Das formelle Wahlsystem Malis umfasst direkte Präsidentschaftswahlen, Wahlen zur Nationalversammlung, Kommunalwahlen und Referenden. Die Verfassung vom 22. Juli 2023 sieht einen direkt gewählten Präsidenten mit fünfjähriger Amtszeit und einer möglichen Wiederwahl vor. Gesetz Nr. 2025-029 vom 8. Juli 2025 änderte die Charta des Übergangs und sieht einen Übergangspräsidenten mit erneuerbarer fünfjähriger Amtszeit bis zur Befriedung vor. Wahlen sollen den Übergang erst beenden, wenn die geeigneten Bedingungen vorliegen. Der Conseil National de Transition (CNT) hat 147 ernannte, gesellschaftlich repräsentative Mitglieder und ist kein direkt gewähltes Parlament. Regierung und AIGE arbeiteten 2026 an politischen, institutionellen und Wahlreformen sowie Informationsveranstaltungen; in den geprüften offiziellen Quellen wurden jedoch weder ein Dekret zur Einberufung einer Wahl noch ein verlässlicher aktueller Wahlkalender gefunden. Der politische Wettbewerb wird außerdem durch Gesetz Nr. 2025-005 und Dekret Nr. 2025-0339/PT-RM vom 13. Mai 2025 beeinflusst, die die Charta der politischen Parteien und den Status der Opposition abschafften und politische Parteien und Organisationen landesweit auflösten. Neue Parteiregeln wurden angekündigt, waren nach den verfügbaren Quellen aber noch nicht nachweislich verabschiedet. AIGE ist eine unabhängige Verwaltungsbehörde mit Rechtspersönlichkeit und finanzieller Autonomie und hat ihren Sitz in Bamako. Sie führt das Wählerregister, bearbeitet Kandidaturen und Datenintegrität, beaufsichtigt Auszählung und Ergebniszusammenführung, akkreditiert Beobachter, schult Wahlpersonal und transportiert procès-verbaux, also amtliche Ergebnisprotokolle. Koordinierungsgremien arbeiten auf Ebene von Regionen, Bezirken, Cercles und Gemeinden mit sieben Mitgliedern sowie an Botschaften und Konsulaten mit fünf Mitgliedern. Das Ministerium für Territorialverwaltung und Dezentralisierung unterstützt den Prozess. Das Koordinierungsnetz ist normalerweise ab sechs Monaten vor der Wahl bis einen Monat nach dem endgültigen Ergebnis tätig. Eine malische Staatsangehörige oder ein malischer Staatsangehöriger kann ab 18 Jahren wählen, wenn die zivilen und politischen Rechte bestehen, kein gesetzlicher oder gerichtlicher Ausschluss vorliegt und die Person im Wählerregister steht. Die Registrierung erfolgt nach Gemeinde, Botschaft oder Konsulat und nutzt eine biometrische Datenbank des Personenstandsregisters mit Foto und Fingerabdrücken. NINA, Numéro d'Identification Nationale, ist die eindeutige nationale Identifikationsnummer. Eine Person darf nur einmal registriert sein. Die jährliche Überprüfung des Registers läuft normalerweise vom 1. Oktober bis 31. Dezember. Wer umzieht, muss vor der Registrierung an einem anderen Ort einen Löschungsnachweis einholen. Im Ausland lebende Malier registrieren sich über Botschaft oder Konsulat. Flüchtlinge benötigen einen amtlichen Status, Aufnahme in die biometrische Datenbank und Eintragung in das Flüchtlingsregister. Beschwerden über eine falsche oder fehlende Registrierung gehen je nach Verfahren an die zuständige Verwaltungskommission, den Zivilrichter oder das Berufungsgericht; Fristen betragen häufig fünf bis zehn Tage. Die biometrische Wählerkarte ist persönlich und nicht übertragbar. Sie soll normalerweise spätestens 48 Stunden vor der Abstimmung verfügbar sein; eine Abholung am Wahltag kann mit Identitätsnachweis möglich sein. In der verfügbaren Recherche wurde keine