In Madagaskar gelten für nationale und regionale Ämter unterschiedliche Wahlverfahren. Der Präsident wird für fünf Jahre in direkter allgemeiner Wahl gewählt und kann einmal wiedergewählt werden. Im ersten Wahlgang benötigt ein Kandidat die absolute Mehrheit der gültigen Stimmen. Erreicht sie niemand, treten die beiden führenden Kandidaten in einem zweiten Wahlgang gegeneinander an, der spätestens 30 Tage nach der Verkündung durch den Obersten Verfassungsgerichtshof (HCC) stattfinden muss. Die Nationalversammlung wird direkt für fünf Jahre in Einpersonenwahlkreisen gewählt; in einem Wahlgang gewinnt die Person mit den meisten Stimmen. Bei Gleichstand entscheidet das höhere Alter. Kandidaten für die Nationalversammlung müssen mindestens 21 Jahre alt, madagassische Staatsangehörige, in Madagaskar wohnhaft, wahlberechtigt und im Besitz ihrer bürgerlichen und politischen Rechte sein. Außerdem reichen sie Steuer- und Vermögenserklärungen ein. Der Senat hat 18 Mitglieder: 12 werden indirekt gewählt, 6 vom Präsidenten ernannt. Die Gewählten bestimmt ein Wahlkollegium aus Bürgermeistern, Gemeinde- oder Stadträten sowie regionalen oder provinziellen Vertretern. In Provinzwahlkreisen gilt eine proportionale Listenwahl in einem Wahlgang nach dem Verfahren des höchsten Durchschnitts. Gemeinden wählen ihre Ratsmitglieder direkt über proportionale Listenwahl in einem Wahlgang. Bürgermeister ist die Spitzenkandidatin oder der Spitzenkandidat der Liste mit den meisten Stimmen. Sitze werden nach Quotient und größtem Rest verteilt. Regionen und Provinzen wählen indirekt über proportionale Listenwahl mit derselben Sitzverteilung. Mandate der Gebietskörperschaften dauern fünf Jahre. Die unabhängige Nationale Wahlkommission CENI organisiert und überwacht Wahlen, führt Wahlinformationen, verwaltet Logistik und Kandidaturen und veröffentlicht vorläufige Ergebnisse. Die lokale Registrierung erfolgt unter Einbeziehung des Fokontany, der grundlegenden lokalen Verwaltungseinheit, sowie der Wahlstrukturen auf Bezirksebene. Das Wählerverzeichnis RALE wird jährlich vom 1. Dezember bis 15. Mai überarbeitet. Anträge auf Eintragung, Ergänzung oder Löschung werden normalerweise vom 1. Dezember bis 15. Februar über den Fokontany eingereicht. Die vorläufige Liste wird bis zum 28. Februar veröffentlicht. Ein Eintrag kann innerhalb von 20 Tagen angefochten werden; eine Beschwerde wegen fehlender Eintragung muss innerhalb von 10 Tagen eingehen. Nach einer Ablehnung ist binnen 15 Tagen eine Berufung beim Tribunal de première instance (TPI) möglich; das TPI soll innerhalb von 10 Tagen entscheiden. Das endgültige Verzeichnis wird bis zum 15. Mai festgesetzt und bleibt bis zum 15. Mai des Folgejahres maßgeblich. Eine Person darf nur in einem Fokontany eingetragen sein. Die durch Decree 2026-942 festgelegte umfassende Neufassung des Wählerverzeichnisses begann offiziell am 28. Juli 2026 in Analamanga. CENI hat fünf Zugangswege genannt: Registrierung von Tür zu Tür, Registrierung über den Fokontany, Registrierungsstellen Ambohimpihaonana, einen Onlineantrag und Registrierung im Zusammenhang mit der erstmaligen Ausstellung eines Personalausweises. Ein landesweiter Abschlusszeitpunkt und endgültige Zahlen waren in den verfügbaren CENI-Informationen nicht festgelegt. Prüfen Sie daher aktuelle örtliche Anweisungen. Im Wahllokal weist der Wähler seine Identität mit einer CNI nach oder, sofern akzeptiert und bereits im Wählerverzeichnis eingetragen, mit einem gültigen Reisepass oder