Das Centre commun de la sécurité sociale (CCSS), die gemeinsame Sozialversicherungsstelle, meldet Angestellte und Selbstständige zur Sozialversicherung an und erhebt Beiträge. Eine bezahlte Beschäftigung in Luxemburg führt normalerweise zu einer Pflichtmitgliedschaft. Der Arbeitgeber meldet Angestellte innerhalb von acht Tagen an, zieht deren Beitragsanteil ab und meldet das Beschäftigungsende binnen acht Tagen. Grenzpendlerinnen und Grenzpendler sind auf die Abstimmung zwischen dem luxemburgischen System und der Kasse ihres Wohnsitzlandes angewiesen. Eine entsandte Arbeitskraft kann unter bestimmten Bedingungen von Rentenversicherungsbeiträgen befreit werden. Familienmitglieder können unter den geltenden Voraussetzungen in der Krankenversicherung mitversichert sein, wenn sie keine eigene Absicherung haben. Für 2026 betragen die Sozialversicherungsbeiträge 5,60 % für Gesundheitsleistungen, 0,50 % für Krankengeld, 17 % für die Rentenversicherung und 1,40 % für die Pflegeversicherung. Beschäftigte und Arbeitgeber teilen sich die Beiträge zur Kranken- und Rentenversicherung. Beschäftigte zahlen den Beitrag zur Pflegeversicherung, Arbeitgeber den Unfallversicherungsbeitrag. Der Unfallbeitrag beginnt bei 0,65 % und wird durch ein Bonus-Malus-System angepasst. Selbstständige zahlen ihre Kranken-, Renten-, Unfall- und Pflegeversicherungsbeiträge selbst. Die Mindestbeitragsgrundlage für Kranken-, Renten- und Unfallversicherung entspricht dem sozialen Mindestlohn; die Höchstgrenze liegt beim Fünffachen dieses Lohns. Pflegeleistungen werden nach einer Begutachtung anerkannt. Im Allgemeinen müssen mindestens sechs Monate lang wöchentlich mindestens 3,5 Stunden Unterstützung benötigt werden oder ein dauerhafter Bedarf vorliegen. Leistungen können je nach Mitgliedschafts- und Wohnsitzregeln als Sach- oder Geldleistungen gewährt werden. Das CCSS verwaltet außerdem die freiwillige Weiterführung, Ergänzung und optionale Rentenversicherung zum Satz von 17 %. Der Schutz beginnt im Allgemeinen am darauffolgenden Montag. Als reduzierte Bemessungsgrundlage kann höchstens 60 Monate lang ein Drittel des sozialen Mindestlohns angesetzt werden. Die Caisse nationale de santé (CNS) ist für die Krankenversicherung des privaten Sektors zuständig. CMFEP und CMFEC betreuen Gruppen des öffentlichen Dienstes; die Entraide médicale des CFL ist für berechtigte CFL-Beschäftigte zuständig. Krankenversicherung gehört hierher, wenn es um Versicherungsschutz, Anmeldung oder Kostenerstattung geht; medizinische Behandlung selbst gehört zum Thema Gesundheit. Eine Zusatzkrankenversicherung kann Leistungen außerhalb des gesetzlichen Systems abdecken. Private Versicherungen bieten Versicherer oder Vermittler an, die vom Commissariat aux Assurances (CAA), der luxemburgischen Versicherungsaufsicht, zugelassen und beaufsichtigt werden. Das CAA ist die Aufsichtsbehörde des luxemburgischen Versicherungssektors und bietet alternative Streitbeilegung für Verbraucher an. Ein Agent vertreibt Versicherungen für einen Versicherer; ein Makler hat eine unabhängige Vertriebsrolle. Vergleiche vor der Unterschrift versicherte Risiken, Ausschlüsse, Leistungsgrenzen, Selbstbeteiligung, Laufzeit, Prämie, Pflichten im Schadenfall, Kündigungsregeln und geltendes Recht. Die Prämie hängt vom Produkt, Risiko, versicherten Betrag, Selbstbehalt und der Vertragslaufzeit ab. Sachversicherungen können Gebäude, Hausrat, Mehrgefahrenrisiken, Vandalismus und Baumängel abdecken. Für private Wohngebäude gibt es in Luxemburg keine belegte allgemeine gesetzliche Versicherungspflicht. Im Mietvertrag sollte jedoch stehen, welcher Schutz für die Wohnung erforderlich ist. Eine Mietkautionsversicherung ist möglich, wenn die Vermieterin oder der Vermieter sie akzeptiert; sie entspricht nicht automatisch einer Bankbürgschaft. Personenversicherungen können Leben, Unfälle, Einkommen oder Invalidität, Zusatzkrankenversicherung, Reisen und Gepäck, Privathaftpflicht sowie Rechtsschutz abdecken. Lebensversicherungsverträge können Begünstigten nach Maßgabe des Vertrags Benennungs- und Widerrufsrechte einräumen. Eine Kfz-Haftpflichtversicherung, häufig RC Autos genannt, ist vorgeschrieben, bevor ein Fahrzeug auf öffentlichen Straßen genutzt wird. Das Fahrzeug muss bei einem zugelassenen Versicherer versichert sein; für die Zulassung wird ein Versicherungsnachweis benötigt. Der Fonds de Garantie Automobile (FGA) bearbeitet bestimmte Schäden durch nicht ermittelte oder nicht versicherte Fahrzeuge. Hundehalterinnen und Hundehalter müssen für die Anmeldung bei der Gemeinde den Nachweis einer Privathaftpflichtversicherung vorlegen. Diese besonderen Pflichten begründen keine allgemeine Versicherungspflicht für alle