Gebühr für Wähler festgestellt. Der praktische Zugang hängt außerdem davon ab, ob der zugewiesene Wahlort erreichbar ist und wie die Sicherheitslage aussieht. Bei der Wahl 2023 wurde in Kidal und anderen Orten nicht abgestimmt. Das zeigt, dass räumlicher Zugang die Wahlteilnahme trotz formeller Regeln verhindern kann. Bei einer Präsidentschaftswahl sieht die Verfassung allgemeines Direktwahlrecht und ein Mehrheitswahlsystem mit Einzelkandidaten und zwei Wahlgängen vor. Die Recherche stellt einen Widerspruch fest: Laut gesetzlichem Zeitplan findet die Stichwahl am zweiten Sonntag nach dem ersten Wahlgang statt, laut Verfassung am dritten Sonntag nach Bekanntgabe des ersten Ergebnisses durch den Verfassungsgerichtshof. Nach Artikel 25 gilt die Verfassungs- oder Charta-Regel. Präsidentschaftskandidaten müssen malischer Herkunft sein, zum Zeitpunkt der Einreichung keine andere Staatsangehörigkeit besitzen, die Anforderungen an guten Leumund und Integrität erfüllen und zwischen 35 und 75 Jahre alt sein. Bis zum vierzigsten Tag vor der Wahl ist eine persönliche Erklärung einzureichen und eine Kaution von 25.000.000 FCFA zu zahlen. Die Hälfte wird erstattet, wenn die kandidierende Person mindestens 5 % der Stimmen erhält; ein Rückzug beendet den Erstattungsanspruch normalerweise, außer bei höherer Gewalt. Angehörige der Streit- und Sicherheitskräfte im Übergang müssen mindestens vier Monate vor der Wahl zurücktreten oder in den Ruhestand gehen. Präsidentschaftskandidaturen werden beim Verfassungsgerichtshof eingereicht. Die Verfassung sieht eine direkt gewählte Nationalversammlung mit fünfjähriger Amtszeit und einem gesetzlich festgelegten Mehrheits-, Verhältnis- oder Mischwahlsystem vor. Das Wahlgesetz von 2022 verwendet Wahlkreise nach Cercle und den Bezirk Bamako, ein Mehrheitswahlsystem mit zwei Wahlgängen, die absolute Mehrheit im ersten Wahlgang und einen zweiten Wahlgang am einundzwanzigsten Tag. Kandidatenlisten enthalten genau so viele Personen wie Sitze zu vergeben sind; kein Geschlecht darf mehr als 70 % der Liste ausmachen. Der verfassungsrechtliche Senat hat eine fünfjährige Amtszeit. Drei Viertel werden indirekt durch Gebietskörperschaften gewählt und ein Viertel ist für Behörden, traditionelle Legitimierungen, im Ausland lebende Malier und herausragende Persönlichkeiten vorgesehen; die detaillierte Umsetzung wurde nicht bestätigt. Dieser Senat ist von den Conseillers nationaux zu unterscheiden, die nach dem Gesetz von 2022 indirekt von amtierenden Gemeinderäten gewählt werden; drei Sitze für im Ausland lebende Malier laufen über den Haut Conseil des Maliens de l'Extérieur. Gemeinde-, Cercle-, Regional- und Bezirksräte werden direkt über Listen und proportionale Sitzverteilung nach dem höchsten Durchschnitt gewählt. Es gilt eine Schwelle von 5 %, und Panaschieren oder Vorzugsstimmen sind ausgeschlossen. Kandidaten müssen mindestens 21 Jahre alt sein; die Amtszeit beträgt fünf Jahre. Das Wahl-Dekret erlässt der Ministerrat, normalerweise mindestens 90 Tage vor dem Wahltag. Wahlkampfzeiten unterscheiden sich: Präsidentschafts- und Nationalversammlungswahlkämpfe beginnen am einundzwanzigsten Tag vor der Wahl, kommunale Wahlkämpfe am sechzehnten Tag. Wahlkampf endet zum gesetzlich festgelegten Zeitpunkt, normalerweise um 24:00 Uhr am letzten zulässigen Tag. Wahllokale bedienen im Allgemeinen 50 bis 500 registrierte Wähler und sind von 08:00 bis 18:00 Uhr geöffnet. Personen, die sich zum Schließungszeitpunkt