Führerschein. Er erhält einen einzelnen Stimmzettel mit zwei durch Los bestimmten Unterschriften, kennzeichnet ihn mit X oder Fingerabdruck, legt ihn persönlich in die Wahlurne und unterschreibt die Anwesenheitsliste oder versieht sie mit einem Fingerabdruck. Der Daumen wird unauslöschlich markiert. Wähler mit Behinderung dürfen Hilfe einer selbst gewählten Person erhalten. Die Wahl ist persönlich und geheim; Stellvertretungs- und Briefwahl sind in den untersuchten Regeln nicht vorgesehen. Wahllokale sind normalerweise von 06:00 bis 17:00 Uhr geöffnet. Kandidaten, Bevollmächtigte und akkreditierte Beobachter dürfen den Ablauf beobachten und Proteste für das offizielle Protokoll festhalten. Wähler, die bei Schließung des Wahllokals anwesend sind, dürfen noch abstimmen. Die öffentliche Auszählung beginnt unmittelbar nach der Wahl im Wahllokal. Die Mitglieder des Wahllokals lesen die Stimmzettel laut vor und tragen die Zahlen in Auszählungsbögen und das offizielle Protokoll ein. Leere und ungültige Stimmzettel zählen nicht als gültige Stimmen. CENI veröffentlicht vorläufige Ergebnisse; das zuständige Gericht stellt das endgültige Ergebnis fest. Der HCC entscheidet über Endergebnisse und Streitigkeiten bei Präsidentschafts-, Nationalversammlungs- und Senatswahlen. Das Verwaltungsgericht entscheidet über Streitigkeiten zu Gebietswahlen. Der Conseil d'Etat behandelt Kassationsverfahren und Anfechtungen von CENI-Entscheidungen. Beschwerden müssen schriftlich mit Belegen eingereicht werden; für diese Wahlbeschwerden fallen weder Registrierungs- noch Stempelgebühren an. Eine Beschwerde zur Präsidentschaftswahl muss grundsätzlich innerhalb von zwei Tagen nach Veröffentlichung vorläufiger Ergebnisse eingereicht werden. Wähler können den Wahlablauf nur anfechten, wenn sie im jeweiligen Wahlverzeichnis eingetragen waren und tatsächlich an der betreffenden Wahl teilgenommen haben. Kandidaten müssen möglicherweise einen Beitrag zum Druck der Stimmzettel leisten. Die Höhe hängt von Wahlart und geltendem Dekret ab; Präsidentschaftskandidaten können ab einem Stimmenanteil von 10 Prozent im ersten Wahlgang eine Erstattung erhalten. Der Wahlaufruf erfolgt grundsätzlich mindestens 90 Tage vor der Abstimmung. Präsidentschaftswahlkämpfe dauern 30 Tage, beim zweiten Wahlgang 7 Tage, und enden 24 Stunden vor der Wahl. Konkrete Fristen, Beiträge und örtliche Abläufe richten sich nach dem geltenden Wahl-Dekret und CENI-Mitteilungen. Nach endgültiger Verkündung folgt die Amtseinführung des gewählten Mandats. Premierminister und Regierung werden nicht direkt von den Wählern gewählt.
Wahlen in Madagaskar
Bei Wahlen in Madagaskar werden der Präsident, Mitglieder der Nationalversammlung, der Senat und Vertreter der Gebietskörperschaften bestimmt. Wählen dürfen madagassische Staatsangehörige ab 18 Jahren, die ihre bürgerlichen und politischen Rechte besitzen, im Wählerverzeichnis stehen und im Wahllokal ihre Identität nachweisen. Die CENI organisiert die Wahlen; je nach Wahlart entscheiden Gerichte über Streitigkeiten.
Tipp
Ob Sie wählen können, hängt zuerst davon ab, ob Sie im richtigen Wählerverzeichnis stehen und ein anerkanntes Identitätsdokument haben. Prüfen Sie dies vor dem Wahltag, denn ein fehlender Eintrag oder ungeeignetes Dokument kann Sie im Wahllokal am Wählen hindern. Wenn Sie kandidieren oder ein Ergebnis anfechten, richten Sie sich nach den Regeln und Fristen der konkreten Wahlart und übertragen Sie nicht einfach das Verfahren für Präsidentschaftswahlen.

