und Beratung erhalten. Der Vertrag kann durch Abbruch, Disziplinargründe, mehrere Verträge, Tod, Zahlungsunfähigkeit oder Schließung der Betriebsstätte oder dauerhafte Arbeitsunfähigkeit enden. Ein Arbeitgeber, der den Vertrag beendet, muss dies innerhalb von 15 Tagen schriftlich melden. Streitigkeiten gehen zunächst an einen Ad-hoc-Schlichtungsausschuss, dann an die Arbeitsinspektion und das zuständige Gericht. Eine missbräuchliche Kündigung durch den Arbeitgeber kann zur Rückzahlung bestimmter Ausbildungskosten und zu Schadenersatz führen. Wechselt eine auszubildende Person den Arbeitgeber, kann die bereits in derselben Spezialisierung oder im selben Beruf absolvierte Zeit üblicherweise anerkannt werden. Das Ministerium für technische und berufliche Bildung und seine Generaldirektion überwachen das System; INAP-FTP und teilnehmende Einrichtungen unterstützen die Umsetzung. Das für Arbeit zuständige Ministerium und die Arbeitsinspektion sind für die arbeitsbezogene Aufsicht zuständig, während TECHGHIL Vermittlung und ausgewählte Programme zur beruflichen Integration unterstützt. Die genauen berufsspezifischen Zugangsvoraussetzungen, Gebühren privater Schulen, Beihilfen und vollständigen Prüfungsregeln müssen bei der zuständigen FTP-Einrichtung oder Behörde erfragt werden, da sie in Mauretanien nicht einheitlich sind.
Berufsausbildung in Mauretanien
Eine Berufsausbildung in Mauretanien verbindet praktische Ausbildung, überwiegend in einem Unternehmen oder einer Werkstatt, mit allgemeinem und technischem Unterricht. Sie dauert üblicherweise ein bis drei Jahre und vermittelt berufliche Kompetenzen oder einen Abschluss nach ministeriellen Vorgaben. Das System unterstützt den Einstieg in Arbeit, die Rückkehr ins Berufsleben, die Umschulung und den beruflichen Aufstieg.
Tipp
Eine Berufsausbildung in Mauretanien eignet sich, wenn Sie überwiegend an einem realen Arbeitsplatz lernen möchten und eine angemessen betreute Stelle in Verbindung mit einer FTP-Einrichtung finden. Am sichersten ist eine schriftliche Vereinbarung zwischen drei Parteien mit bestätigtem Beruf, Ausbildungsplan, Sicherheitsmaßnahmen, Abschluss und festgelegtem Abschlussverfahren. Verlassen Sie sich nicht auf ein informelles Arbeitsversprechen oder eine nicht bestätigte Beihilfe.