im Wahllokal befinden, dürfen möglicherweise noch abstimmen. Wähler zeigen die biometrische Karte vor, wählen persönlich und geheim in einer Wahlkabine, markieren den Stimmzettel, hinterlassen einen Fingerabdruck und werfen den Stimmzettel in die Urne. Das Gesicht muss unbedeckt bleiben. Mobiltelefone und andere elektronische Geräte sind bis zum Abschluss von Auszählung und Versiegelung verboten. Wähler mit Behinderung können Unterstützung durch eine andere wählende Person erhalten. AIGE koordiniert Abstimmungen im Ausland bei Referenden und Präsidentschaftswahlen; die Vertretung bei anderen Wahlen richtet sich nach Verfassung und Wahlgesetz. Die Auszählung beginnt sofort im Wahllokal. Wahlbeisitzer lesen Stimmzettel laut vor und mindestens zwei Personen erfassen die Ergebnisse. Ein Stimmzettel kann ungültig sein, wenn er leer oder unzureichend markiert ist, die wählende Person erkennen lässt oder unzulässige Zeichen beziehungsweise Beleidigungen enthält. Das Ergebnis wird am Wahllokal veröffentlicht. Das procès-verbal wird vierfach erstellt, versiegelt und an die zuständige Zentralbehörde, AIGE, das Koordinierungsgremium und das zuständige Gericht übermittelt. Wahlunterlagen und Stimmzettel werden drei Monate aufbewahrt. AIGE veröffentlicht innerhalb von fünf Tagen vorläufige Ergebnisse für jedes Wahllokal. Der Verfassungsgerichtshof behandelt Referenden, Präsidentschafts- und Nationalversammlungswahlen einschließlich Beschwerden und endgültiger Ergebnisse. Beschwerden über Kommunalwahlen gehen zunächst an das Tribunal administratif und bei Berufung an die Cour Suprême. Streitigkeiten zum Wählerregister folgen dem Verfahren vor Verwaltungskommission, Zivilrichter oder Berufungsgericht. Die Fristen sind streng: Für eine Anfechtung eines kommunalen Ergebnisses kann eine Frist von zehn Tagen gelten; das Verwaltungsgericht kann einen Monat und die Cour Suprême 45 Tage haben. Der Verfassungsgerichtshof kann eine Wahl annullieren oder ändern. Kandidaten und ihre Vertreter dürfen Abstimmung und Auszählung beobachten und die Aufnahme von Beobachtungen oder Protesten in das procès-verbal verlangen. AIGE kann nationale und internationale Wahlbeobachter akkreditieren. Wahlkampfgeschenke in Geld oder Waren, öffentliche Bevorzugung, Wahlkampf an Gebetsstätten sowie beleidigende oder verleumderische Äußerungen sind verboten, ebenso Wahlkampf am Wahltag.
Wahlen in Mali
Wahlen in Mali folgen einem formellen System für Präsidentschafts-, Parlaments- und Kommunalwahlen sowie Referenden; der Übergang schränkt dessen praktische Anwendung derzeit jedoch ein. Die Autorité indépendante de Gestion des Elections (AIGE) verwaltet Wählerregistrierung, Kandidaturen, Abstimmungen, Auszählung und vorläufige Ergebnisse. Mit Stand vom 11. September 2026 wurde in den geprüften offiziellen Quellen kein aktueller offizieller Wahltermin gefunden.
Tipp
Behandeln Sie Wahlen in Mali als aktuelle Rechts- und Zugangsfrage, nicht als festen Kalender: Buchen Sie keine Reisen und planen Sie keine Wahlkampfkosten oder Kandidatenkaution, bevor ein aktuelles Einberufungsdekret und die geltenden Regeln veröffentlicht sind. Wenn Sie wählen möchten, sichern Sie eine gültige Registrierung, NINA und biometrische Wählerkarte und prüfen Sie anschließend Wahlort und Sicherheitslage. Wenn Sie kandidieren, beobachten oder ein Ergebnis anfechten wollen, bewahren Sie Unterlagen und Fristen auf, denn das Verfahren hängt von Wahlart und den aktuellen Übergangsregeln ab.