Haushaltsrisiken. Das Versicherungsvertragsgesetz vom 27. Juli 1997 regelt Versicherer, Versicherungsnehmer, Prämie, versicherte Person, Begünstigte, Schadens- und Personenversicherung. Versicherungspolicen umfassen normalerweise allgemeine und besondere Bedingungen zu Garantien, Ausschlüssen, Laufzeit, Kündigung und Prämien. Bei Fernabsatzverträgen beträgt die Widerrufsfrist im Allgemeinen 14 Tage. Ausnahmen gelten unter anderem für Reise- oder Gepäckversicherungen mit einer Laufzeit von weniger als einem Monat. Für individuelle Lebensversicherungen mit einer Laufzeit von mehr als sechs Monaten beträgt die Widerrufsfrist im Allgemeinen 30 Tage. Melde einen Schaden dem Versicherer so bald wie möglich und innerhalb der vertraglich festgelegten Frist. Schilder den Sachverhalt, reiche angeforderte Unterlagen ein und ergreife angemessene Maßnahmen, um weitere Schäden zu begrenzen. Eine verspätete Meldung oder ein anderer Pflichtverstoß kann die Leistung entsprechend dem dem Versicherer entstandenen Nachteil mindern; Betrug kann zur Ablehnung führen. Sobald die Schadenshöhe feststeht, muss der Versicherer grundsätzlich binnen 30 Tagen zahlen. Ansprüche aus dem Vertrag verjähren normalerweise nach drei Jahren. Eine unmittelbar geschädigte Drittperson kann im Allgemeinen fünf Jahre lang vorgehen. Wenn sie später Kenntnis vom Schaden erlangt, kann sich die Frist verlängern; die Höchstfrist beträgt zehn Jahre. Bei einem Arbeitsunfall muss die versicherte Person den Arbeitgeber sofort informieren. Der Arbeitgeber meldet den Unfall bei der Association d’assurance accident (AAA). Unterbleibt die Meldung, kann die geschädigte Person selbst einen Anspruch geltend machen. Ein Wegeunfall betrifft gewöhnlich den direkten Weg zwischen Wohnung und Arbeitsplatz; für Betreuung von Kindern oder Fahrgemeinschaften gelten bestimmte Ausnahmen. Grobe Fahrlässigkeit oder ein privater Umweg kann den Versicherungsschutz ausschließen. Die Caisse nationale d’assurance pension (CNAP) verwaltet die Rentenversicherung. Beschwere dich über eine private Versicherung zunächst schriftlich beim Versicherer oder Vermittler. Geht innerhalb von 90 Tagen keine zufriedenstellende Antwort ein, kann eine Privatperson, die außerhalb einer Geschäftstätigkeit handelt, binnen eines Jahres nach der Beschwerde beim Versicherungsunternehmen die kostenlose alternative Streitbeilegung des CAA beantragen. Die Schlussfolgerung des CAA ist nicht bindend; der Rechtsweg bleibt offen. Bei Nichtlebensversicherungen hat der Versicherungsnehmer im Allgemeinen jährlich ein Kündigungsrecht, ausgenommen Lebens- und Krankenversicherungen, wenn er mindestens 30 Tage vor der Verlängerung kündigt. Der Versicherer kündigt gewöhnlich mindestens 60 Tage vorher. Eine stillschweigende Verlängerung darf höchstens ein Jahr dauern. Für eine Kündigung können Einschreiben, Zustellung durch einen Gerichtsvollzieher oder ein anderer Zugangsnachweis erforderlich sein; wirksam wird sie normalerweise nach mindestens einem Monat. Eine Prämienerhöhung muss mindestens 30 Tage vor ihrem Wirksamwerden angekündigt werden und eröffnet Verbrauchern im Allgemeinen ein 60-tägiges Kündigungsfenster. Nicht verbrauchte Prämien müssen normalerweise binnen 30 Tagen erstattet werden. Eine wesentliche Zu- oder Abnahme des Risikos ist mitzuteilen. Ist die fällige Prämie zehn Tage lang unbezahlt, kann der Versicherer eine eingeschriebene Mahnung senden. Eine Aussetzung kann nach mindestens 30 Tagen folgen; zehn Tage später ist eine Kündigung möglich. Für Lebensversicherungen gelten diese Regeln bei Nichtzahlung nicht in gleicher Weise.
Versicherungen in Luxemburg
Das Versicherungswesen in Luxemburg umfasst gesetzliche und private Verträge zur Absicherung bestimmter Gesundheits-, Einkommens-, Sach-, Haftungs- und anderer Risiken. Die Sozialversicherung ist vor allem mit Erwerbstätigkeit, Anmeldung und Beiträgen verbunden; private Versicherungen bieten einen vom Versicherungsnehmer gewählten zusätzlichen Schutz. Eine Kfz-Haftpflichtversicherung ist vor der Nutzung eines Fahrzeugs auf öffentlichen Straßen vorgeschrieben. Eine allgemeine Pflicht zum Abschluss einer privaten Wohngebäudeversicherung besteht jedoch nicht.
Tipp
Beginne mit dem Versicherungsschutz, der sich aus Arbeit, Fahrzeugnutzung, Mietvertrag und persönlichen Risiken ergibt. Ergänze private Policen nur, wenn ihr Schutz die Prämie rechtfertigt. Bewahre schriftliche Nachweise zu Mitgliedschaft, Versicherungsbestätigungen, Vertragsbedingungen und Schadenfällen auf, denn Fristen und Ausschlüsse können die Leistung beeinflussen. Vergleiche vor der Unterschrift Deckung, Selbstbeteiligung, Leistungsgrenzen, Kündigungsrechte und die Zulassung des Anbieters.

